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Einsichtnahme Bebauungsplan A 43

- Einsichtnahme in die Prüfung der Stellungnahmen -

Vorhabenbezogener Bebauungsplan A 43 – Frankfurter Landstraße 171 bis 173 –
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan A 43 wurde am 10.02.2022 von der Stadtverordnetenversammlung der Wissenschaftsstadt Darmstadt zur Satzung beschlossen. Dabei hat die Stadtverordnetenversammlung auch über die eingegangenen Stellungnahmen und ihre Berücksichtigung oder Nichtberücksichtigung entschieden.

Mehr als 50 Personen haben im Rahmen der Offenlage der Planungsunterlagen über einen Musterbrief, gegebenenfalls mit textlichen Ergänzungen gleicher Zielrichtung, Stellungnahmen mit im Wesentlichen gleichem Inhalt abgegeben. Das Baugesetzbuch (BauGB) eröffnet in diesem Fall die Möglichkeit, die Mitteilung der Ergebnisse der Prüfung der Stellungnahmen für diese Personen durch eine Einsichtnahmemöglichkeit in die Ergebnisse der Prüfung ihrer Stellungnahmen zu ersetzen (§ 3 Abs. 2 Satz 5 BauGB). Hiervon wird Gebrauch gemacht. Darauf wurde auch in der Bekanntmachung zur Inkraftsetzung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans A 43 im „Darmstädter Echo“ hingewiesen.

Hinweise zur Einsichtnahme

Die Einsichtnahme in die Ergebnisse der Prüfung der Stellungnahmen (Tabelle „Abschließende Prüfung der Stellungnahmen der Öffentlichkeit“) kann aufgrund der Vielzahl der Einwendungen und der noch laufenden Corona-Pandemie hier an dieser Stelle im Internet erfolgen oder persönlich beim Magistrat der Wissenschaftsstadt Darmstadt, Stadtplanungsamt, Stadthaus West, 64295 Darmstadt, Mina-Rees-Straße 12, 2. OG, Zimmer 2.02, montags bis donnerstags von 8:00 – 16:00 Uhr und freitags von 08:00 – 12:00 Uhr. Bei der Einsichtnahme im Stadtplanungsamt ist zu beachten, dass eine telefonische Voranmeldung mit Terminvergabe unter der Telefonnummer 06151 / 13-2604 aufgrund der Corona-Pandemie zum Schutz der Besucherinnen und Besucher und der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erfolgen muss.

Erläuterungen zur Tabelle „Abschließende Prüfung der Stellungnahmen der Öffentlichkeit“

  • Wenn Sie ausschließlich den vorgefertigten Musterbrief unterschrieben haben, finden Sie die Mitteilung über das geprüfte Ergebnis Ihrer Stellungnahme im Kapitel 6. Hier sind die Argumente des Musterbriefs mit Ziffernverweisen beantwortet worden:
    1. Bauvolumen und historisches Ortsbild; Ziffern 3.1.1 - 3.1.6, 3.3.3 ff, 4.5, 4.5.1 und 4.5.2 ff
    2. Architektonische Gestaltung; Ziffer 4.6 ff
    3. Grundstücksausnutzung und Ungleichbehandlung; Ziffern 2.2.5, 3.5.1 - 3.5.4, 3.6.1.1 und 3.6.4
    4. Nahversorgung in Arheilgen: Ziffern 2.1.1 ff, 3.7.3, 4.1.1, 4.1.3, 4.1.4 und 4.1.5.1
    5. Verkehrsprobleme: Ziffern 4.2.1 - 4.2.13 und 4.4.1.3
  • Wenn Sie den vorgefertigten Musterbrief unterschrieben und zusätzlich noch eigene Argumente auf diesem Musterbrief ergänzt haben, finden Sie die Mitteilung über das geprüfte Ergebnis Ihrer Stellungnahme in Kapitel 6 (zum Musterbrief) und Kapitel 7 (zu den Ergänzungen) thematisch geordnet.

Alle anderen Personen, die individuelle Stellungnahmen abgegeben haben (ohne Verwendung des Musterbriefs), werden schriftlich über das Ergebnis der Prüfung ihrer Stellungnahme unterrichtet (§ 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB). In dieser schriftlichen Unterrichtung finden Sie die Ergebnisse der Prüfung Ihrer Stellungnahme mit hinterlegten Ziffernverweisen. Welche fachlichen Argumente hinter diesen Ziffernverweisen stehen, können Sie ebenfalls in der hier veröffentlichten „Abschließenden Prüfung der Stellungnahmen der Öffentlichkeit“ oder beim Magistrat der Wissenschaftsstadt Darmstadt, Stadtplanungsamt einsehen (Ort und Zeiten siehe oben, telefonische Voranmeldung ist auch hierbei erforderlich). Die in den schriftlichen Benachrichtigungen angegebenen Ziffern sind in den Kapiteln 1 bis 5 der auch hier einsehbaren Tabelle „Abschließende Prüfung der Stellungnahmen der Öffentlichkeit“ zu finden.

Kontakt

Stadtplanungsamt
Stadthaus West
Mina-Rees-Straße 12
64295 Darmstadt

Ansprechperson:
Herr Rühl, Zimmer 2.01
2. Obergeschoss
Telefon: 06151 13-2604
bauleitplanung@1sp4mdarmstadt.abde
(nur für Stellungnahmen zu laufenden Bauleitplanverfahren)

Terminvereinbarung erforderlich

  • Für eine Einsichtnahme oder Vorsprache beim Stadtplanungsamt muss vorab ein Termin per Telefon oder E-Mail vereinbart werden.
  • Zu Ihrem eigenen Schutz darf gerne eine entsprechende Maske getragen und der Mindestabstand eingehalten werden.
Wichtige Mitteilung
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