Informationen zur Briefwahl
Wahlberechtigung, Voraussetzung für die Teilnahme an der Wahl, Eintragung in das Wählerverzeichnis
Zur Landtagswahl am 08.10.2023 ist wahlberechtigt, wer am Wahltag
- Deutsche/r im Sinne des Art. 116 Abs. 1 des Grundgesetzes ist,
- das 18. Lebensjahr vollendet hat, also am 08.10.2005 oder früher geboren ist,
- seit mindestens 6 Wochen, also seit 27.08.2023 oder früher, seinen Wohnsitz (Hauptwohnung) oder gewöhnlichen Aufenthalt in Hessen hat und
- nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist.
Voraussetzung für die Teilnahme an den Wahlen ist die Eintragung in das Wählerverzeichnis. Wer nicht in Hessen gemeldet ist, aber seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Hessen hat, muss die Eintragung ins Wählerverezichnis beantragen. Sofern Sie neu in Darmstadt zugezogen sind, beachten Sie bitte, sich zeitnah bei der Meldebehörde anzumelden. Diese erreichen Sie unter der Rufnummer 06151 115 oder per E-Mail an meldeamt@darmstadt.de. Siehe hierzu auch unsere "Informationen zur Wahl - Was tun bei Zuzug, Umzug, Wegzug?"
Eintragung in das Wählerverzeichnis von Amts wegen
Alle Personen, die am 27.08.2023 die genannten Wahlrechtsvoraussetzungen erfüllen, werden von Amts wegen, d. h. ohne dass dies beantragt werden muss, in das Wählerverzeichnis eingetragen. Grundlage für die Eintragung sind die im Melderegister gespeicherten Daten.
Briefwahlunterlagen nur auf Antrag
Briefwahlunterlagen werden nur auf Antrag an Personen verschickt, die im Wählerverzeichnis der Wissenschaftsstadt Darmstadt eingetragen sind. Sie können schriftlich (E-Mail/Fax/Post), persönlich (nicht telefonisch) oder online beantragt werden. Bitte beachten Sie, dass die Zustellung der Briefwahlunterlagen ca. 1 Woche in Anspruch nehmen kann.
Möglichkeiten zur Beantragung der Briefwahlunterlagen:
1. Online-Briefwahlantrag
Der Online-Briefwahlantrag steht Ihnen für die Landtagswahl vom
28. August bis zum 04. Oktober 2023 zur Verfügung. Scannen Sie hierzu einfach den QR Code auf Ihrer Wahlbenachrichtigung mit Ihrem Handy oder klicken Sie auf den nachfolgenden Link
Wenn möglich, geben Sie bitte eine Telefonnummer an, damit wir Sie bei Rückfragen schnell kontaktieren können. Von einer Mehrfachbeantragung bitten wir abzusehen. Sofern Ihre Unterlagen nicht ankommen, setzen Sie sich bitte unter 06151 13-3007 telefonisch mit uns in Verbindung,
Die Übermittlung der Daten erfolgt über eine gesicherte, verschlüsselte SSL-Verbindung. Alle übermittelten Daten werden bis zum Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen für Wahlunterlagen elektronisch gespeichert.
2. Briefwahlantrag (Download)
Ab sofort können Sie das nachfolgende Briefwahlantragsformular herunterladen und ausgefüllt sowie unterschrieben an das Bürger- und Ordnungsamt, Abteilung Einwohnerwesen und Wahlen, Luisenplatz 5, 64283 Darmstadt senden (E-Mail/Fax/Post ) oder persönlich dort abgeben. Wir weisen Sie darauf hin, dass die Daten bei Beantragung per E-Mail unverschlüsselt übermittelt werden.
Briefwahlantrag (Download)
3. Beantragung formlos per E-Mail
Ab sofort können Sie Ihre Briefwahlunterlagen per E-Mail beantragen. Bitte beachten Sie, dass hierzu je Person eine separate E-Mail an briefwahl@darmstadt.de erforderlich ist. Folgende Daten sind unbedingt anzugeben: Vollständiger Name, Geburtsdatum, aktuelle Anschrift und gegebenenfalls eine abweichende Versandanschrift (Auslandsanschrift möglich). Wir bitten Sie, eine Telefonnummer anzugeben, damit wir Sie bei Rückfragen schnell erreichen können. Gerne können Sie hierzu unser vorbereitetes E-Mail-Formular aufrufen oder unseren Beispieltext nutzen:
Betreff: Briefwahlantrag
Text: Hiermit beantrage ich Briefwahlunterlagen für die Landtagswahl am 08.10.2023
Nachfolgend meine Daten:
Vollständiger Name
Straße Hausnummer
Postleitzahl Darmstadt
Geburtsdatum
Telefonnummer für eventuelle Rückfragen (freiwillige Angabe)
Bei einer abweichenden Versandanschrift bitte noch hinzufügen:
Die Briefwahlunterlagen senden Sie bitte an die folgende
abweichende Anschrift:
Vollständiger Name
Vollständige Versandanschrift
Grußformel, Name
4. Briefwahlantrag auf Ihrer Wahlbenachrichtigung
Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung, die den Wahlberechtigten bis spätestens 17. September 2023 zugesandt wird, ist ein Briefwahlantrag aufgedruckt. Sie können diesen vollständig ausgefüllt und unterschrieben per E-Mail, Fax oder auf dem Postweg an das Bürger- und Ordnungsamt senden. Bei Versand auf dem Postweg müssen Sie keinen Rückumschlag beifügen.
5. Abholung der Briefwahlunterlagen
Vorraussichtlich können Sie ab Montag, dem 28. August 2023 Ihre Briefwahlunterlagen während der Sprechzeiten ohne Termin persönlich beim Bürger- und Ordnungsamt abholen und - sofern Sie das wünschen - direkt vor Ort wählen. Bitte bringen Sie hierzu Ihren Ausweis/Pass und - sofern vorhanden - Ihre Wahlbenachrichtigung mit.
Unser Wahlbüro ist ab 28.08.2023 zu folgenden Zeiten für Sie geöffnet:
Montag 8:00 – 15:30 Uhr
Dienstag 8:00 – 18:00 Uhr
Mittwoch 7:00 – 12:30 Uhr
Donnerstag 8:00 – 19:00 Uhr
Freitag 7:00 – 12:30 Uhr, außerdem
Freitag, 06.10.2023, 7:00 – 13:00 Uhr
6. Abholung der Briefwahlunterlagen durch eine beauftragte Person
Wenn Ihre Briefwahlunterlagen durch eine andere Person, z. B. durch einen Familienangehörigen abgeholt werden sollen, müssen Sie diese zur Entgegennahme bevollmächtigen. Sie können hierzu die Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung nutzen. Die abholende Person muss dabei den eigenen Ausweis/Pass und den Briefwahlantrag vorlegen. Die Abholung der Briefwahlunterlagen ist für maximal 4 Personen möglich. Die Vorlage einer Patientenverfügung ist hierfür nicht ausreichend.
Weitere Informationen
Frist für die Beantragung der Briefwahlunterlagen
Die Antragsfrist für die Briefwahl, also der Eingang Ihres Antrags oder die persönliche Beantragung bei der unter "Kontakt" genannten Stelle, endet für die Landtagswahl am Freitag, dem 06.10.2023, 13:00 Uhr.
Briefwählerinnen und Briefwähler sollten beachten, dass verlorene und nicht rechtzeitig zugegangene Wahlscheine nicht ersetzt werden. Die Wählerin/Der Wähler trägt das Risiko des rechtzeitigen Eingangs bei der Wahlbehörde.
Standort des Briefwahlbüros, Kontaktdaten und Sprechzeiten
Bürger- und Ordnungsamt
Abteilung Einwohnerwesen und Wahlen
Luisenplatz 5, 64283 Darmstadt (Luisencenter)
Briefwahlbüro: 2. OG, Schalter 15 und 16
Tel.: (06151) 13-3007
Fax: (06151) 13-2049
E-Mail: briefwahl@ darmstadt. de
Unser Briefwahlbüro ist ab dem 28.08.2023 zu folgenden Zeiten für Sie geöffnet:
Montag 8:00 – 15:30 Uhr
Dienstag 8:00 – 18:00 Uhr
Mittwoch 7:00 – 12:30 Uhr
Donnerstag 8:00 – 19:00 Uhr
Freitag 7:00 – 12:30 Uhr, außerdem
letztmals Freitag, 06.10.2023 7:00 – 13:00 Uhr
BRIEFWAHL
Datenschutzhinweise
im Zusammenhang mit einer papierlosen Beantragung eines Wahl-/Abstimmungsscheins
E-Mail: briefwahl@ darmstadt. de