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Landtagswahlen

Bei den Landtagswahlen werden die 110 Abgeordneten des Hessischen Landtags nach den Grundsätzen einer personalisierten Verhältniswahl gewählt.

Jede Wählerin und jeder Wähler hat eine Wahlkreisstimme (Erststimme) und eine Landesstimme (Zweitstimme). Mit der Wahlkreisstimme wird eine Kandidatin oder ein Kandidat im Wahlkreis direkt gewählt, mit der Landesstimme wird eine Partei oder Wählergruppe gewählt. Die 110 Mandate werden anhand der Zweitstimmen auf die Parteien und Wählergruppen verteilt. 55 Sitze werden mit den gewählten Direktkandidatinnen und Direktkandidaten, die restlichen 55 Sitze durch die Kandidatinnen und Kandidaten der Landeslisten der Parteien und Wählergruppen besetzt. Die Reihenfolge der Personen auf den Landeslisten ist hierbei bindend.

Die Wahlzeit beträgt fünf Jahre.


Landtagswahl am 8. Oktober 2023

Wahlkreise, Wahllokale und Wahlbezirke

Grafik der Landtagswahlkreise 49 Darmstadt-Stadt I und 50 Darmstadt-Stadt II
Zum Wahlkreis 50 gehören außerdem die Städte Groß-Bieberau, Ober-Ramstadt und Reinheim sowie die Gemeinden Fischbachtal, Modautal, Mühltal und Roßdorf.
Wahllokale und Wahbezirke - Sortierung nach Wahlbezirken
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Wahllokale und Wahlbezirke - Sortierung nach Wahlkreisen
Barrierefreie Wahllokale und Wahlbezirke
Zuordung der Darmstädter Wahlbezirke, Briefwahlbezirke und Wahlkreise zu den Stadtteilen


Kontakt

Bürger- und Ordnungsamt
Abt. Wahlen
Luisenplatz 5, 64283 Darmstadt

(erreichbar über Luisencenter,
2. OG)

Tel.: 06151 13-3200
Fax: 06151 13-2049
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