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Frankensteinisch-Schönburger Haus

Heidelberger Landstraße 218

 

Das langgestreckte zweigeschossige, verputzte Fachwerkhaus steht an markanter Kreuzung, wo die Handelsstraßen  Gernheim –  Dieburg (nach rechts) und Frankfurt – Heidelberg (nach links) aufeinander treffen.

Gebaut wurde es 1575 von den Herren von Frankenstein. Das Baudatum ist durch eine dendrochronologische Untersuchung gesichert.

Es gehört zu den wenigen Eberstädter Häusern, die den Dreißigjährigen Krieg (1618-1648) überstanden haben.

 

 

Errichtet wurde das Haus an der neuen, in das nördlich gelegene Darmstadt führenden Straße (der heutigen Heidelberger Landstraße), die die Frankensteiner parallel zur bisherigen Darmstädter Straße (der heutigen Heinrich-Delp-Straße) haben anlegen lassen, um die landgräfliche  Zollstation umfahren zu können.

Mehr noch: mit dem Neubau auf dem Grundstück zwischen der Neuen Darmstädter Straße und der Oberstraße blockierten sie die Trasse des alten Handelsweges zum Zollhaus, der Verlängerung des in der Karte eingezeichneten Weinweges.     

Bemerkenswert ist der große Keller des Hauses (12,40 Meter lang, 6,86 – 7,5 Meter breit, mit einer Scheitelhöhe von 3,80 Metern), der als Frankensteinscher Keller erbaut worden war, um darin die Abgaben der Eberstädter Bauern zu lagern.

Bis 1660 blieb das Haus um Besitz der Frankensteiner – Schönburger, danach ging es in landgräflichen Besitz über.

An das Gebäude schließt mit einem Abstand von 5,40 Meter in ost-westlicher Ausrichtung ein Brauhaus an, ausgestattet mit einem Keller in der Größe von 6,50*4,75 Meter, von dem aus über einen Gang zwei weitere Gewölbekeller zu erreichen sind, wobei der letzte heute zugeschüttet ist. Wann die Keller gebaut wurden, ist nicht überliefert, tatsächlich ist ab 1700 eine Brauerei in dem Gebäude nachzuweisen.

Die folgenden Eigentümer nutzten das Gebäude als Bierbrauerei, Branntweinbrennerei, Bäckerei, Sattlerei, Druckerei und Verlag. Damit verbunden waren diverse Umbauten zum Gast- und Gartenwirtschaftsbetrieb, zum Gartensaal mit Bühne, zu Fremdenzimmern, Werkstatt und Ladengeschäft.

Lit.: Fritzsching, Gernot; Das Frankensteinisch-Schönburger Haus, in: StadtteilHistorikerEberstadt, Bürger, die Geschichte schreiben. Erste Staffel 2018/2019, S. 22-25

Das Frankensteinisch-Schönburger Haus ist als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Hier finden Sie alle Eberstädter Informationsschilder im Überblick.

Schüler*innen der Gutenbergschule haben im Rahmen einer Projektarbeit zur Geschichte der Dreifaltigkeitskirche geforscht. Die Ergebnisse finden Sie demnächst hier.

Finanziert wurde das Informationsschild von der Dotter-Stiftung

Das Konzept, historische Eberstädter Gebäude und Orte mit Informationsschildern zu markieren, gründet auf einer Idee von Herrn Dr. Kraft vom Geschichtsvereins Eberstadt Frankenstein

Wichtige Mitteilung
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