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19. Änderung Flächennutzungsplan

- Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung -

19. Änderung des Flächennutzungsplans – Pfungstädter Weg / Brandschneise –
für den Geltungsbereich des Bebauungsplans W 66: für das Gebiet im Westen von Darmstadt, an der Gemarkungsgrenze zu Pfungstadt westlich des Pfungstädter Wegs, nördlich des Baumschulenwegs und beiderseits der Brandschneise mit den Flurstücken Gemarkung Darmstadt, Flur 113, Flurstücke Nr. 12 tlw., 13 tlw., 14, 16 tlw., 37 tlw., 38 tlw., und 39.

Gemäß Beschluss des Magistrats vom 20.03.2024 werden die Planungsunterlagen für das oben genannte Gebiet in der Zeit vom 03.05.2024 bis einschließlich 03.06.2024 zur allgemeinen Einsichtnahme und zum Download in das Internet eingestellt.

  • zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit
  • zur Unterrichtung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung und deren voraussichtliche Auswirkungen
  • gleichzeitig wird damit der Öffentlichkeit auch allgemein Gelegenheit zur Äußerung und zur Erörterung (Anhörung) gegeben

Downloads zur 19. Änderung des Flächennutzungsplans

0 Bekanntmachung (PDF-Datei, 0,1 MB)
1 Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung (PDF-Datei, 0,7 MB)

Hinweise zur Beteiligung und Abgabe von Stellungnahmen

Die Planungsunterlagen werden in der Zeit vom 03.05.2024 bis einschließlich 03.06.2024 zusätzlich im Stadtplanungsamt zur allgemeinen Einsichtnahme ausgelegt: Stadtplanungsamt, Stadthaus West, Mina-Rees-Straße 12, 64295 Darmstadt, 2. Obergeschoss, Zimmer 2.02, montags bis donnerstags von 8.00 – 16.00 Uhr, freitags von 8.00 – 12.00 Uhr.

Anregungen und Vorschläge zur Planung können während der oben genannten Beteiligungsfrist formlos bevorzugt per E-Mail an bauleitplanung@1sp4mdarmstadt.abde oder beim Stadtplanungsamt (Anschrift siehe oben) schriftlich, mündlich, oder zur Niederschrift abgegeben werden. Alternativ kann das folgende ausfüllbare Formular verwendet werden: Formular zur Abgabe von Anregungen (PDF-Datei, 0,1 MB).

Bitte beachten Sie unsere Informationen zum Datenschutz in Bauleitplanverfahren (PDF-Datei, 42 KB).

Kurzbeschreibung

Mit dem Bebauungsplan W 66 – Pfungstädter Weg / Brandschneise – soll Planungsrecht für ein Sondergebiet mit der Zweckbestimmung „Betriebe, Verbände und Forschung zur Landwirtschaft“ geschaffen werden, welches vorwiegend die Errichtung von Landwirtschaftsbetrieben, Gebäude für Landwirtschaftsverbände sowie Einrichtungen für Ausbildungs- und Forschungszwecke zur Landwirtschaft ermöglichen soll. Im südlichen Teil des Planungsgebietes soll die Demeter Bundesgeschäftsstelle entstehen. Da die Darstellung im rechtswirksamen Flächennutzungsplan der Wissenschaftsstadt Darmstadt (2006) der geplanten Neunutzung nicht entspricht und die Entwicklung des Bebauungsplanes W 66 aus dem Flächennutzungsplan gemäß § 8 Abs. 2 BauGB somit nicht gegeben ist, muss der Flächennutzungsplan für eine Teilfläche geändert werden, um die Entwicklung des Bebauungsplans W 66 aus dem Flächennutzungsplan zu gewährleisten.

Das Plangebiet des im Aufstellungsverfahren befindlichen Bebauungsplans W 66 befindet sich im Westen von Darmstadt. Es liegt südlich von Griesheim und der Griesheimer Düne direkt an der Stadtgrenze zu Pfungstadt westlich des Pfungstädter Wegs und nördlich des Baumschulenwegs. Dabei überspannt das Planungsgebiet Teilflächen beiderseits der Brandschneise. Das Grundstück liegt inmitten von landwirtschaftlich genutzten Flächen. Der gesamte Bestand an Grünflächen auf dem Plangebiet besteht aus landwirtschaftlich und gartenbaulich genutzten Flächen, die u.a. Blühpflanzen, Obstbäume und Obststräucher, sowie Baumsetzlinge für die Forstwirtschaft und einige Gemüsepflanzen beherbergen. Die Erschließung des Gebietes erfolgt über den Pfungstädter Weg und dessen Anschluss an die südlich verlaufende L3303 bzw. L3097 (Verlängerung der Eschollbrücker Straße); sie erfolgt dabei auch über Flächen der Stadt Pfungstadt.

Der in Aufstellung befindliche Bebauungsplan W 66 – Pfungstädter Weg / Brandschneise – ist erforderlich um die praxisnahe Erprobung des biologisch-dynamischen Ansatzes in der Landwirtschaft, Boden und Düngung, die Lebensmittelqualität, die Biodiversität sowie die Weiterentwicklung des ökologischen Landbaus und den dafür erforderlichen Ausbau landwirtschaftlicher Forschungsbetriebe vor Ort zu ermöglichen. Die ansässigen Firmen planen diverse Neubauten, die in einem umfassend konzipierten Ökolandbau-Campus integriert werden sollen. Es ist hervorzuheben, dass bei den geplanten oder möglichen Nutzungen der Bezug zur Landwirtschaft und den Landwirtschaftsbetrieben immer gegeben sein muss. Die Ansiedlung von klassischen Gewerbetreibenden wird im Rahmen des Bebauungsplanes nicht verfolgt.

Öffentliche Auslegung

Stadtplanungsamt
Stadthaus West
Mina-Rees-Straße 12
64295 Darmstadt
Mo. - Do. 8:00 bis 16:00 Uhr
Fr. 8:00 bis 12:00 Uhr

Ansprechperson:
Herr Rühl, Zimmer 2.02
2. Obergeschoss
Telefon: 06151 13-2604
bauleitplanung@1sp4mdarmstadt.abde

Ihre Anregungen / Formular

Sie können Ihre schriftlichen Anregungen während der Auslegungsfrist formlos an die oben angegebene Adresse des Stadtplanungsamtes schicken. Bitte beachten Sie: Ihre Anregung kann nur berücksichtigt werden, wenn Sie Ihren Namen und Ihre Adresse angeben sowie das Datum und die Bezeichnung des Bauleitplanverfahrens. Alternativ können Sie das hier abrufbare Formular verwenden (PDF-Datei, 82 KB).

Informationen zum Datenschutz

Bitte beachten Sie unsere Informationen zum Datenschutz in Bauleitplanverfahren (PDF-Datei, 42 KB).

Wichtige Mitteilung
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