Die hier abrufbaren Planungsunterlagen entsprechen dem Stand des Verfahrens während der öffentlichen Auslegung, die vom 25.04.2018 bis einschließlich 25.05.2018 statt stattgefunden hat.
14. Änderung des Flächennutzungsplans – Verlegerviertel – für drei Teilgebiete:
Die Stadtverordnetenversammlung hat am 22.03.2018 beschlossen, den seit dem 01.04.2006 rechtwirksamen Flächennutzungsplan der Wissenschaftsstadt Darmstadt mit der Zielsetzung zu ändern, für die oben aufgeführten drei Teilgebiete im Verlegerviertel, die im Flächennutzungsplan als „Wohnbaufläche“ (1), „Gemischte Baufläche“ (2) und „Gewerbliche Baufläche“ (3) dargestellt sind, als „Gemischte Baufläche“ ((1) und (3)) und „Sonderbaufläche – Fachhochschule“ (2) auszuweisen. Der im Parallelverfahren aufzustellende Bebauungsplan W 54 – Verlegerviertel – soll mit Ausnahme der „Sonderbaufläche – Fachhochschule“ Nutzungsfestsetzungen als „Urbanes Gebiet“ (MU) enthalten. Hierzu ist eine eindeutige, rechtssichere Grundlage zu schaffen, für die eine Änderung des rechtswirksamen Flächennutzungsplans erforderlich ist und damit der Bebauungsplan zweifelsfrei aus dem Flächennutzungsplan entwickelt
werden kann.
Downloads 14. Änderung des Flächennutzungsplans:
Bekanntmachung (PDF-Datei, 63 KB)
Ziele und Zwecke der Planung (PDF-Datei, 1.358 KB)
Das Verfahren zur 14. Änderung des Flächennutzungsplanes wird nach § 8 Abs. 3 Satz 1 BauGB als sogenanntes Parallelverfahren zum Bebauungsplan W 54 - Verlegerviertel durchgeführt.
Im sogenannten „Verlegerviertel“, nach dem zweiten Weltkrieg westlich der Kernstadt als einer der ersten lndustrieparks mit emissionsloser Industrie in Deutschland gegründet, stehen einige bedeutsame Bauten, deren Architektur typisch für die fünfziger Jahre und die Zeit in Darmstadt ist.
Heute ist das Verlegerviertel durch Gewerbe- und Wohnnutzungen als Mischgebiet sowie auf den Flächen der Hochschule Darmstadt als Sondergebiet geprägt. Vor dem Hintergrund des hohen Drucks auf dem Wohnungsmarkt befindet sich das Verlegerviertel zunehmend im Wandel von ehemals gewerblicher Nutzung zu Wohnnutzung. Um die stadtplanerische Zielsetzung planungsrechtlich zu sichern ist die Aufstellung des Bebauungsplanes W 45 - Verlegerviertel notwendig.
Aus der Zielsetzung, im Plangebiet ein ausgewogenes Mischungsverhältnis und weitere hochwertige Gewerbe- und Wohnnutzungen anzusiedeln, soll das Gebiet – mit Ausnahme der Flächen der Hochschule Darmstadt – im Bebauungsplan W 45 als Urbanes Gebiet nach § 6a BauNVO ausgewiesen werden. Bei einem Urbanen Gebiet handelt es sich um eine weitere Form der gemischten Baugebiete neben dem Dorf-, Misch- und Kerngebiet.
Teile im Geltungsbereich des Bebauungsplanes W 45 entsprechen jedoch nicht den Darstellungen des rechtswirksamen Flächennutzungsplans des Wissenschaftsstadt Darmstadt: Am nördlichen Rand des Plangebietes südlich der Rheinstraße und am östlichen Rand angrenzend an den Grünzug der Albert-Schweitzer-Anlage sind im Flächennutzungsplan Teilflächen als „Wohnbaufläche“ ausgewiesen. Am südlichen Rand zwischen der „Sonderbaufläche – Fachhochschule“ und der Holzhofallee ist im Flächennutzungsplan eine „Gewerbliche Baufläche“ dargestellt. Beide Flächen sollen in eine gemischte Baufläche geändert werden.
Darüber hinaus soll im Bebauungsplan im Südwesten der Hochschule Darmstadt ein Teil der im Flächennutzungsplans ausgewiesenen „Mischgebietsfläche“ dem festgesetzten „Sondergebiet Hochschule“ zugeordnet. Um als aus dem Flächennutzungsplan entwickelt zu gelten, wird diese Fläche im Flächennutzungsplan als „Sonderbaufläche – Fachhochschule“ ausgewiesen.
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