Aldi-Filiale in Arheilgen: Magistrat leitet Aufhebungsverfahren für Bebauungsplan A 43 ein

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Stadtverordnetenversammlung wird am 24. Juni über die endgültige Einleitung des Aufhebungsverfahrens entscheiden.

Ausschnitt aus dem Stadtplan – Darmstadt-Arheilgen. Quelle: Vermessungsamt

Der Magistrat der Wissenschaftsstadt Darmstadt hat in seiner Sitzung am heutigen Mittwoch (7.) den Aufstellungs- und Offenlagebeschluss zur Aufhebung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans A 43 (Frankfurter Landstraße 171 bis 173) gefasst. Die Stadtverordnetenversammlung wird in ihrer Sitzung am 24. Juni über die endgültige Einleitung des Aufhebungsverfahrens nach dem Baugesetzbuch (BauGB) entscheiden.

„Das Projekt ist bei großen Teilen der Arheilger Bürgerschaft auf Widerstand gestoßen. Nachdem der Vorhabenträger Aldi entschieden hatte, das in Arheilgen hoch umstrittene Projekt nicht weiter umzusetzen und die Realisierung einzustellen, können die vertraglich vereinbarten Fristen nicht mehr eingehalten werden. Daher ist die Wissenschaftsstadt Darmstadt verpflichtet, das Verfahren zur Aufhebung des Bebauungsplans einzuleiten“, so Oberbürgermeister und Wirtschaftsdezernent Hanno Benz.

Weiter sagte Benz: „Damit ist seitens der Stadt der erste Schritt gemacht, dieses Projekt auch rechtlich rückabzuwickeln und einen transparenten Beteiligungsprozess zu initiieren. Die von mir geleitete Arbeitsgruppe wird dazu entsprechende Maßnahmen erarbeiten. Wichtig ist mir festzuhalten, dass die Wissenschaftsstadt Darmstadt auch künftig mit Aldi zusammenarbeiten will und wird. Darüber hinaus werden wir frühzeitig auf die Bürgerinnen und Bürger zugehen und mit ihnen zusammen entscheiden, wie mit der nun für eine andere Form der Bebauung wieder zur Verfügung stehenden Fläche verfahren werden soll.“

Stadtplanungsdezernent Michael Kolmer ergänzt: „Stadtentwicklung und Stadtplanung haben die Aufgabe, verlässliche Rahmenbedingungen für die Bürgerschaft und Unternehmen zu schaffen. Dazu gehört auch, Planungen formell aufzuheben, wenn diese nicht mehr verfolgt werden. Dies setzen wir nun um.“

Gemäß Paragraph 12 Absatz 6 BauGB sind Gemeinden verpflichtet, vorhabenbezogene Bebauungspläne aufzuheben, wenn ein Vorhabenträger die Realisierung nicht mehr weiterverfolgt und kein Wechsel des Vorhabenträgers in Aussicht steht. Das Aufhebungsverfahren erfolgt im vereinfachten Verfahren gemäß Paragraph 13 BauGB. Die Unterlagen zum Aufhebungsverfahren – der Satzungsentwurf, die Begründung sowie der bisher rechtskräftige Bebauungsplan – werden im Anschluss an die öffentliche Bekanntmachung im Darmstädter Echo für mindestens 30 Tage auf der Webseite des Stadtplanungsamtes veröffentlicht. Zusätzlich besteht eine Einsichtsmöglichkeit der Unterlagen im Stadtplanungsamt der Wissenschaftsstadt Darmstadt in der Mina-Rees-Straße 12.

Nach Abschluss des Verfahrens erhalten die zuvor durch den Bebauungsplan A 43 ersetzten Bebauungspläne A 7.1 – An der Reitbahn – und A 7.2 – Um die Kleine Brückenstraße – ihre Gültigkeit zurück.