Sie wurden vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) als asylberechtigt oder Flüchtling nach der Genfer Flüchtlingskonvention anerkannt?
Sie wurden von Deutschland als Resettlement-Flüchtling aufgenommen?
Dann können Sie in der Regel nach 5 Jahren eine unbefristete Niederlassungserlaubnis erhalten. Sie können auch bereits nach 3 Jahren eine unbefristete Niederlassungserlaubnis erhalten, wenn Sie sprachlich und wirtschaftlich gut integriert sind.
Wenn Ihre Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen erteilt wurde, können auch Zeiten eines Asylverfahrens mit angerechnet werden. Zeiten, in denen lediglich eine Duldung ausgestellt wurde, können nicht angerechnet werden.
Die anfallenden Gebühren können Sie unserer Gebührenübersicht entnehmen.