Sanierung / Soziale Stadt / Stadtumbau
Die hier genannten Projekte dienen der Erhaltung, Verbesserung und Umgestaltung schon vorhandener Substanz innerhalb der Stadt sowie der Stabilisierung und Aufwertung von Quartieren mit städtebaulichen Mißständen. Die rechtliche Grundlage bildet das „Besondere Städtebaurecht“ des Baugesetzbuches (BauGB). In gesonderten Abschnitten ist im BauGB unter anderem die Vorbereitung und Durchführung von Maßnahmen in Städtebaulichen Sanierungsgebieten und in den Fördergebieten Soziale Stadt geregelt.
Stadtteilsanierung
Stadtviertel im Förderprogramm "Soziale Stadt"
Förderprogramm „Stadtumbau in Hessen“
- Stadtumbaugebiet Kapellplatz / Woogsviertel / Ostbahnhof
Abgeschlossene Gebiete
- Martinsviertel
(Sanierungsgebiet, 1972 - 2016) - Arheilgen
(Sanierungsgebiet, 1987 - 2015) - Eberstadt-Süd
('Soziale Stadt', Programmzeitraum: 1999 - 2013)
Informationen zu Sanierungsgebieten
Antrag auf Sanierungsgenehmigung
(mit Formularen zum Download)