Die Blaue Karte EU ist ein Aufenthaltstitel für Hochschulabsolvierende, mit dem die dauerhafte Zuwanderung von Hochqualifizierten aus dem Nicht-EU-Ausland nach Deutschland erleichtert und gefördert werden soll.
Sie wird ausländischen Arbeitnehmenden zur Ausübung einer hochqualifizierten Beschäftigung erteilt, wenn aus dieser Beschäftigung ein gesetzlich bestimmtes Mindestgehalt erzielt wird.
Eine Blaue Karte EU, die in Deutschland ausgestellt wurde, berechtigt zum Aufenthalt und zur Ausübung einer konkreten, hochqualifizierten Beschäftigung in Deutschland. Sie berechtigt hingegen nicht automatisch zur Beschäftigung in einem anderen EU-Mitgliedsstaat. Dafür wäre die Einholung einer Blauen Karte EU im anderen EU-Mitgliedsstaat erforderlich. Umgekehrt ist mit einer Blauen Karte EU eines anderen EU-Mitgliedsstaates nicht automatisch die Beschäftigung in Deutschland erlaubt. Dazu müsste dann wiederum eine Blaue Karte EU in Deutschland beantragt werden.
Die Blaue Karte EU hat mehrere Vorteile gegenüber einer Aufenthaltserlaubnis zur Beschäftigung. Für Ihre Familienangehörigen gelten erleichterte Bedingungen zum Nachzug. So haben Ehegatten auch ohne deutsche Sprachkenntnisse einen Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis mit einer sofortigen uneingeschränkten Erlaubnis zur Erwerbstätigkeit. Zudem gelten kürzere Fristen für die Erlangung eines unbefristeten Aufenthaltsrechts. So ist eine Niederlassungserlaubnis bereits nach 33 Monaten Beschäftigung möglich, bei ausreichenden Deutschkenntnissen sogar bereits nach 21 Monaten.
Die anfallenden Gebühren können Sie unserer Gebührenübersicht entnehmen.