Ehegatten/gleichgeschlechtliche Lebenspartnern, Kindern sowie Eltern von subsidiär Schutzberechtigten können aus humanitären Gründen eine Aufenthaltserlaubnis im Ermessen erteilt werden. Ein Anspruch auf Erteilung der Aufenthaltserlaubnis besteht nicht.
Für die Einreise ist es erforderlich, ein Visum bei der deutschen Botschaft zu beantragen. Ohne ein Visum ist die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis nicht möglich.
Die Botschaft kann insgesamt monatlich 1.000 Visa für den Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten ausstellen. Die Entscheidung trifft nicht die Ausländerbehörde, sondern das Bundesverwaltungsamt. Sollten Sie Fragen zu dem laufenden Visumverfahren haben, wenden Sie sich bitte an die zuständige deutsche Auslandsvertretung.
Bei Ehegatten/gleichgeschlechtlichen Lebenspartnern
Bei Eltern oder Elternteilen von minderjährigen Kindern
Im Einzelfall können noch weitere Unterlagen benötigt werden.
Die anfallenden Gebühren können Sie unserer Gebührenübersicht entnehmen.