Aufgabengebiete: Flächennutzungsplan
Jede Stadt und Gemeinde ist durch das Baugesetzbuch aufgefordert, für das gesamte Gemeindegebiet einen umfassenden Plan zur Art der Bodennutzung aufzustellen. In diesem Flächennutzungsplan wird jeder Fläche eine Hauptnutzung zugeordnet. Im besiedelten Bereich sind das Wohngebiete, Mischgebiete, Gewerbe- und Sondergebiete.
Zudem werden Ausstattungen des Gemeindegebietes mit Einrichtungen für den Gemeinbedarf (z. B. Schulen, Kindergärten) sowie Verkehrsflächen und Grünflächen dargestellt. Darüber hinaus werden die Flächen im sogenannten Außenbereich definiert, beispielsweise als Wald, Feld oder Wiese, als Bachaue oder Sportplatz oder Freizeitgelände. In das Konzept und die Darstellung des Flächennutzungsplans wird der Landschaftsplan für die Stadt eingearbeitet.
Der Flächennutzungsplan stellt die zukünftigen Entwicklungsbereiche einer Gemeinde dar: Wo kann zusätzlicher Wohnraum geschaffen werden? Wo ist die Ansiedlung von Gewerbe oder Wissenschaftseinrichtungen möglich? Welche Flächen werden für Grün- und Landschaftsräume freigehalten und wo verlaufen die unterschiedlichen Verkehrswege? Wie ist der Bedarf an sozialer und technischer Infrastruktur?
Bei der Erstellung von Rahmenplänen und Bebauungsplänen dient der Flächennutzungsplan als Richtschnur. Die Bebauungspläne müssen inhaltlich aus den Vorgaben des Flächennutzungsplans entwickelt werden.
Nach einem langem Planungsprozess und einer breiten öffentlichen Diskussion wurde der Flächennutzungsplan der Wissenschaftsstadt Darmstadt am 08. Dezember 2005 von der Stadtverordnetenversammlung beschlossen. Im Anschluss an die Rechtsprüfung und Genehmigung durch den Regierungspräsidenten ist der Flächennutzungsplan mit der Bekanntmachung im Darmstädter Echo seit 01.04.2006 wirksam.