Am 11. September 2024 jährt sich die Brandnacht, in der Darmstadt großflächig zerstört wurde, zum 80. Mal.
Spuren des Krieges sind noch immer gegenwärtig - manchmal sind sie versteckt und nicht offensichtlich. Wir haben begonnnen, diese Spuren zu finden und zu dokumentieren.
Auch in privaten Häusern gibt es manchmal noch Zeugnisse davon, wo und wie die Bevölkerung bei Bombenangriffen Schutz suchte. Beschriftungen, Keller- und /oder Dachdurchbrüche - offen oder vermauert - als Fluchtwege in Nachbargebäude oder auch Brandschutztüren zeugen davon. Falls Sie solche Zeugen kennen, informieren Sie uns bitte, damit wir diese dokumentieren können.
zum Download der Broschüre klicken Sie bitte auf das jeweilige Bild.
Weitere Informationen finden Sie auch im Ratgeberportal für Denkmalschutz und Energiesparen des Landesamts für Denkmalpflege Hessen.
Für weitere Informationen klicken Sie bitte auf das jeweilige Foto.
Die Projekte der Vorjahre finden Sie hier
Nach fast dreißig Jahren konnte der Ludwigstempel in der Albert-Schweitzer Anlage dank ehrenamtlichem Engagement und Spenden wieder aufgebaut werden. Der ehemals unter Denkmalschutz stehende Tempel wurde fachkundig unter Leitung der Denkmalschutzbehörde und des Grünflächenamtes so wieder aufgebaut, dass er dem 1995 mutwillig zerstörten Original im Wesentlichen entspricht. Fehlende Bauteile wurden auf Grundlage der Erkenntnisse aus restauratorischer Befundung und Archiv-Recherche denkmalgerecht ergänzt, originale Bauteile sorgsam ertüchtigt und repariert. 1877 hatte der Darmstädter Valentin Justus Noack den filigranen, achteckigen Pavillon gestiftet, dessen dünne gusseiserne Stützen eine leichte Dachkonstruktion trugen. Die Brüstungsfelder waren mit schmalen Stäben ausgefacht, eines zum Eintreten offen.
Mit dem Pavillon, einem kleinen Teich und exotischem Bewuchs wurde in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts die „Anlage am Exerzierplatz“ (die heutige Albert-Schweitzer-Anlage) als Grünanlage zwischen der Main-Neckar-Eisenbahnstrecke und dem Exerzierplatz gärtnerisch gestaltet. Nachdem die Bahnlinie 1912 aufgegeben worden war, wurden in den 1920-er Jahren auf der ehemaligen Gleistrasse Wohnhäuser längs der heutigen Fritz-Bauer-Straße errichtet. Im Jahre 1968 erfolgte die Umbenennung der Grünanlage nach Albert Schweitzer. In der Nacht vom 22. September 1995 hatten Unbekannte den Ludwigstempel mutwillig zerstört und einige der dünnen gusseisernen Stützen gestohlen. Die restlichen wurden zusammen mit weiteren bruchstückhaften Überresten im städtischen Bauhof eingelagert, bis sie auf Initiative vom Ehrenamt für Darmstadt e.V. und Stadtbild Deutschland, Ortsverband Darmstadt dort wiederentdeckt wurden und beide Vereine sich in einer bürgerschaftlichen und ehrenamtlichen Initiative für den Wiederaufbau des Pavillons engagierten.
Ein Spendenaufruf von Stadtbild Deutschland e.V., Ortsverein Darmstadt und dem Ehrenamt für Darmstadt e.V. motivierte etwa 25 Bürgerinnen und Bürger nicht nur zu umfänglichen Geldspenden, sondern auch Zeit und Fachwissen einzubringen. Die originalgetreue Wiederherstellung des Dachstuhls wurde als ehrenamtliches Hands-on-Projekt durch den Rotary Club Darmstadt ausgeführt. Die großzügigen Spenden aus der Bürgerschaft wurden durch Stiftungen und Firmenspenden ergänzt. Zu nennen sind hier die Bauverein AG, die Bürgerstiftung Darmstadt, die ENTEGA Stiftung, die Jubiläumsstiftung der Sparkasse Darmstadt, die Merck'sche Gesellschaft für Kunst und Wissenschaft, die Sparkasse Darmstadt sowie die Wissenschaftsstadt Darmstadt.
Die denkmalgerechte Instandsetzung der achteckigen mit Sandstein eingefassten bauzeitlichen Bodenplatte und Erneuerung der Bodengestaltung mit Mosaikpflaster erfolgte durch die Ausbildungskolonne des Grünflächenamtes. Außerdem unterstützte der Eigenbetrieb für kommunale Aufgaben und Dienstleistungen (EAD) das Vorhaben mit der unentgeltlichen zur Verfügung Stellung eines WCs für die Baumaßnahme, die Bormuth Metallkultur GmbH mit einer Sachspende in Form der Rekonstruktion der fehlenden Zierspitze und die Schreinerei Uhland GmbH stellte Werkstatt und Arbeitsgerätes für die Umsetzung des Hands-on-Projektes des Rotary-Clubs Darmstadt zur Verfügung. Im kommenden Frühjahr ist die Gestaltung des Umfeldes des Tempels mit exotischen Pflanzen nach historischem Vorbild geplant. Beim Wiederaufbau des Pavillons konnte mithilfe der noch vorhandenen originalen Bauteile der originale Zustand der gusseisernen Grundstruktur wiederhergestellt werden. Fehlende Stützen wurden nachgegossen und beschädigte Bauteile repariert. Das fehlende hölzerne Dachtragwerk mit seinen Verzierungen wurde anhand der historischen Aufnahmen rekonstruiert. Die Eindeckung des Daches und die fehlende Zierspitze in Zinkblech wurden ebenfalls in bauzeitlicher Technik und auf Grundlage der Erkenntnisse aus den historischen Aufnahmen wieder hergestellt.
Rückblicke:
Die Sitzung des Denkmalbeirates fand am 14. Juni 2023 vor dem denkmalgeschützten Kiosk in der Moltkestraße statt - ein besonderes Denkmal, das 2021 mit dem Hessischen Denkmalschutzpreis ausgezeichnet wurde.
Das Große Haus Glückert erhielt für seine vorbildliche Instandsetzung den
2. Preis des Hessischen Denkmalschutzpreises in der Kategorie "Öffentliches Bauen". Mehr dazu erfahren Sie hier
„Es ist die Aufgabe (…) Kulturdenkmäler als Quellen und Zeugnisse menschlicher Geschichte und Entwicklung (…) zu schützen und zu erhalten.“ § 1 (1)
Eigentümerinnen und Eigentümer, Besitzerinnen und Besitzer sowie Unterhaltspflichtige von Kulturdenkmälern sind verpflichtet, diese im Rahmen des Zumutbaren zu erhalten und pfleglich zu behandeln (§13 Hessisches Denkmalschutzgesetz).
Grundlage ist das Hessische Denkmalschutzgesetz in der am 6.12.2016 novellierten Form. Das Gesetz definiert, was ein Kulturdenkmal ist, wie es geschützt und wie mit ihm umgegangen wird. Es regelt die Zuständigkeiten der Behörden sowie die Rechte und Pflichten von Denkmaleigentümer/innen.
Die Denkmalschutzbehörde trifft die erforderlichen Maßnahmen, um Kulturdenkmäler zu schützen, zu erhalten und zu bergen sowie Gefahren von ihnen abzuwenden. Dabei trägt sie den berechtigten Interessen der Eigentümer/innen und Besitzer/innen Rechnung.
Die Denkmalschutzbehörde ist Anlaufstelle für Eigentümer/innen und Besitzer/innen, die Veränderungen an beziehungsweise in einem Kulturdenkmal sowie in dessen Umgebung planen oder das äußere Erscheinungsbild von Gebäuden betreffen, die Teil einer Gesamtanlage sind.
Beispiele für genehmigungspflichtige Vorhaben sind:
Auch Neubauten in der Umgebung des Denkmals sind genehmigungspflichtig. Das gilt nicht nur für Eingriffe, die das Denkmal negativ beeinflussen könnten, sondern auch für Baumaßnahmen, die dem Denkmal zuträglich sind.
Im Zweifel kontaktieren Sie die Denkmalschutzbehörde.
Es besteht die Pflicht, vor Beginn einer Veränderung eine denkmalschutzrechtliche Genehmigung einzuholen. Es ist zu beachten, dass eine denkmalschutzrechtliche Genehmigung erforderlich sein kann, obwohl das Vorhaben nach der Hessischen Bauordnung (HBO) baugenehmigungsfrei ist. Das betrifft zum Beispiel Außenanstriche, Fenstererneuerung, Innensanierung oder (Teil)-Abbrüche. Verstöße gegen denkmalrechtliche Bestimmungen können mit Bußgeldern geahndet werden. Das Formular, mit dem Sie eine denkmalschutzrechtliche Genehmigung beantragen können, erhalten Sie hier (pdf, 240 KB) .
Im Hessischen Denkmalschutzgesetz wird zwischen Kulturdenkmalen, Gesamtanlagen und Bodendenkmalen unterschieden.
Ein Kulturdenkmal (§ 2 (1)) kann eine Sache, eine Sachgesamtheit oder ein Sachteil sein. Es muss aus künstlerischen, wissenschaftlichen, technischen, geschichtlichen oder städtebaulichen Gründen ein öffentliches Interesse an der Erhaltung bestehen. Für die Ausweisung zum Denkmal ist einer der Gründe ausreichend.
Eine Gesamtanlage (§ 2 (3)) ist ein Straßen-, Platz- oder Ortsbild einschließlich der mit ihnen verbundenen Pflanzen, Frei- und Wasserflächen. An der Erhaltung im Ganzen besteht aus künstlerischen oder geschichtlichen Gründen ein öffentliches Interesse bestehen. Es ist nicht erforderlich, dass jeder Teil der Gesamtanlage ein Kulturdenkmal ist.
Bodendenkmale (§2 (2)) sind Zeugnisse, Überreste oder Spuren menschlichen, tierischen oder pflanzlichen Lebens, die aus Epochen und Kulturen stammen, für die Ausgrabungen und Funde eine der Hauptquellen wissenschaftlicher Erkenntnisse sind. Bodendenkmäler werden nur veröffentlicht, wenn sie oberirdisch sichtbar sind (§11 (2)). Entdecken Sie ein Bodendenkmal, müssen Sie dieses unverzüglich der Denkmalfachbehörde und / oder der Denkmalschutzbehörde zu melden. Denkmalbehörden sind berechtigt, den Fund zu bergen, auszuwerten und zur wissenschaftlichen Bearbeitung mitzunehmen.
Die Darmstädter Denkmale sind in der Denkmaltopographie Darmstadt erfasst, beschrieben und veröffentlicht. Das Standardwerk erschien 1994. Das Buch ist inzwischen vergriffen, eine CD kann bei der Denkmalschutzbehörde erworben werden.
Alle Kulturdenkmäler sind im Denkmalverzeichnis des Landes Hessens eingetragen, in das grundsätzlich jede/r Einsicht erhalten kann zum Beispiel über DenkXweb
Zu zahlreichen Darmstädter Denkmälern gibt es kostenfreie Informationsblätter zum downloaden und Veröffentlichungen, die Sie direkt beim Denkmalschutz erwerben können.
Bevor Sie mit einer Baumaßnahme an Ihrem Denkmal beginnen, müssen Sie sich mit der Denkmalschutzbehörde in Verbindung setzen. Erst nachdem die Maßnahme denkmalschutzrechtlich genehmigt ist, können Sie mit den Arbeiten beginnen. Den Antrag für eine Denkmalschutzrechtliche Genehmigung finden Sie hier:
Antrag auf eine denkmalschutzrechtliche Genehmigung
Es besteht die Möglichkeit, bei berechtigtem Interesse Einblick in die Akten der Denkmalschutzbehörde zu erhalten. Zum Nachweis des berechtigten Interesses bitten wir Sie, den Antrag auf Akteneinsicht auszufüllen.
Sie erhalten bei der Denkmalschutzbehörde eine kostenlose Bauberatung für die Denkmalpflege. Außerdem können Kosten für Renovierung und Restaurierung über mehrere Jahre hinweg verteilt und abgesetzt werden. Informationen dazu erhalten Sie beim Landesamt für Denkmalpflege Hessen. Zusätzlich können je nach Haushaltslage bei denkmalpflegerisch bedingten Mehrkosten Zuschüsse von der Wissenschaftsstadt Darmstadt und auch vom Land Hessen gewährt werden.
Am 27. Juli 2022 kam der neue Denkmalbeirat ist seiner derzeitigen Besetzung erstmals zusammen. Mehr dazu ...
Wissenswertes und Informatives über das Weltkulturerbe Mathildenhöhe finden Sie hier
Seit 1986 vergibt das Landesamt für Denkmalpflege Hessen in Zusammenarbeit mit Hessen Lotto jährlich den mit insgesamt 25.000 Euro dotierten Denkmalschutzpreis und würdigt dabei vorbildliches Engagement in der Denkmalpflege.