Darmstädter Sozialpolitik – strukturelle Konzepte für individuelle Unterstützung Sozialdezernent Jochen Partsch stellt Maßnahmenpaket für Hilfeberechtigte vor

(SD)

Im Rahmen der Arbeitsmarktreformen werden die Leistungen für Hilfeberechtigte überwiegend nach Regelsätzen berechnet. Der konkrete Einzelfall wird dabei kaum noch berücksichtigt, und oft gehen die pauschalen Berechnungsgrundlagen an den Lebenswirklichkeit der Betroffenen vorbei.

Der Sozialdezernent der Wissenschaftsstadt Darmstadt, Jochen Partsch, verfolgt für die Kommune im Gegensatz dazu ein Konzept individueller Leistungen, soweit die Stadt dafür zuständig ist: "Gerechtigkeit ist oft nur durch Einzelfallentscheidungen erreichbar. Den ersten Schritt in dieser Richtung haben wir mit der Erhöhung der Mietobergrenzen für Empfänger und Empfängerinnen von Arbeitslosengeld II und Hilfe zum Lebensunterhalt getan."

Nach einer ganzen Reihe von Urteilen oberster Sozialgerichte war Darmstadt als eine der ersten Städte in diesem Bereich aktiv geworden. Seit Jahresbeginn werden Leistungen für Unterkunft und Heizung in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen erbracht, sofern diese angemessen sind. Die Miethöchstgrenzen wurden auf der Basis des aktuellen Darmstädter Mietspiegels neu ermittelt. Für Alleinerziehende und Schwangere soll es ergänzend eine Regelung geben, die von zusätzlichem Raumbedarf für eine weitere Person ausgeht.

Sozialdezernent Jochen Partsch plant, diese Gruppe von Betroffenen gezielt zu unterstützen. So wird die Stadt Darmstadt die Kosten für kieferorthopädische Behandlungen von Kindern in Form eines Darlehens und in Höhe des Eigenanteils an den Behandlungskosten übernehmen, bis die Behandlung erfolgreich abgeschlossen ist und die Krankenkassen die Kosten zurück erstatten. Eine lebenspraktische Unterstützung, die vor allem den Kindern zugute kommt.

Eine Forderung von Hilfeberechtigten greift der Sozialdezernent auf, indem die Leistungen für die Erstausstattung bei Schwangerschaft und Geburt erhöht werden sollen. Künftig sollen folgende Beihilfen gewährt werden:

Erstausstattung bei Schwangerschaft Betrag in Euro
Umstandskleidung
150,00
  
Erstausstattung bei GeburtBetrag in Euro
Babygrundausstattung
300,00
Bett komplett102,00
Kinderwagen / Doppelkinderwagen60,00 / 100,00
Kleiderschrank 2-türig77,00
Wickelkommode40,00
Auto-Babysitz (bei vorhandenem Pkw)
50,00


"Die finanzielle Anpassung von Beihilfen sind zwar so genannte freiwillige Leistungen der Stadt, wir definieren sie aber als Verpflichtungen zur Existenzsicherung der Betroffenen," erläutert Stadtrat Partsch. "Wir werden in den nächsten Wochen gemeinsam mit Initiativen und Experten dieses Konzept weiter abstimmen und ausbauen." Kommunaler Gestaltungsspielraum lässt eine Verbesserung der Situation der Hilfeberechtigten zu.
Deshalb ist es für den Sozialdezernenten, der auch in dem Steuerungsgremium der ARGE Darmstadt verantwortlich für die Stadt handelt, und dem Geschäftsführer der ARGE, Günter Eidmann, besonders wichtig, die Pläne des Bundes und der Bundesanstalt für Arbeit, die Mitgestaltungsmöglichkeiten der Kommunen bei der Arbeit der ARGE zu beschränken, politisch abzuwenden. Jochen Partsch: "Der Einfluss der Kommunen als federführender Partner in den Arbeitsgemeinschaften muss zum Wohl der Betroffenen vor Ort erhalten bleiben."