Die Erteilung einer unbefristeten Niederlassungserlaubnis richtet sich nach verschiedenen Rechtsgrundlagen.
Bei folgenden Aufenthalten gelten andere Voraussetzungen:
- anerkannte Asylberechtigte und Flüchtlinge
- ausländische Absolventen deutscher Hochschulen
- Familienangehörige von Deutschen
- Fachkräften
- Inhaber einer Blauen Karte EU
- Kinder (ab 16 Jahren)
- Selbständige