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Informationen zur Briefwahl
Wahlberechtigung, Voraussetzung für die Teilnahme an der Wahl, Eintragung in das Wählerverzeichnis
Zur Wahl der Oberbürgermeisterin oder des Oberbürgermeisters am 19.03.2023 in Darmstadt ist wahlberechtigt, wer am Wahltag
- Deutsche/r im Sinne des Art. 116 Abs. 1 des Grundgesetzes oder Unionsbürger/in ist,
- das 18. Lebensjahr vollendet hat, also am 19.03.2005 oder früher geboren ist,
- seit mindestens 6 Wochen, also seit 05.02.2023 oder früher, seinen Wohnsitz (Hauptwohnung) in Darmstadt hat und
- nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist.
Kommt es zu einer Stichwahl am 02.04.2023, sind auch die Personen wahlberechtigt, bei denen die oben genannten Voraussetzungen zwischen dem 20.03.2023 und 02.04.2023 eintreten.
Voraussetzung für die Teilnahme an den Wahlen ist die Eintragung in das Wählerverzeichnis. Sofern Sie neu in Darmstadt zugezogen sind, beachten Sie bitte, sich zeitnah bei der Meldebehörde anzumelden. Diese erreichen Sie unter der Rufnummer 06151 115 oder per E-Mail an meldeamt@darmstadt.de. Siehe hierzu auch unsere "Informationen zur Wahl - Was tun bei Zuzug, Umzug, Wegzug?"
Eintragung in das Wählerverzeichnis von Amts wegen
Alle Personen, die am 05.02.2023 die genannten Wahlrechtsvoraussetzungen erfüllen, werden von Amts wegen, d. h. ohne dass dies beantragt werden muss, in das Wählerverzeichnis eingetragen. Grundlage für die Eintragung sind die im Melderegister gespeicherten Daten.
Briefwahlunterlagen nur auf Antrag
Briefwahlunterlagen werden nur auf Antrag an Personen verschickt, die im Wählerverzeichnis der Wissenschaftsstadt Darmstadt eingetragen sind. Sie können schriftlich (E-Mail/Fax/Post), persönlich (nicht telefonisch) oder online beantragt werden. Bitte beachten Sie, dass die Zustellung der Briefwahlunterlagen ca. 1 Woche in Anspruch nehmen kann.
Es gilt die folgende Ausnahme:
Personen, die bei der Hauptwahl nicht wahlberechtigt sind bzw. waren, aber für eine eventuelle Stichwahl am 02.04.2023 wahlberechtigt werden bzw. sind, erhalten, "von Amts wegen", ohne dass es eines Antrags bedarf, Briefwahlunterlagen für die Stichwahl zugesandt.
Möglichkeiten zur Beantragung der Briefwahlunterlagen:
1. Online-Briefwahlantrag
Der Online-Briefwahlantrag steht Ihnen in der Zeit vom 06.02. bis zum 15.03.2023, sofern eine Stichwahl stattfindet, bis zum 29.03.2023 zur Verfügung. Scannen Sie hierzu einfach den QR Code auf Ihrer Wahlbenachrichtigung mit Ihrem Handy oder klicken Sie auf den nachfolgenden Link:
Wenn möglich, geben Sie bitte eine Telefonnummer an, damit wir Sie bei Rückfragen schnell kontaktieren können. Von einer Mehrfachbeantragung bitten wir abzusehen. Sofern Ihre Unterlagen nicht ankommen, setzen Sie sich bitte unter 06151 13-3007 telefonisch mit uns in Verbindung,
Die Übermittlung der Daten erfolgt über eine gesicherte, verschlüsselte SSL-Verbindung. Alle übermittelten Daten werden bis zum Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen für Wahlunterlagen elektronisch gespeichert.
2. Briefwahlantrag (Download)
Ab sofort können Sie das nachfolgende Briefwahlantragsformular herunterladen und ausgefüllt sowie unterschrieben an das Bürger- und Ordnungsamt, Abteilung Einwohnerwesen und Wahlen, Luisenplatz 5, 64283 Darmstadt senden (E-Mail/Fax/Post ) oder persönlich dort abgeben. Wir weisen Sie darauf hin, dass die Daten bei Beantragung per E-Mail unverschlüsselt übermittelt werden.
Briefwahlantrag (Download)
3. Beantragung formlos per E-Mail
Ab sofort können Sie Ihre Briefwahlunterlagen per E-Mail beantragen. Bitte beachten Sie, dass hierzu je Person eine separate E-Mail an briefwahl@darmstadt.de erforderlich ist. Folgende Daten sind unbedingt anzugeben: Vollständiger Name, Geburtsdatum, aktuelle Anschrift und gegebenenfalls eine abweichende Versandanschrift (Auslandsanschrift möglich). Wir bitten Sie, eine Telefonnummer anzugeben, damit wir Sie bei Rückfragen schnell erreichen können. Gerne können Sie hierzu unser vorbereitetes E-Mail-Formular aufrufen oder unseren Beispieltext nutzen:
Betreff: Briefwahlantrag
Text: Hiermit beantrage ich Briefwahlunterlagen (bitte nicht Zutreffendes streichen oder löschen):
X für die Hauptwahl am 19.03.2023
X für eine eventuelle Stichwahl am 02.04.2023
Nachfolgend meine Daten:
Vollständiger Name
Straße Hausnummer
Postleitzahl Darmstadt
Geburtsdatum
Telefonnummer für eventuelle Rückfragen (freiwillige Angabe)
Bei einer abweichenden Versandanschrift bitte noch hinzufügen:
Die Briefwahlunterlagen senden Sie bitte an die folgende
abweichende Anschrift:
Vollständiger Name
Vollständige Versandanschrift
Grußformel, Name
4. Briefwahlantrag auf Ihrer Wahlbenachrichtigung
Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung, die den Wahlberechtigten bis spätestens 25. Februar 2023 zugesandt wird, ist ein Briefwahlantrag aufgedruckt. Sie können diesen vollständig ausgefüllt und unterschrieben per E-Mail, Fax oder auf dem Postweg an das Bürger- und Ordnungsamt senden. Bei Versand auf dem Postweg müssen Sie keinen Rückumschlag beifügen.
5. Abholung der Briefwahlunterlagen
Ab Montag, dem 6. Februar 2023 können Sie Ihre Briefwahlunterlagen während der Sprechzeiten ohne Termin persönlich beim Bürger- und Ordnungsamt abholen und - sofern Sie das wünschen - direkt vor Ort wählen. Bitte bringen Sie hierzu Ihren Ausweis/Pass und - sofern vorhanden - Ihre Wahlbenachrichtigung mit.
Unser Wahlbüro ist ab 06.02.2023 zu folgenden Zeiten für Sie geöffnet:
Montag 8:00 – 15:30 Uhr
Dienstag 8:00 – 18:00 Uhr
Mittwoch 7:00 – 12:30 Uhr
Donnerstag 8:00 – 15:00 Uhr
Freitag 7:00 – 12:30 Uhr, außerdem
für die Oberbürgermeister-Direktwahl: Freitag, 17.03.2023 7:00 – 13:00 Uhr
für eine eventuelle Stichwahl: Freitag, 31.03.2023 7:00 – 13:00 Uhr
6. Abholung der Briefwahlunterlagen durch eine beauftragte Person
Wenn Ihre Briefwahlunterlagen durch eine andere Person, z. B. durch einen Familienangehörigen abgeholt werden sollen, müssen Sie diese zur Entgegennahme bevollmächtigen. Sie können hierzu die Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung nutzen. Die abholende Person muss dabei den eigenen Ausweis/Pass und den Briefwahlantrag vorlegen. Die Abholung der Briefwahlunterlagen ist für maximal 4 Personen möglich. Die Vorlage einer Patientenverfügung ist hierfür nicht ausreichend.
Weitere Informationen
Frist für die Beantragung der Briefwahlunterlagen
Die Antragsfrist für die Briefwahl, also der Eingang Ihres Antrags oder die persönliche Beantragung bei der unter "Kontakt" genannten Stelle, endet
- für die Hauptwahl am Freitag, dem 17.03.2023, 13:00 Uhr,
- für eine eventuelle Stichwahl am Freitag, 31.03.2023, 13:00 Uhr.
Briefwählerinnen und Briefwähler sollten beachten, dass verlorene und nicht rechtzeitig zugegangene Wahlscheine nicht ersetzt werden. Die Wählerin/Der Wähler trägt das Risiko des rechtzeitigen Eingangs bei der Wahlbehörde.
Standort des Briefwahlbüros, Kontaktdaten und Sprechzeiten
Bürger- und Ordnungsamt
Abteilung Einwohnerwesen und Wahlen
Luisenplatz 5, 64283 Darmstadt (Luisencenter)
Briefwahlbüro: 2. OG, Schalter 15 und 16
Tel.: (06151) 13-3007
Fax: (06151) 13-2049
E-Mail: briefwahl@ darmstadt. de
Unser Briefwahlbüro ist ab dem 06.02.2023 zu folgenden Zeiten für Sie geöffnet:
Montag 8:00 – 15:30 Uhr
Dienstag 8:00 – 18:00 Uhr
Mittwoch 7:00 – 12:30 Uhr
Donnerstag 8:00 – 15:00 Uhr
Freitag 7:00 – 12:30 Uhr, außerdem
für die Oberbürgermeister-Direktwahl:
Freitag, 17.03.2023 7:00 – 13:00 Uhr
für eine eventuelle Stichwahl:
Freitag, 31.03.2023 7:00 – 13:00 Uhr
BRIEFWAHL
Datenschutzhinweise
im Zusammenhang mit einer papierlosen Beantragung eines Wahl-/Abstimmungsscheins
E-Mail: briefwahl@ darmstadt. de