Aufgabengebiete: Bebauungspläne
Bebauungspläne werden für Teilbereiche der Stadt aufgestellt, beispielsweise für neue Wohn- oder Gewerbegebiete, sowie zur Neuordnung bereits bebauter Flächen. Dies können auch ältere Stadtteile oder Blocks mit bereits seit vielen Jahren bestehenden Gebäuden sein.
Für die zukünftige Bauherrschaft sind Bebauungspläne von direkter Bedeutung, denn dort ist festgelegt, ob ein Grundstück bebaubar ist und gegebenenfalls, wie es bebaubar ist. Dies beinhaltet Hinweise über die Anzahl der möglichen Geschosse, die Lage der Gebäude und unter Umständen auch Gestaltungsvorschriften (zum Beispiel Dachneigung oder der Farbe der Dachziegel). Auskünfte zu Bebauungsplänen erhält man im Stadtplanungsamt (siehe Allgemeine Bauberatung). Es gibt auch Bereiche des Stadtgebietes, für die keine Bebauungspläne vorliegen. In solchen Fällen muß geprüft werden, ob sich eine Bebauung in den Bestand einfügt.
Bei der Aufstellung eines Bebauungsplanes sind verschiedene Fachämter der Stadtverwaltung, weitere Behörden, Organisationen, Vereine und Interessengruppen sowie die politischen Gremien eingebunden. Nur durch diese umfangreichen Beteiligungsverfahren ist es möglich, die verschiedenen Interessen in der Stadt zu ermitteln.
Auch die einzelnen Bürgerinnen und Bürger der Stadt können sich zu den Planungen äußern. Das Baugesetzbuch schreibt für Verfahren zur Aufstellung, Änderung, Ergänzung und Aufhebung von Bauleitplänen eine Öffentlichkeitsbeteiligung vor, das heißt Anregungen aus der Bürgerschaft zu den Planungen sind vom Gesetz her ausdrücklich erwünscht (siehe Ablauf eines Bauleitplanverfahrens). Bauleitpläne sind der Flächennutzungsplan (vorbereitender Bauleitplan) und der Bebauungsplan (verbindlicher Bauleitplan).
Über den Inhalt eines Bebauungsplanes entscheidet letztlich die Stadtverordnetenversammlung der Wissenschaftsstadt Darmstadt. Mit Hilfe der Bebauungspläne kann die Bauverwaltung feststellen, ob ein Bauantrag genehmigt werden kann oder ob das Baugesuch abgelehnt werden muss.
Die aktuell im Stadtplanungsamt bearbeiteten Bebauungsplanvorentwürfe und -entwürfe betreffen Teilbereiche des gesamten Stadtgebietes. Dabei handelt es sich sowohl um Straßenzüge oder Blocks wie auch um größere zusammenhängende Gebiete.