Vorhabenbezogener Bebauungsplan A 43 – Frankfurter Landstraße 171 bis 173 –
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan A 43 wurde am 10.02.2022 von der Stadtverordnetenversammlung der Wissenschaftsstadt Darmstadt zur Satzung beschlossen. Dabei hat die Stadtverordnetenversammlung auch über die eingegangenen Stellungnahmen und ihre Berücksichtigung oder Nichtberücksichtigung entschieden.
Mehr als 50 Personen haben im Rahmen der Offenlage der Planungsunterlagen über einen Musterbrief, gegebenenfalls mit textlichen Ergänzungen gleicher Zielrichtung, Stellungnahmen mit im Wesentlichen gleichem Inhalt abgegeben. Das Baugesetzbuch (BauGB) eröffnet in diesem Fall die Möglichkeit, die Mitteilung der Ergebnisse der Prüfung der Stellungnahmen für diese Personen durch eine Einsichtnahmemöglichkeit in die Ergebnisse der Prüfung ihrer Stellungnahmen zu ersetzen (§ 3 Abs. 2 Satz 5 BauGB). Hiervon wird Gebrauch gemacht. Darauf wurde auch in der Bekanntmachung zur Inkraftsetzung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans A 43 im „Darmstädter Echo“ hingewiesen.
Tabelle Abschließende Prüfung der Stellungnahmen der Öffentlichkeit (PDF-Datei, 1,4 MB)
Die Einsichtnahme in die Ergebnisse der Prüfung der Stellungnahmen (Tabelle „Abschließende Prüfung der Stellungnahmen der Öffentlichkeit“) kann aufgrund der Vielzahl der Einwendungen und der noch laufenden Corona-Pandemie hier an dieser Stelle im Internet erfolgen oder persönlich beim Magistrat der Wissenschaftsstadt Darmstadt, Stadtplanungsamt, Stadthaus West, 64295 Darmstadt, Mina-Rees-Straße 12, 2. OG, Zimmer 2.02, montags bis donnerstags von 8:00 – 16:00 Uhr und freitags von 08:00 – 12:00 Uhr. Bei der Einsichtnahme im Stadtplanungsamt ist zu beachten, dass eine telefonische Voranmeldung mit Terminvergabe unter der Telefonnummer 06151 / 13-2604 aufgrund der Corona-Pandemie zum Schutz der Besucherinnen und Besucher und der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erfolgen muss.
Alle anderen Personen, die individuelle Stellungnahmen abgegeben haben (ohne Verwendung des Musterbriefs), werden schriftlich über das Ergebnis der Prüfung ihrer Stellungnahme unterrichtet (§ 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB). In dieser schriftlichen Unterrichtung finden Sie die Ergebnisse der Prüfung Ihrer Stellungnahme mit hinterlegten Ziffernverweisen. Welche fachlichen Argumente hinter diesen Ziffernverweisen stehen, können Sie ebenfalls in der hier veröffentlichten „Abschließenden Prüfung der Stellungnahmen der Öffentlichkeit“ oder beim Magistrat der Wissenschaftsstadt Darmstadt, Stadtplanungsamt einsehen (Ort und Zeiten siehe oben, telefonische Voranmeldung ist auch hierbei erforderlich). Die in den schriftlichen Benachrichtigungen angegebenen Ziffern sind in den Kapiteln 1 bis 5 der auch hier einsehbaren Tabelle „Abschließende Prüfung der Stellungnahmen der Öffentlichkeit“ zu finden.