Zur Europawahl am 9. Juni 2024 in der Bundesrepublik Deutschland ist wahlberechtigt, wer am Wahltag
Voraussetzung für die Teilnahme an der Wahl ist die Eintragung in das Wählerverzeichnis.
Von Amts wegen, also ohne dass es eines Antrags bedarf, werden in das Wählerverzeichnis einer Gemeinde die folgenden Wahlberechtigten eingetragen,
Nur auf Antrag bis spätestens 19. Mai 2024 werden in das Wählerverzeichnis die foldenden Wahlberechtigten eingetragen:
Antragsformlulare für nicht-deutsche Unionsbürger/innen sowie Auslandsdeutsche stehen auf den Seiten der Bundeswahlleiterin unter https://www.bundeswahlleiterin.de/europawahlen/2024/informationen-waehler.html zum Download bereit.
Bitte beachten Sie:
Da es aufgrund mehrerer Feiertage im Mai zu Verzögerungen bei der Versendung/Zustellung der Briefwahlunterlagen kommen kann, ist es ratsam, die Unterlagen so frühzeitig wie möglich zu beantragen.
Der Online-Briefwahlantrag für die Europawahl steht Ihnen in der Zeit vom 29.04.2024 bis zum 05.06.2024 zur Verfügung. Scannen Sie hierzu einfach den QR-Code auf Ihrer Wahlbenachrichtigung mit Ihrem Handy oder klicken Sie auf den folgenden Link: Zum Online-Briefwahlantrag
(Die Übermittlung der Daten erfolgt über eine gesicherte, verschlüsselte SSL-Verbindung. Alle übermittelten Daten werden bis zum Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen für Wahlunterlagen elektronisch gespeichert.)
Wir empfehlen eine Telefonnummer anzugeben, damit wir Sie bei Rückfragen schnell kontaktieren können. Von einer Mehrfachbeantragung bitten wir abzusehen.
Sollten Ihnen Ihre Briefwahlunterlagen innerhalb einer Woche nach Antragstellung nicht zugegangen sein, setzen Sie sich bitte unverzüglich unter 06151 13-3007 telefonisch mit uns in Verbindung.
Ab sofort können Sie das nachfolgende Briefwahlantragsformular herunterladen und ausgefüllt sowie unterschrieben an das Wahlamt senden (E-Mail, Fax, Post) oder persönlich dort abgeben. Wir weisen Sie darauf hin, dass die Daten bei Beantragung per E-Mail unverschlüsselt übermittelt werden.
Briefwahlantrag (Download)
Ab sofort können Sie Ihre Briefwahlunterlagen per E-Mail beantragen. Bitte beachten Sie, dass hierzu je Person eine separate E-Mail an briefwahl@darmstadt.de erforderlich ist. Die nachfolgenden Daten sind unbedingt anzugeben. Der Versand der Briefwahlunterlagen in das Ausland ist möglich. Wir empfehlen Ihnen, eine Telefonnummer anzugeben, damit wir Sie bei Rückfragen schnell erreichen können. Gerne können Sie unser vorbereitetes E-Mail-Formular oder den nachfolgenden Beispieltext nutzen:
Betreff: Briefwahlantrag
Text: Hiermit beantrage ich Briefwahlunterlagen für die Europawahl am 9. Juni 2024
Nachfolgend meine Daten:
Vollständiger Name
Straße Hausnummer
64… Darmstadt
Geburtsdatum
Telefonnummer für eventuelle Rückfragen (freiwillige Angabe)
Bei einer abweichenden Versandanschrift bitte noch hinzufügen:
Die Briefwahlunterlagen sollen an die folgende abweichende Anschrift versandt werden:
Vollständiger Name
Vollständige genaue Versandanschrift
Grußformel, Name
Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung, die den Wahlberechtigten bis spätestens 19. Mai 2024 zugesandt wird, ist ein Briefwahlantrag aufgedruckt. Sie können diesen vollständig ausgefüllt und unterschrieben per E-Mail, Fax oder auf dem Postweg an das Wahlamt senden. Bei Versand auf dem Postweg müssen Sie keinen Rückumschlag beifügen.
Ab Montag, 29. April 2024, können Sie Ihre Briefwahlunterlagen während der Öffnungszeiten ohne Termin persönlich beim Wahlamt abholen und - sofern Sie das wünschen - direkt vor Ort wählen. Bitte bringen Sie hierzu Ihren Ausweis/Pass, Unionsbürgerinnen und Unionsbürger ihren Identitätsausweis und - sofern vorhanden - Ihre Wahlbenachrichtigung mit.
Wenn Ihre Briefwahlunterlagen durch eine andere Person, z. B. durch einen Familienangehörigen abgeholt werden sollen, müssen Sie diese zur Entgegennahme bevollmächtigen. Sie können hierzu die Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung nutzen. Die abholende Person muss dabei den eigenen Ausweis/Pass, Unionsbürger/innen ihren Identitätsausweis und den Briefwahlantrag vorlegen. Die Abholung der Briefwahlunterlagen ist für maximal 4 Personen möglich. Die Vorlage einer Patientenverfügung reicht nicht aus.
Briefwahlunterlagen werden nur auf Antrag an Personen verschickt, die im Wählerverzeichnis der Wissenschaftsstadt Darmstadt eingetragen sind. Sie können schriftlich (E-Mail, Fax, Post), persönlich oder online beantragt werden, nicht aber telefonisch.
Bitte beachten Sie, dass die Zustellung der Briefwahlunterlagen ca. eine Woche in Anspruch nehmen kann. Sollten Ihnen Ihre Briefwahlunterlagen innerhalb einer Woche nach Antragstellung nicht zugegangen sein, setzen Sie sich bitte unverzüglich unter 06151 13-3007 telefonisch mit uns in Verbindung.
Die Antragsfrist für die Briefwahl, also der Eingang Ihres Antrags oder die persönliche Beantragung beim Wahlamt endet am Freitag, dem 07.06.2024, 18:00 Uhr. Danach ist Briefwahl nur noch bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung am Wahltag bis15 Uhr möglich.
Bitte beachten Sie: