Die Einrichtung einer separaten Haltemöglichkeit in Höhe des Fristenbriefkastens am neuen Gerichtsgebäude (Justizzentrum) am Mathildenplatz ist nicht möglich. Dies hat Darmstadts Verkehrs- und Baudezernent, Stadtrat Dieter Wenzel, jetzt nach einer kleinen Anfrage aus dem Stadtparlament mitgeteilt.
Der Fahrbahnrand entlang des Gerichtsgebäudes sei durchgehend als Niederflurhaltestelle ausgebaut und bereits als Haltestelle beschildert. An Bushaltestellen sei nach der Straßenverkehrsordnung das Halten bis zu drei Minuten zulässig, sofern kein Linienbus behindert werde, erläuterte Wenzel. So sei der Einwurf einer Briefsendung in den Fristenbriefkasten durchaus möglich, die Straßenverkehrsbehörde halte die vorhandene Haltemöglichkeit an der Bushaltestelle daher für ausreichend.
Wenzel weist außerdem darauf hin, dass die Fristenbriefkästen der Stadtverwaltung und des Regierungspräsidiums am Luisenplatz auch nicht dirket mit dem Auto angefahren werden können.