Die Parkraumbewirtschaftungszeiten in Lincoln-Siedlung und Ludwigshöhviertel sollen künftig ausgeweitet werden. Das hat der Magistrat der Wissenschaftsstadt Darmstadt in seiner Sitzung vom Mittwoch, 21. Mai, beschlossen. Der Vorlage zufolge werden die Bewirtschaftungszeiten in beiden Quartieren auf Montag bis Sonntag von 6 bis 21 Uhr ausgeweitet. Bisher gilt dort eine Bewirtschaftungszeit von Montag bis Samstag, 8 bis 20 Uhr. Hintergrund ist Kritik der Bewohner, dass die derzeitigen Parkraumbewirtschaftungszeiten nicht ausreichend sind.
„In beiden Vierteln sind wir leider mit der Problematik konfrontiert, dass viele Bewohnende besonders in den Abendstunden und an Sonntagen die kostenlose Möglichkeit, ihr Fahrzeug im öffentlichen Straßenraum abzustellen, nutzen, anstatt einen Stellplatz in den Quartiersgaragen zu mieten. Dadurch finden Besuchende zu diesen Zeiten häufig keine freien Parkplätze und blockieren in einigen Fällen sogar Gehwege“, erläutert dazu Mobilitätsdezernent Paul Georg Wandrey. „Um hier für eine Entspannung der Situation zu sorgen und das Parken in den Vierteln besser und fairer zu gestalten und steuern zu können, werden wir daher die Bewirtschaftungszeiten ausweiten. Dies soll insbesondere sicherstellen, dass der Parkdruck an den Sonntagen reduziert wird und die Fahrzeuge – ganz im Sinne des Mobilitätsfriedens – vermehrt in den dafür vorgesehenen Quartiersgaragen abgestellt werden.“
Die Kritik zur Parksituation wurde insbesondere an das Mobilitätsmanagement in der Lincoln-Siedlung herangetragen, das regelmäßig verschiedene Beteiligungsformate durchführt, um die Bewohner kontinuierlich in den Entwicklungsprozess einzubinden, Anregungen aufzunehmen und das Konzept entlang der Bedarfe und Bedürfnisse der Bewohnerschaft auszurichten. Da der öffentliche Straßenraum jedoch, wie bereits beschrieben, nur für Besuchende und Handwerksbetriebe vorgesehen ist, entsteht außerhalb der Bewirtschaftungszeiten ein teilweise sehr hoher Parkdruck. Nach Rücksprache mit den Bewohnenden zeigt sich, dass die Aufenthaltsqualität des öffentlichen Straßenraums, insbesondere in den Abendstunden und an Wochenenden, stark eingeschränkt ist. Die Beschwerden der Bewohnerschaft machen jedoch auch deutlich, dass die Mehrheit hinter dem autoarmen Mobilitätskonzept steht.
„Sollte die moderate Ausweitung der Bewirtschaftungszeiten nicht die gewünschten Effekte erzielen, wird eine weitere Nachsteuerung seitens des Mobilitäts- und Tiefbauamtes bewertet und umgesetzt“, so Wandrey weiter.
Hintergrund
Die Lincoln-Siedlung und das Ludwigshöhviertel (LHV) gelten als Modellquartiere für nachhaltige Siedlungs- und Mobilitätsplanung, in dem von Anfang an spezielle Regelungen für die Quartiersentwicklung festgelegt wurden. Während das Mobilitätskonzept der Lincoln-Siedlung bereits mehrfach ausgezeichnet wurde (u. a. mit dem Deutschen Mobilitätspreis 2019) und bereits über 3.500 Anwohnerinnen und Anwohner beheimatet, befindet sich das LHV inmitten der Bauphase. Der Bezug der ersten circa 94 geförderten Wohnungen erfolgte im Spätsommer 2024.
Beide Modellquartiere unterscheiden sich stark von den Darmstädter Bestandsquartieren. So wurde zum Beispiel durch eine Einschränkungs- und Verzichtssatzung die Anzahl der privaten Stellplätze zwar reduziert, aber weiterhin vorgeschrieben. Die Stellplätze sind größtenteils in Quartiersgaragen verortet und zu einem kleinen Teil wohnungsnah und oberirdisch auf den Privatgrundstücken. Im Rahmen des städtebaulichen Vertrags und des Durchführungsvertrags für das Mobilitätsmanagement wurden außerdem wichtige Punkte für das Mobilitätskonzept beschlossen. Dazu gehört unter anderem, dass die Anzahl der Stellplätze im öffentlichen Straßenraum reduziert und bewirtschaftet werden und diese Stellplätze vorwiegend für Besuchende sowie Dienstleistende (u. a. Handwerk) zur Verfügung stehen. Im Unterschied zu den bestehenden Quartieren, in denen es meist keine Quartiersgaragen gibt und der private Parkraum aufgrund der historischen Struktur sehr begrenzt ist, stehen in den neuen Siedlungen Quartiersgaragen und private Stellplätze von Anfang an zur Verfügung. Aus diesem Grund dürfen hier nach der Straßenverkehrsordnung (StVO) keine Bewohner- oder Besucherparkausweise angeboten werden.