Die Wissenschaftsstadt Darmstadt erwägt im Osten von Wixhausen eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme – nachfolgend auch kurz Entwicklungsmaßnahme oder SEM genannt – durchzuführen. Ob es dazu kommt, ist noch offen. Die vorbereitenden Untersuchungen dazu enden voraussichtlich Anfang 2025. Erst danach, mit dem Ergebnisbericht als Entscheidungsgrundlage, kann die Stadtverordnetenversammlung einen Beschluss fassen.
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Eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme ist ein Instrument des Städtebaurechts, das im Baugesetzbuch (BauGB) geregelt ist. Es wird angewendet, um erhöhten Bedarf an Wohn- und Arbeitsstätten zu decken. Im Wesentlichen geht es darum, große städtische Projekte zu erleichtern, indem diese einheitlich vorbereitet und zügig umgesetzt werden können. Damit können sämtliche Aufgaben der Stadtverwaltung zentral, aufeinander abgestimmt, geplant und durchgeführt werden. Weitere Vorteile der Entwicklungsmaßnahme liegen im geregelten Umgang mit Grundstücken und deren Ankauf durch die Stadt, der Unterbindung von Bodenspekulationen sowie der gesamtstädtischen Umsetzung als Prioritätsgebiet. Das Allgemeinwohl der Darmstädter Bürgerinnen und Bürger steht dabei im Mittelpunkt aller Überlegungen.
Für die Durchführung einer städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme bedarf es eines gesonderten Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung – der Entwicklungssatzung. Dieser Beschluss erfolgt auf Grundlage des Ergebnisberichts der vorbereitenden Untersuchungen, kurz auch als VU bezeichnet. Diese VU werden stets als ergebnisoffene Vorbereitungsphase vor einer möglichen städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme durchgeführt.
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Ziel der vorbereitenden Untersuchungen ist die umfassende Klärung sowie Schaffung der gesetzlichen Voraussetzungen für den Beschluss einer Entwicklungssatzung. Diese vielfältigen Arbeitspakete und Untersuchungen werden durch die Stadt und die von ihr beauftragten Büros gelenkt und geleistet: Bevölkerung, Sozialstruktur, derzeitige Nutzungen, Ökologie, Natur- und Landschaftsschutz, Artenschutz und Klima, Verkehr und Erschließungsmöglichkeiten.
Ein wichtiger Bestandteil der VU ist das Entwicklungskonzept. Dieses berücksichtigt alle bis dahin bekannten und ermittelten Erkenntnisse, Rahmenbedingungen und Leitplanken einer möglichen Entwicklung. So entsteht ein konzeptionelles städtebauliches Bild davon, wie ein neues, gewerblich genutztes Quartier hier aussehen könnte, sofern die vorbereitenden Untersuchungen zu dem Ergebnis kommen, dass eine Entwicklung machbar und sinnvoll wäre.
Von besonderer Bedeutung sind die förmlichen Erörterungen und Beratungen mit den Eigentümer*innen, Besitzer*innen, Nutzer*innen sowie den Trägern öffentlicher Belange – kurz TöB genannt. Darüber hinaus wird seitens der Stadt untersucht, in welchem Umfang eine Zusammenarbeit mit mitwirkungsbereiten betroffenen Eigentümer*innen möglich ist.
Der Untersuchungsbereich der VU ist dabei größer gefasst als das Gebiet, das eventuell als künftiger Entwicklungsbereich der SEM beschlossen wird. Dieser Untersuchungsbereich könnte im Zuge der VU geändert werden, falls Teile des Bereichs für eine Entwicklung nicht in Betracht kommen würden, oder andererseits die zweckmäßige Entwicklung einen anderen Zuschnitt des Untersuchungsbereichs erfordern würde. Damit wird sichergestellt, dass alle wesentlichen Einflussfaktoren und deren Auswirkungen auf den möglichen künftigen Entwicklungsbereich sowie die weitere Umgebung umfassend geprüft werden.
Eben diese ergebnisoffenen vorbereitenden Untersuchungen haben für den Untersuchungsbereich Wixhausen Ost nun begonnen. Ob und wie es daraufhin mit der Durchführung der Entwicklungsmaßnahme weitergeht, wird erst nach Abschluss der vorbereitenden Untersuchungen diskutiert und entschieden.