Wissenschaftsstadt Darmstadt

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Aufgabengebiete: Städtebauliche Fördergebiete

Stadtviertel im Bund-Länder-Programm „Sozialer Zusammenhalt“

Ende der 1990er Jahre wurden Eberstadt-Süd und Teile Kranichsteins in das Förderprogramm "Soziale Stadt" aufgenommen. Seit Beginn des Jahres 2020 werden die Programme der Städtebauförderung in einer neuen Struktur zusammengefasst: „Soziale Stadt“ heißt jetzt „Sozialer Zusammenhalt“. Ziel dieser vom Bund und dem Land Hessen unterstützten Maßnahme ist es, Stadtteile mit besonderem Erneuerungsbedarf im Sinne einer nachhaltigen Stadterneuerung wieder zu selbstständigen, lebensfähigen Quartieren mit positiver Zukunftsperspektive zu entwickeln. Das Förderprogramm in Eberstadt Süd endete zum 31.12.2013. Im Jahr 2015 wurden Teile des Pallaswiesen- und Mornewegviertels in das Förderprogramm 'Sozialer Zusammenhalt' aufgenommen. 

Förderprogramm „Wachstum und Nachhaltige Erneuerung“

Die Wissenschaftsstadt Darmstadt wurde im Oktober 2016 mit den Teilgebieten des Kapellplatz- und Woogsviertels, den Wohnblöcken zwischen dem Ostbahnhof und der Beckstraße sowie dem Ostbahnhof in das Förderprogramm „Stadtumbau in Hessen“ aufgenommen. Seit Beginn des Jahres 2020 wurden die Städtebauförderungsprogramme bundesweit neu geordnet. In Hessen wurden die beiden ehemaligen Programme „Stadtumbau in Hessen“ und „Zukunft Stadtgrün in Hessen“ im neuen Förderprogramm „Wachstum und Nachhaltige Erneuerung“ zusammengefasst. Die bisherigen Förderschwerpunkte bleiben unverändert. Mit Geldern des Bundes, des Landes Hessen und der Wissenschaftsstadt Darmstadt können im Fördergebiet Kapellplatz / Woogsviertel / Ostbahnhof die baulichen Strukturen an die zukünftigen Herausforderungen wie Klimawandel, Klimaschutz, Bevölkerungswachstumg und Alterung der Bevölkerung angepasst werden.

Themenseite Fördergebiet Kapellplatz / Woogsviertel / Ostbahnhof...

Sanierungsgebiete

Sanierungsgebiete sind Bereiche, in denen städtebauliche Mißstände festgestellt werden. In förmlich festgelegten Sanierungsgebieten gelten die Bestimmungen des „Besonderen Städtebaurechts“ des Baugesetzbuches (BauGB). Für die Sanierung stehen der Gemeinde Fördermittel von Bund und Land Hessen sowie ein entsprechender Eigenanteil der Kommune zur Verfügung. Nach umfangreichen Bestandsaufnahmen werden in intensiver Zusammenarbeit mit den Betroffenen sowie den Eigentümmerinnen und Eigentümern Konzepte erstellt, um sowohl den öffentlichen Raum als auch private Bereiche funktional und gestalterisch neu zu ordnen. Für private Modernisierungsmaßnahmen an Wohngebäuden können Fördermittel eingesetzt werden. Alle wertsteigernden Maßnahmen, die private Bauherrschaften durchführen möchten, unterliegen einer sogenannten Sanierungsgenehmigung. Die Genehmigung wird erteilt, wenn die beabsichtigten Maßnahmen den Zielen der Sanierung entsprechen.

Es gibt aktuell in Darmstadt kein förmlich festgelegtes Sanierungsgebiet. Das Sanierungsgebiet Westliche Innenstadt - Mollerstadt ist mittlerweile abgeschlossen. Die Sanierungssatzung für das Fördergebiet ‚Westliche Innenstadt – Mollerstadt‘ wurde durch einen Beschluss der Stadtverordnetenversammlung  zum 26. Februar 2023 aufgehoben.

Weitere Informationen

Sozialer Zusammenhalt / Soziale Stadt

Wachstum und Nachhaltige Erneuerung / Stadtumbau in Hessen

Abgeschlossene Gebiete

 

Wichtige Mitteilung
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