Einem geduldeten Ausländer soll eine Aufenthaltserlaubnis erteilt werden, wenn er sich nachhaltig in die Lebensverhältnisse der Bundesrepublik Deutschland integriert hat.
Ein ggf. durchlaufenes Asylverfahren muss bestandskräftig abgelehnt worden sein
Ununterbrochener erlaubter, gestatteter oder geduldeter Aufenthalt im Bundesgebiet seit 8 Jahren
Mit einem minderjährigen ledigen Kind in häuslicher Gemeinschaft, ist ein ununterbrochener erlaubter, gestatteter oder geduldeter Aufenthalt im Bundesgebiet von sechs Jahren erforderlich.
der Lebensunterhalt wird überwiegend eigenständig gesichert oder bei der Betrachtung der bisherigen Schul-, Ausbildungs-, Einkommens- sowie der familiären Lebenssituation ist zu erwarten, dass der Lebensunterhalt im Sinne von § 2 Absatz 3 AufenthG gesichert wird
hinreichende mündliche Deutschkenntnisse (Niveaus A2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen)
Geklärte Identität
bei Kindern kann im schulpflichtigen Alter deren tatsächlichen Schulbesuch nachgewiesen werden
1 aktuelles biometrisches Foto: 35mm x 45mm, Frontalaufnahme mit neutralem Gesichtsausdruck und geschlossenem Mund gerade in die Kamera blickend, heller Hintergrund
Nachweis über gesicherten Lebensunterhalt
Aktueller Arbeitsvertrag im Original. Es muss ein Beschäftigungsverhältnis in Deutschland begründet werden. Es ist eine Betriebsstätte in Deutschland erforderlich.
Gehaltsnachweise der letzten drei Monate
Ggf. Nachweis über den Bezug von Sozialleistungen für alle im Haushalt lebenden Angehörigen der Bedarfsgemeinschaft (Bescheid AsylbLG einschließlich Berechnungsbogen, Bescheid Arbeitslosengeld 1, u.a.)
Krankenversicherungsnachweis
wenn Sie gesetzlich krankenversichert sind: eine aktuelle Bestätigung Ihrer Krankenversicherung über den Versicherungsschutz oder Ihre Krankenversicherungskarte
wenn Sie privat krankenversichert sind: Versicherungs-Police
Nachweis des Arbeitsplatzes bzw. Ausbildungsplatz
Aktuelle Schulbescheinigung der schulpflichtigen Kinder
Nachweis über hinreichende Deutschkenntnisse A2-Niveau
ggf. Nachweis über sonstige Integrationsleistungen