Stadt Darmstadt erwartet Ende der Debatte um die Abwassergebühren nach der Entscheidung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs über die Normenkontrollklage / Stadtkämmerer Wolfgang Glenz: "Beschluss schafft Rechtsfrieden" / Oberbürgermeister Walter Ho

(SD)

Nachdem der Hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Kassel vor wenigen Tagen im Normenkontrollverfahren zur Gültigkeit der städtischen Abwasserbeitrags- und Gebührensatzung den Normenkontrollantrag eines Darmstädter Bürgers abgewiesen hat, geht die Wissenschaftsstadt Darmstadt von einer Versachlichung der Debatte aus. Die Stadt sieht ihre Position durch den Beschluss des VGH in vollem Umfang bestätigt, die seit 2002 gültige Gebührensatzung ist damit höchstrichterlich bestätigt. Mit dieser Satzung hatte die Stadt Darmstadt ein Urteil des Verwaltungsgerichts vom 29. März 2001 umgesetzt. Eingeführt wurde ein Gebührensplitting: Anstelle der einheitlichen Kanalbenutzungsgebühr wurden jeweils getrennte Gebühren für die Schmutz- und Niederschlagswasserbeseitigung erhoben. Dies führte zu größerer Gebührengerechtigkeit und zu Kostensenkungen für die Darmstädter Bürger.

Der abgewiesene Normenkontrollantrag richtete sich gegen die Höhe sowohl der Schmutzwasser-  als auch der Niederschlagswassergebühren, die in der am 1. September 2002 in Kraft getretenen  Abwasserbeitrags- und Gebührensatzung festgelegt sind.
Der Antragsteller erhob zahlreiche Einwendungen gegen die der Satzung zugrunde liegende Gebührenkalkulation. Beispielsweise wurde moniert, die Verteilung zwischen Schmutz- und Niederschlagswasser sei falsch vorgenommen worden, und die Entgelte, die die Stadt an die mit der Abwasserreinigung beauftragte HEAG Südhessische Energie AG (HSE) zahlt, seien überhöht. Weitere Einwendungen bezogen sich auf die Berücksichtigung der Kosten der Klärschlammtrocknungsanlage bei der Kostenkalkulation, Rabatte an Nutzer der Abwasseranlage und die Frage, inwieweit Einnahmen der Stadt aus Dividenden und Veräußerungen gebührenmindernd hätten berücksichtigt werden müssen.Diese und alle anderen Bedenken des Antragstellers hat der Hessische Verwaltungsgerichtshof nicht geteilt und die Klage abgewiesen. Eine Revision wurde nicht zugelassen, möglich wäre für den Antragsteller nur die Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig binnen eines Monats.

Der Kasseler Verwaltungsgerichtshof hat noch über eine weitere Normenkontrollklage des Antragstellers zu entscheiden, die sich gegen die am 1. Oktober 2004 bzw. am 1. Januar 2005 abgeänderten Schmutz- und Niederschlagswassergebühren richtet. Die Abänderung hatte Gebührensenkungen für die Darmstädter Bürger zur Folge. Oberbürgermeister Walter Hoffmann ist optimistisch, dass die Position der Stadt auch hier bestätigt wird: "Da in diesem Verfahren im wesentlichen die gleichen Punkte angegriffen werden, gehe ich davon aus, dass auch in diesem Fall die Stadt den Prozess gewinnen wird."

Stadtkämmerer Wolfgang Glenz wertet den Beschluss des VGH als Bestätigung der rechtmäßigen Arbeit der Wissenschaftsstadt Darmstadt: "Der Beschluss des höchsten zuständigen Gerichts schafft Rechtsfrieden und beendet den jahrelangen Rechtsstreit der Stadt mit der IG Abwasser zu unseren Gunsten. Die Vorwürfe, die Stadt habe das Urteil nicht rechtmäßig umgesetzt, sind eindeutig zurückgewiesen worden." Der Stadtkämmerer weist allerdings vorsorglich darauf hin, dass nach den Planungen der Fachämter zum
1. Januar 2007 eine Gebührenerhöhung nötig sein wird: "Die gestiegenen Kosten und die vom Bund beschlossene Erhöhung der Mehrwertsteuer zwingen uns zu dieser Maßnahme."

Der Wissenschaftsstadt Darmstadt liegen aktuell mehrere Hundert Widersprüche von Darmstädter Bürgern gegen die Abwasserbeitrags- und Gebührensatzung aus dem Jahr 2002 vor. Die Stadt wird diese Bürger individuell über den Beschluss des VGH informieren, sobald er Gültigkeit erlangt. Bei einer Rücknahme des Widerspruchs entstehen den Bürgern keine Verfahrenskosten.
Der Beschluss des Kasseler Verwaltungsgerichtshof wird in Kürze unter www.darmstadt.de veröffentlicht und kann danach im Stadtfoyer, in den Bezirksverwaltungen und den Bürgerbüros der Wissenschaftsstadt während der üblichen Öffnungszeiten eingesehen werden.