Der Hessische Verwaltungsgerichtshof in Kassel hat im Normenkontrollverfahren zur Gültigkeit der Abwasserbeitrags- und Gebührensatzung den Normenkontrollantrag eines Darmstädter Bürgers abgewiesen.
Die Normenkontrollklage richtete sich gegen die Splittung der Abwassergebühr in Schmutz- und Niederschlagswasser sowie gegen die entsprechende Gebührenkalkulation, die von der Stadt Darmstadt im Jahre 2002 in ihrer Abwassserbeitrags- und Gebührensatzung festgelegt wurde.
Damit wird die Position der Wissenschaftsstadt Darmstadt in vollem Umfang bestätigt, der Verwaltungsgerichtshof hat eine Revision nicht zugelassen. Das Urteil, das am 29. September gefällt wurde und der Wissenschaftstadt am heutigen Tag zuging, erlangt nach einem Monat Gültigkeit.