Die Stadtverordnetenversammlung der Wissenschaftsstadt Darmstadt hat in ihrer jüngsten Sitzung die Offenlage des Bebauungsplans „S 26 Ludwigshöhviertel“ beschlossen. Damit ist der nächste Schritt zur Schaffung von Planungs- und Baurecht für das neue Darmstädter Wohnquartier in die Wege geleitet.
„Wir freuen uns sehr, dass die Entwicklung des Ludwigshöhviertels in die nächste Phase geht“, betont Planungsdezernentin Barbara Boczek. „Das Ludwigshöhviertel ist ein wichtiger Baustein zur Schaffung von dringend benötigtem Wohnraum mit den dazugehörenden Bildungs- und Sozialeinrichtungen in Darmstadt. Rund dreitausend Menschen werden künftig hier in einem lebendigen, sozial ausgewogenen und generationenübergreifenden Zukunftsquartier zwischen Bessungen und Eberstadt ihr neues Zuhause finden.“
Dazu wurden verschiedene Ziele formuliert, die in die Planungen und Festsetzungen des Bebauungsplanes und dem bereits durch die Stadtverordnetenversammlung beschlossenen städtebaulichen Vertrag eingeflossen sind. Ebenso wurden alle Anregungen aus der frühzeitigen Beteiligung, die im Dezember 2018 auf der Grundlage des überarbeiteten Wettbewerbsentwurfs, des sogenannten Strukturplans, durchgeführt wurde, im Planungsprozess bearbeitet und abgewogen.
Im jetzt vorliegenden Entwurf des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes werden die vorgesehenen Festsetzungen von Art und Maß der baulichen Nutzungen (Wohnen, urbane Nutzung, soziale Infrastruktur, Quartiersgaragen sowie die zulässige Geschossfläche und die Geschossigkeit der künftigen Bebauung) und die geplanten Festsetzungen der öffentlichen Spielplätze, der Parkanlagen, der Artenschutz- und Waldflächen und die privaten Freiflächen dargestellt.
Die autoreduzierte Erschließung mit einem dichten Netz von Fuß- und Radwegen bindet das neue Wohngebiet an die bestehenden Stadtteile Bessungen und Eberstadt an. Eine Öffnung für Kraftfahrzeuge zur Heinrich-Delp-Straße ist nicht vorgesehen, um keine Schleichwege parallel zur Heidelberger Straße zu ermöglichen. Für ein optimales Angebot an Verkehrsmitteln des Umweltverbundes sorgt die geplante Verlängerung der Straßenbahnlinie 3 bis zur Heidelberger Straße. Im Bebauungsplanentwurf wird eine Freihaltefläche vorgehalten, da für die geplante Straßenbahntrasse ein gesondertes Planfeststellungsverfahren durchgeführt wird.
„Gemeinsam mit der BVD New Living als starker Partnerin wird das Ludwigshöhviertel als ein beispielhaftes Projekt entwickelt, das – ähnlich wie die Lincoln-Siedlung – zeigen wird, wie zum einen nachhaltige Mobilitäts- und Siedlungsentwicklung in einer schnell wachsenden Stadt wie der unseren gelebt und die urbane, ökologische Verkehrswende mit ÖPNV-, Fuß-, Radverkehrs- und Sharing-Angeboten umgesetzt werden kann,“ erläutert Planungsdezernentin Boczek. „Gleichzeitig wird ein besonderes Augenmerk auf Anforderungen des Klimaschutzes gelegt, wie z.B. vielfältige große Grünflächen, zahlreiche Baumpflanzungen, Dach- und Fassadenbegrünungen, ein Regenwasserkonzept und der Einsatz von Geothermie.“
In der von West nach Ost verlaufenden Grünachse (Landschaftstreppe), auf den Nachbarschaftsplätzen und in der südlichen Grünspange sind in den Freiraumbereichen auch Bewegungs- und Spielangebote sowie Treffpunkte für Kinder und Jugendliche vorgesehen; auch Versickerungsflächen als Bestandteil des lokalen Regenwassermanagements sowie Flächen zur Geothermie-Nutzung sind integriert. Im Norden und Süden des Quartiers wurden zudem ausgedehnte Artenschutzflächen ausgewiesen; diese waren erforderlich, um den gesetzlich geschützten Mauer- und Zauneidechsen ein neues Zuhause zu geben.
Für die Baufelder wurden unterschiedliche Festlegungen getroffen, die es ermöglichen, dass – auch im Hinblick auf die terrassierte Hanglage des Quartiers – eine hohe räumliche Qualität insbesondere in der Gestaltung des Wohnumfeldes erreicht werden kann. Festsetzungen zu Dach- und Fassadenbegrünung werden den Klimaschutzbelangen Rechnung tragen.
Die denkmalgeschützten Gebäude in der Quartiersmitte werden erhalten und einer urbanen Nutzung zugeführt. Hier können soziale Infrastruktur, Büro- und Dienstleistungen, Gastronomie, Einzelhandel aber auch Wohnungen entwickelt werden. Im östlichen Baukörper werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Ansiedlung eines Einzelhandelsbetriebes zur Versorgung des Gebietes geschaffen.
Weitere konkrete Festlegungen zur Schaffung von gefördertem Wohnraum, zu gemeinschaftlichen Wohnformen, zum Mobilitätskonzept, zur Energieversorgung, zur Qualität der Grün- und Freiflächen waren bereits im städtebaulichen Vertrag verbindlich getroffen worden.
Die Offenlage des Bebauungsplanentwurfes und damit die zweite förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit beginnt, da gesetzlich vorgeschriebene Fristen eingehalten werden müssen, etwa zwei Wochen nach Stavo-Beschluss; der genaue Termin wird kurzfristig im „Darmstädter Echo“ bekannt gemacht. Die Beteiligung wird aufgrund von Corona-Vorgaben im Internet stattfinden. Darüber hinaus wird die Möglichkeit zur persönlichen Einsicht in die Planunterlagen nach vorheriger Anmeldung und unter Einhaltung des Hygienekonzeptes im Stadtplanungsamt gegeben sein. Weitere Informationen sind im Internet unter www.darmstadt.de/bauleitplan zu finden.