Das Land Hessen stellt ab 2007 Finanzierungsmittel zur Förderung von selbst genutztem Wohneigentum nicht nur für den Neubau, sondern auch für den Erwerb von Gebrauchtimmobilien zur Verfügung, teilt Wohnungsdezernent und Stadtrat Jochen Partsch mit.
Die Erweiterung des Förderprogramms soll der demographischen Entwicklung Rechnung tragen und berücksichtigt, dass Bauland insbesondere im Ballungsraum Rhein-Main ein knappes Gut bleibt. Durch die Einbeziehung von Gebrauchtimmobilien in die Förderung wird es Familien mit Kindern vielfach erst möglich, preiswert Wohneigentum zu erwerben. Außerdem kann die „Mieterprivatisierung“ unterstützt werden.
Den Erwerb vorhandenen Wohnraums fördert das Land mit einem „Hessen-Darlehen“, das bis zu 50 Prozent der Gesamtkosten (Kaufpreis, Nebenkosten sowie Modernisierungs- und Instandsetzungskosten), höchstens jedoch 100.000 Euro betragen kann. Das Hessen-Darlehen ist für zehn Jahre im Zinssatz im Vergleich zu aktuellen Kapitalmarktmitteln um rund 30 Prozent günstiger. Nach zehn Jahren ist das Darlehen marktüblich zu verzinsen. Die Laufzeit des Darlehens beträgt höchstens 30 Jahre. Das Darlehen wird nachrangig im Grundbuch gesichert, so dass zusätzlich andere Kapitalmarktdarlehen eingesetzt werden können.
Für die Antragsstellung gelten Einkommensgrenzen: Bei einer Familie mit zwei Kindern darf das Brutto-Jahreseinkommen rund 60.000 Euro nicht überschreiten.
Für das neue Förderprogramm ist in diesem Jahr ein zusätzliches Darlehensvolumen von rund 30 Millionen Euro eingeplant. Insgesamt stehen damit für die Förderung von Wohneigentum in Hessen etwa 80 Millionen Euro an zinsgünstigen Darlehen zur Verfügung.
Die Förderung der Bildung von Wohneigentum beim Bau oder Kauf einer neuen Immobilie wird auch im Jahr 2007 fortgeführt. Die Konditionen beim Neubau entsprechen weitgehend denen des neuen Programms für den Erwerb von Gebrauchtimmobilien. Der wesentliche Unterschied liegt in der Darlehenshöhe. Beim Neubau werden unabhängig von den Baukosten oder dem Kaufpreis Darlehen zwischen 80.000 Euro und 120.000 Euro bereitgestellt. Die Höhe des Darlehens im Einzelfall ist vom Grundstückswert abhängig.
Nähere Informationen über die Förderangebote des Landes sind beim Amt für Wohnungswesen der Stadt Darmstadt, Frankfurter Straße 71, 64293 Darmstadt, zu bekommen. Unter der Rufnummer 13 2738 besteht die Möglichkeit, sich telefonisch zu informieren oder einen persönlichen Beratungstermin zu vereinbaren.