Günstigere Sonderparkausweise für Gewerbetreibende

(dk)

Neue Regelung sieht vereinfachte Antragstellung und geringere Gebühren bei der Beantragung von Ausnahmegenehmigungen vor

Mit dem Van unterwegs
Shutterstock - Photoschmidt

Eine vereinfachte Antragstellung und geringere Gebühren bei der Beantragung von Ausnahmegenehmigungen (Sonderparkausweisen) für Gewerbetreibende im Rahmen der Parkraumbewirtschaftung: Das sind die Ziele einer aktuellen Vorlage, die der Magistrat der Wissenschaftsstadt Darmstadt in seiner Sitzung vom Mittwoch, 21. Mai, beschlossen hat. 
Zur Transparenz- und Effizienzsteigerung wird ein standardisiertes Antragsverfahren eingeführt. Der neue Antrag wird leicht zugänglich im Digitalen Rathaus bereitgestellt. Die Preise werden analog der Bewohnerparkausweise angeglichen, was auch zukünftig so beibehalten wird. Der Handwerkerparkausweis für die Region Frankfurt-Rhein-Main bleibt als überregionale Regelung von jeglichen Anpassungen unberührt.

„Die eingeführte Parkraumbewirtschaftung hat sich in den vergangenen Jahren als sehr effektiv erwiesen und bei großer Akzeptanz in der Bevölkerung den Parksuchverkehr und Parkdruck in den Quartieren deutlich reduziert“, erläutert Mobilitätsdezernent Paul Georg Wandrey. „Mit den Ausnahmegenehmigungen für Gewerbetreibende soll die uneingeschränkte Ausübung ihrer Tätigkeiten in Parkraumbewirtschaftungszonen ermöglicht werden, sie offenbaren jedoch auch Potential zur Optimierung. Um hier kurz- und mittelfristig zu größerer Transparenz und besserer Praktikabilität zu kommen, passen wir zunächst die abweichende Gebührenhöhe für Bewohnerparkausweise, die aktuell 120 Euro beträgt, an. Für die Zukunft ist außerdem vorgesehen, die Höhe der Gebühr für Sonderparkausweise immer analog an die Bewohnerparkausweise anzupassen. Damit wird sichergestellt, dass die Nutzenden der Ausnahmegenehmigungen im Vergleich zu den Nutzenden der Bewohnerparkausweise preislich nicht benachteiligt werden und ein einheitlicher Preis für ein beinahe identisches Angebot besteht – das ist ein weiterer Schritt hin zum angestrebten Mobilitätsfrieden“, so Wandrey.  

Laut Wandrey fordert die neu eingeführte Staffelung Gewerbetreibende stärker dazu auf, ihre Mobilitätsbedürfnisse selbst zu berücksichtigen und die Ausnahmegenehmigungen intern effizient zu verwalten. Die Staffelung begünstigt kleine und mittelgroße Gewerbe, da für diese ausreichend Ausnahmegenehmigungen zu einem günstigen Preis erworben werden können. Im Vergleich zu anderen hessischen Städten der gleichen Größenklasse wie Wiesbaden, Frankfurt oder Hanau verfolgt Darmstadt darüber hinaus eine deutlich großzügigere Regelung bezüglich der maximalen Anzahl an Ausnahmegenehmigungen pro Gewerbe. Das neue Antragsverfahren und die Staffelung werden nach Inkrafttreten evaluiert und gegebenenfalls angepasst.