Asylberechtigte, Flüchtlinge und staatenlose Flüchtlinge erhalten auf Antrag einen Reiseausweis für Flüchtlinge.
Die Gültigkeitsdauer Ihres Reiseausweises ist an die Gültigkeit Ihres Aufenthaltstitels gekoppelt. Die maximale Gültigkeitsdauer beträgt:
Die zuständige Stelle kann bestimmen, dass der Reiseausweis nur für bestimmte Staaten oder Erdteile gültig sein soll.
In dringenden Fällen kann ein vorläufiger Reiseausweis beantragt werden, der maximal einen Monat gültig ist.
Die anfallenden Gebühren können Sie unserer Gebührenübersicht entnehmen.