Für längerfristige Aufenthalte ist ein nationales Visum (Visumskategorie D) erforderlich, das vor der Einreise erteilt wird.
Zuständig für die Erteilung von nationalen Visa sind die Botschaften und Generalkonsulate der Bundesrepublik Deutschland.
Weitere Informationen finden Sie in den nachfolgenden Katgeorien:
Bitte beantragen Sie innerhalb der Gültigkeit Ihres Visums die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis oder Blauen Karte EU.
Der Antrag sollte 4 bis 6 Wochen vor Ablauf des Visums gestellt werden.
Ein nationales Visum kann auch mit einer maximalen Gültigkeit von bis zu 12 Monaten ausgestellt werden. Wenn Sie beabsichtigen über die Gültigkeitsdauer Ihres Visums hinaus im Bundesgebiet zu bleiben, beantragen Sie bitte innerhalb der Gültigkeit Ihres Visums die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis oder Blauen Karte EU.
Der Antrag sollte 4 bis 6 Wochen vor Ablauf des Visums gestellt werden.
Wenn der Aufenthalt nicht länger dauern soll als das Visum, muss kein Antrag gestellt werden. Auch eine Vorsprache bei der Ausländerbehörde ist dann nicht erforderlich.
In Ihrem Visum steht, ob und in welchem Umfang Sie arbeiten dürfen.
Sie können mit der Arbeitserlaubnis Ihres gültigen Visums sofort nach der Einreise anfangen, in dem erlaubten Umfang zu arbeiten, auch wenn Sie noch nicht die Aufenthaltserlaubnis oder Blaue Karte EU haben.
Wenn Sie beabsichtigen über die Gültigkeitsdauer Ihres Visums hinaus im Bundesgebiet zu bleiben, beantragen Sie bitte innerhalb der Gültigkeit Ihres Visums die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis oder Blauen Karte EU.
Der Antrag sollte 4 bis 6 Wochen vor Ablauf des Visums gestellt werden.
Wenn der Aufenthalt nicht länger dauern soll als das Visum, muss kein Antrag gestellt werden. Auch eine Vorsprache bei uns ist dann nicht erforderlich.
Mit einem gültigen nationalen Visum können Sie bis zu maximal 90 Tage in einem Zeitraum von 180 Tagen (nach der ersten Einreise) in die folgenden Staaten des sogenannten Schengenraums reisen:
Belgien, Bundesrepublik Deutschland, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Schweden, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn
Die Zeit des Aufenthalts mit einem nationalen Visum wird auf die Zeiten des Besitzes einer Aufenthaltserlaubnis, Blauen Karte EU, Niederlassungserlaubnis oder Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU angerechnet.
Für den Erwerb eines unbefristeten Aufenthaltstitels oder für eine Einbürgerung ist es deshalb egal, wann das nationale Visum in einen anderen Aufenthaltstitel umgewandelt wurde.