Wissenschaftsstadt Darmstadt

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Informationen zur Briefwahl

Wahlberechtigung, Voraussetzung für die Teilnahme an der Wahl, Eintragung in das Wählerverzeichnis

Zur Landtagswahl am 08.10.2023 ist wahlberechtigt, wer am Wahltag

  • Deutsche/r im Sinne des Art. 116 Abs. 1 des Grund­­­gesetzes ist,
  • das 18. Lebensjahr vollendet hat, also am 08.10.2005 oder früher geboren ist,
  • seit mindestens 6 Wochen, also seit 27.08.2023 oder früher, seinen Wohnsitz (Haupt­­wohnung) oder gewöhnlichen Aufenthalt in Hessen hat und
  • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist.

Voraussetzung für die Teilnahme an den Wahlen ist die Eintragung in das Wähler­ver­zeich­nis. Wer nicht in Hessen gemeldet ist, aber seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Hessen hat, muss die Eintragung ins Wählerverezichnis beantragen. Sofern Sie neu in Darmstadt zugezogen sind, beachten Sie bitte, sich zeitnah bei der Meldebehörde anzu­mel­den. Diese erreichen Sie unter der Rufnummer 06151 115 oder per E-Mail an meldeamt@darmstadt.de. Siehe hierzu auch unsere "Informationen zur Wahl - Was tun bei Zuzug, Umzug, Wegzug?"

Eintragung in das Wählerverzeichnis von Amts wegen
Alle Personen, die am 27.08.2023 die genannten Wahlrechtsvoraussetzun­gen er­fül­len, werden von Amts wegen, d. h. ohne dass dies beantragt werden muss, in das Wähler­verzeichnis eingetragen. Grundlage für die Eintra­gung sind die im Melderegister gespeicherten Daten.

Briefwahlunterlagen nur auf Antrag

Briefwahlunterlagen werden nur auf Antrag an Personen verschickt, die im Wählerverzeichnis der Wissenschaftsstadt Darmstadt eingetragen sind. Sie können schriftlich (E-Mail/Fax/Post), persön­lich (nicht telefonisch) oder online beantragt werden. Bitte beachten Sie, dass die Zustellung der Brief­wahlunterlagen ca. 1 Woche in Anspruch nehmen kann.

Möglichkeiten zur Beantragung der Briefwahlunterlagen:

1. Online-Briefwahlantrag

Der Online-Briefwahlantrag steht Ihnen für die Landtagswahl vom
28. August bis zum 04. Oktober 2023
zur Verfügung. Scannen Sie hierzu einfach den QR Code auf Ihrer Wahlbenachrichtigung mit Ihrem Handy oder klicken Sie auf den nachfolgenden Link

Zum Online-Briefwahlantrag

Wenn möglich, geben Sie bitte eine Telefonnummer an, damit wir Sie bei Rückfragen schnell kontaktieren können. Von einer Mehrfach­beantragung bitten wir abzusehen. Sofern Ihre Unterlagen nicht ankommen, setzen Sie sich bitte unter 06151 13-3007 telefonisch mit uns in Verbindung,

Die Übermittlung der Daten erfolgt über eine gesicherte, verschlüsselte SSL-Verbindung. Alle übermittelten Daten werden bis zum Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen für Wahl­unterlagen elektronisch gespeichert.

2. Briefwahlantrag (Download)

Ab sofort können Sie das nachfolgende Briefwahl­­antrags­formular herunterladen und ausgefüllt sowie unterschrieben an das Bürger- und Ordnungsamt, Abteilung Einwohnerwesen und Wahlen, Luisenplatz 5, 64283 Darmstadt senden (E-Mail/Fax/Post ) oder persönlich dort abgeben. Wir weisen Sie darauf hin, dass die Daten bei Beantragung per E-Mail unverschlüsselt übermittelt werden.

Briefwahlantrag (Download)

3. Beantragung formlos per E-Mail

Ab sofort können Sie Ihre Briefwahlunterlagen per E-Mail beantragen. Bitte beachten Sie, dass hierzu je Person eine separate E-Mail an briefwahl@darmstadt.de erforderlich ist. Folgende Daten sind unbedingt anzugeben: Vollständiger Name, Geburtsdatum, aktuelle Anschrift und gegebenen­falls eine abweichende Versandanschrift (Auslandsanschrift möglich). Wir bitten Sie, eine Telefon­nummer anzugeben, damit wir Sie bei Rückfragen schnell erreichen können. Gerne können Sie hierzu unser vorbereitetes E-Mail-Formular aufrufen oder unseren Beispieltext nutzen:

Betreff:   Briefwahlantrag

Text:      Hiermit beantrage ich Briefwahlunterlagen für die Landtagswahl am 08.10.2023
 

Nachfolgend meine Daten:

               Vollständiger Name
               Straße Hausnummer
              
Postleitzahl Darmstadt
               Geburtsdatum

              Telefonnummer für eventuelle Rückfragen (freiwillige Angabe)

 Bei einer abweichenden Versandanschrift bitte noch hinzufügen:

              Die Briefwahlunterlagen senden Sie bitte an die folgende
              abweichende Anschrift:

              Vollständiger Name
              Vollständige Versandanschrift
              Grußformel, Name

4. Briefwahlantrag auf Ihrer Wahlbenachrichtigung

Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung, die den Wahlberechtigten bis spätestens 17. September 2023 zugesandt wird, ist ein Brief­­wahlantrag aufgedruckt. Sie können diesen voll­ständig ausgefüllt und unter­schrieben per E-Mail, Fax oder auf dem Postweg an das Bürger- und Ordnungsamt senden. Bei Versand auf dem Postweg müssen Sie keinen Rückumschlag beifügen.

5. Abholung der Briefwahlunterlagen

Vorraussichtlich können Sie ab Montag, dem 28. August 2023 Ihre Briefwahlunterlagen während der Sprech­zeiten ohne Termin persönlich beim Bürger- und Ordnungsamt abholen und - sofern Sie das wünschen - direkt vor Ort wählen. Bitte bringen Sie hierzu Ihren Ausweis/Pass und - sofern vorhanden - Ihre Wahl­benach­richtigung mit.

Unser Wahlbüro ist ab 28.08.2023 zu folgenden Zeiten für Sie geöffnet:

Montag           8:00 – 15:30 Uhr
Dienstag         8:00 – 18:00 Uhr
Mittwoch         7:00 – 12:30 Uhr
Donnerstag     8:00 – 19:00 Uhr
Freitag            7:00 – 12:30 Uhr, außerdem

Freitag, 06.10.2023, 7:00 – 13:00 Uhr

6. Abholung der Briefwahlunterlagen durch eine beauftragte Person

Wenn Ihre Briefwahlunterlagen durch eine andere Person, z. B. durch einen Familienangehörigen abgeholt werden sollen, müssen Sie diese zur Entgegennahme bevollmächtigen. Sie können hierzu die Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung nutzen. Die abholende Person muss dabei den eigenen Ausweis/Pass und den Briefwahlantrag vorlegen. Die Abholung der Briefwahlunterlagen ist für maximal 4 Personen möglich. Die Vorlage einer Patientenverfügung ist hierfür nicht ausreichend.

Weitere Informationen

Frist für die Beantragung der Briefwahlunterlagen

Die Antragsfrist für die Briefwahl, also der Eingang Ihres Antrags oder die persönliche Beantragung bei der unter "Kontakt" genannten Stelle, endet für die Landtagswahl am Freitag, dem 06.10.2023, 13:00 Uhr.

Briefwählerinnen und Brief­wähler sollten beachten, dass verlorene und nicht rechtzeitig zugegangene Wahlscheine nicht ersetzt werden. Die Wählerin/Der Wähler trägt das Risiko des rechtzeitigen Eingangs bei der Wahlbehörde.

Standort des Briefwahlbüros, Kontaktdaten und Sprechzeiten

Bürger- und Ordnungsamt
Abteilung Einwohnerwesen und Wahlen
Luisenplatz 5, 64283 Darmstadt (Luisencenter)
Briefwahlbüro:  2. OG, Schalter 15 und 16

Tel.:      (06151) 13-3007
Fax:      (06151) 13-2049
E-Mail: briefwahl@1sp4mdarmstadt.abde
 

Unser Briefwahlbüro ist ab dem 28.08.2023 zu folgenden Zeiten für Sie geöffnet:

Montag           8:00 – 15:30 Uhr
Dienstag          8:00 – 18:00 Uhr
Mittwoch         7:00 – 12:30 Uhr
Donnerstag      8:00 – 19:00 Uhr
Freitag            7:00 – 12:30 Uhr, außerdem


letztmals Freitag, 06.10.2023     7:00 – 13:00 Uhr

BRIEFWAHL

Datenschutzhinweise
im Zusammenhang mit einer papierlosen Beantragung eines Wahl-/Abstimmungsscheins

E-Mail: briefwahl@1sp4mdarmstadt.abde

Wichtige Mitteilung
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