Die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis für Ausländer erfolgt auf Antrag, für Personen, die
und
Eine Berufsvorbereitung, berufliche Grundausbildung oder ein Praktikum führen nicht zu einem anerkannten beruflichen Bildungsabschluss. Wenn kein Ausbildungsverhältnis besteht, muss der Lebensunterhalt ohne öffentliche Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II oder XII (Arbeitslosengeld II oder Sozialhilfe) gesichert sein.
Gültiger Pass
1 aktuelles biometrisches Foto
35mm x 45mm, Frontalaufnahme mit neutralem Gesichtsausdruck und geschlossenem Mund gerade in die Kamera blickend, heller Hintergrund
Nachweise zum Lebensunterhalt
Wird keine schulische, berufliche oder akademische Ausbildung absolviert, sind Nachweise zum gesicherten Lebensunterhalt vorzulegen, wie z.B.
Arbeitsvertrag, Bescheinigung des Arbeitgebers über ein ungekündigtes Arbeitsverhältnis (nicht älter als 14 Tage) sowie die Gehaltsabrechnungen seit der letzten Erteilung der Aufenthaltserlaubnis oder
Unterlagen zu einem Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit.
Bei Minderjährigen ohne schulisches oder berufliches Ausbildungsverhältnis sind Nachweise der Eltern zum Lebensunterhalt vorzulegen.
Krankenversicherung
wenn Sie gesetzlich krankenversichert sind: Krankenversicherungskarte
wenn Sie privat krankenversichert sind: Versicherungs-Police
Ausbildungsnachweise
Vorzulegen sind
bei Schülern: sämtliche Schulzeugnisse und eine aktuelle Schulbescheinigung
bei Auszubildenden: der Ausbildungsvertrag, Ausbildungszeugnisse und eine aktuelle Bescheinigung der Ausbildungsstelle
bei Studierenden: eine aktuelle Immatrikulationsbescheinigung und Nachweise zum Studienfortschritt (z.B. bestandene Zwischenprüfungen, Credit Points o.ä.)
Bei Bedarf: Schriftliche Vollmacht eines Elternteils
Beim gemeinsamen Sorgerecht müssen die Eltern zusammen erscheinen und gemeinsam den Antrag für ihr minderjähriges Kind stellen (siehe Abschnitt "Voraussetzungen").
Wenn ein sorgeberechtigter Elternteil nicht persönlich erscheinen kann, muss er dem anderen sorgeberechtigten Elternteil eine schriftliche Vollmacht ausstellen. Mit dieser Vollmacht kann der andere Elternteil die Niederlassungserlaubnis für das gemeinsame Kind beantragen.
Die anfallenden Gebühren können Sie unserer Gebührenübersicht entnehmen.