Die Neupflanzungen von Bäumen auf einem Sportgelände in Arheilgen nimmt Stadtrat Klaus Feuchtinger zum Anlass, um auf die Verwendung von vereinnahmten Ausgleichszahlungen nach der städtischen Baumschutzsatzung hinzuweisen. Eine Ausgleichszahlung bemisst sich nach dem Wert eines Ersatzbaumes, wenn dieser nach einer Baumbeseitigung nicht auf dem gleichen Grundstück gepflanzt werden kann. Die Regelungen und Maßnahmen werden entsprechend der Satzung zum Schutz des Baumbestandes in der Wissenschaftsstadt Darmstadt vom 5. April 2004 im Bescheid festgesetzt.
Stadtrat Feuchtinger erinnert vor allem an die ökologischen und stadtgestalterischen Gesichtspunkte des Baumbestandes: "Der Baumbestand einer Stadt ist bestens geeignet, das Stadtbild entscheidend zu prägen, die klimatischen Verhältnisse in der Stadt positiv zu beeinflussen und dient als wichtiger Lebens- und Rückzugsraum, insbesondere für Vögel. Dies wurde gerade jüngst in einer Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs Kassel in zwei Normenkontrollverfahren zur Rechtmäßigkeit der Frankfurter Baumschutzsatzung bestätigt."
Das Geld für Ersatzpflanzungen wird von der Stadt nur zweckgebunden für Baumpflanzungen ausgegeben. Als Standorte kommen neben Privatflächen zum Beispiel Schulen, Kindergärten, Alten- und Pflegeheime und Sportstätten infrage. Es darf sich bei den Baumpflanzungen nicht um eine rechtliche Verpflichtung handeln.
Das Grünflächen- und Umweltamt der Stadt Darmstadt bittet daher Vereine, Verbände und Bürgerinnen und Bürger, die an einer Bepflanzung ihrer Grundstücke interessiert sind, sich unter der Rufnummer 06151/13-3280 zu melden, um Neupflanzungen zur Begrünung von Siedlungen sowie zu Bildungs- und Freizeiteinrichtungen vornehmen zu lassen.