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Briefwahl für die Europawahl am 9. Juni 2024

Allgemeine Informationen

Wahlberechtigung, Voraussetzung zur Teilnahme an der Wahl

Zur Europawahl am 9. Juni 2024 in der Bundesrepublik Deutschland ist wahlberechtigt, wer am Wahltag

  • Deutsche/r im Sinne des Art. 116 Abs. 1 des Grundgesetzes oder Staatsangehörige/r eines der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (Unionsbürger/in) ist,
  • das 16. Lebensjahr vollendet hat, also am 9. Juni 2008 oder früher geboren ist,
  • seit mindestens drei Monaten, also seit 9. März 2024 in der Bundesrepublik Deutschland oder in den übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union eine Wohnung innehat oder sich mindestens seit dieser Zeit sonst gewöhnlich aufhält (auf die Dreimonatsfrist wird ein aufeinander folgender Aufenthalt in den genannten Gebieten angerechnet), 
  • weder in der Bundesrepublik Deutschland noch im Mitgliedstaat der Europäischen Union, dessen Staatsangehörigkeit man besitzt, vom aktiven Wahlrecht ausgeschlossen ist,

Voraussetzung für die Teilnahme an der Wahl ist die Eintragung in das Wählerverzeichnis.

Eintragung in das Wählerverzeichnis

Von Amts wegen, also ohne dass es eines Antrags bedarf, werden in das Wählerverzeichnis einer Gemeinde die folgenden Wahlberechtigten eingetragen,

  • Deutsche, die am 28. April 2024 (= Stichtag für die Eintragung in das Wählerverzeichnis) in der Gemeinde mit Hauptwohnung gemeldet waren,
  • nicht-deutsche Unionsbürgerinnen und Unionsbürger, die bereits zur Europawahl 1999 oder später aufgrund ihres damaligen Antrags eingetragen und in der Zwischenzeit nicht im Ausland gemeldet waren.

Nur auf Antrag bis spätestens 19. Mai 2024 werden in das Wählerverzeichnis die foldenden Wahlberechtigten eingetragen:

  • Auslandsdeutsche ohne Wohnsitz im Bundesgebiet (Anträge sind bei der letzten Hauptwohnsitzgemeinde im Bundesgebiet zu stellen).
  • Deutsche, die zwischen dem 29. April und 19. Mai 2024 ihren Wohnsitz innerhalb des Bundesgebietes wechseln und am neuen Wohnsitz nicht eingetragen sind. Anträge sind bei der neuen Wohnsitzbehörde zu stellen.
  • (ehemalige) Auslandsdeutsche, die in der Zeit vom 29. April und 19. Mai 2024 nach Deutschland zurückkehren.
  • Personen, die sich im Wahlgebiet gewöhnlich aufhalten, ohne eine Wohnung innezuhaben (z. B. Obdachlose, Landfahrer)
  • nicht-deutsche Unionsbürgerinnen und Unionsbürger mit Wohnsitz im Bundesgebiet, die nicht in ihrem Heimatstaat, sondern im Bundesgebiet wählen wollen und bisher zu keiner Europawahl in einem Wählerverzeichnis eingetragen waren. Dies gilt auch für diejenigen, die  eingetragen waren, aber zwischenzeitlich in das Ausland verzogen und wieder zugezogen sind.

Antragsformlulare für nicht-deutsche Unionsbürger/innen sowie Auslandsdeutsche stehen auf den Seiten der Bundeswahlleiterin unter https://www.bundeswahlleiterin.de/europawahlen/2024/informationen-waehler.html zum Download bereit.

Bitte beachten Sie:  Briefwahlunterlagen können bereits jetzt beantragt werden, der Versand der Unterlagen kann jedoch frühestens ab dem 29.04.2024 erfolgen. Da es aufgrund mehrerer Feiertage im Mai zu Verzögerungen bei der Versendung/Zustellung der Briefwahlunterlagen kommen kann, ist es ratsam, die Unterlagen so frühzeitig wie möglich zu beantragen.

Bitte beachten Sie: Da es aufgrund mehrerer Feiertage im Mai zu Verzögerungen bei der Versendung/Zustellung der Briefwahlunterlagen kommen kann, ist es ratsam, die Unterlagen so frühzeitig wie möglich zu beantragen.

Möglichkeiten zur Beantragung der Briefwahlunterlagen:

Online-Briefwahlantrag

Der Online-Briefwahlantrag für die Europawahl steht Ihnen in der Zeit vom 29.04.2024 bis zum 05.06.2024 zur Verfügung. Scannen Sie hierzu einfach den QR-Code auf Ihrer Wahlbenachrichtigung mit Ihrem Handy oder klicken Sie auf den folgenden Link:  Zum Online-Briefwahlantrag

(Die Übermittlung der Daten erfolgt über eine gesicherte, verschlüsselte SSL-Verbindung. Alle übermittelten Daten werden bis zum Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen für Wahlunterlagen elektronisch gespeichert.)

Wir empfehlen eine Telefonnummer anzugeben, damit wir Sie bei Rückfragen schnell kontaktieren können. Von einer Mehrfachbeantragung bitten wir abzusehen.
Sollten Ihnen Ihre Briefwahlunterlagen innerhalb einer Woche nach Antragstellung nicht zugegangen sein, setzen Sie sich bitte unverzüglich unter 06151 13-3007 telefonisch mit uns in Verbindung.

Briefwahlantrag Download

Ab sofort können Sie das nachfolgende Briefwahlantragsformular herunterladen und ausgefüllt sowie unterschrieben an das Wahlamt senden (E-Mail, Fax, Post) oder persönlich dort abgeben. Wir weisen Sie darauf hin, dass die Daten bei Beantragung per E-Mail unverschlüsselt übermittelt werden.

Briefwahlantrag (Download)

Beantragung formlos per E-Mail

Ab sofort können Sie Ihre Briefwahlunterlagen per E-Mail beantragen. Bitte beachten Sie, dass hierzu je Person eine separate E-Mail an briefwahl@darmstadt.de erforderlich ist. Die nachfolgenden Daten sind unbedingt anzugeben. Der Versand der Briefwahlunterlagen in das Ausland ist möglich. Wir empfehlen Ihnen, eine Telefonnummer anzugeben, damit wir Sie bei Rückfragen schnell erreichen können. Gerne können Sie unser vorbereitetes E-Mail-Formular oder den nachfolgenden Beispieltext nutzen:

Betreff:  Briefwahlantrag

Text:      Hiermit beantrage ich Briefwahlunterlagen für die Europawahl am 9. Juni 2024

Nachfolgend meine Daten:

Vollständiger Name
Straße Hausnummer
64… Darmstadt
Geburtsdatum
Telefonnummer für eventuelle Rückfragen (freiwillige Angabe)

 Bei einer abweichenden Versandanschrift bitte noch hinzufügen:

Die Briefwahlunterlagen sollen an die folgende abweichende Anschrift versandt werden:

Vollständiger Name
Vollständige genaue Versandanschrift


Grußformel, Name

Briefwahlantrag auf Ihrer Wahlbenachrichtigung

Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung, die den Wahlberechtigten bis spätestens 19. Mai 2024 zugesandt wird, ist ein Briefwahlantrag aufgedruckt. Sie können diesen vollständig ausgefüllt und unterschrieben per E-Mail, Fax oder auf dem Postweg an das Wahlamt senden. Bei Versand auf dem Postweg müssen Sie keinen Rückumschlag beifügen.

Abholung der Briefwahlunterlagen

Ab Montag, 29. April 2024, können Sie Ihre Briefwahlunterlagen während der Öffnungszeiten ohne Termin persönlich beim Wahlamt abholen und - sofern Sie das wünschen - direkt vor Ort wählen. Bitte bringen Sie hierzu Ihren Ausweis/Pass, Unionsbürgerinnen und Unionsbürger ihren Identitätsausweis und - sofern vorhanden - Ihre Wahlbenachrichtigung mit.

Abholung der Briefwahlunterlagen durch eine beauftragte Person

Wenn Ihre Briefwahlunterlagen durch eine andere Person, z. B. durch einen Familienangehörigen abgeholt werden sollen, müssen Sie diese zur Entgegennahme bevollmächtigen. Sie können hierzu die Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung nutzen. Die abholende Person muss dabei den eigenen Ausweis/Pass, Unionsbürger/innen ihren Identitätsausweis und den Briefwahlantrag vorlegen. Die Abholung der Briefwahlunterlagen ist für maximal 4 Personen möglich. Die Vorlage einer Patientenverfügung reicht nicht aus.

Weitere Informationen zur Briefwahl

Briefwahlunterlagen nur auf Antrag

Briefwahlunterlagen werden nur auf Antrag an Personen verschickt, die im Wählerverzeichnis der Wissenschaftsstadt Darmstadt eingetragen sind. Sie können schriftlich (E-Mail, Fax, Post), persönlich oder online beantragt werden, nicht aber telefonisch.

Bitte beachten Sie, dass die Zustellung der Briefwahlunterlagen ca. eine Woche in Anspruch nehmen kann. Sollten Ihnen Ihre Briefwahlunterlagen innerhalb einer Woche nach Antragstellung nicht zugegangen sein, setzen Sie sich bitte unverzüglich unter 06151 13-3007 telefonisch mit uns in Verbindung.

Frist für die Beantragung von Briefwahlunterlagen

Die Antragsfrist für die Briefwahl, also der Eingang Ihres Antrags oder die persönliche Beantragung beim Wahlamt endet am Freitag, dem 07.06.2024, 18:00 Uhr. Danach ist Briefwahl nur noch bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung am Wahltag bis15 Uhr möglich.

Bitte beachten Sie:

  • Das Wahlamt hat nach dem Versand der Briefwahlunterlagen keinen Einfluss auf die Postlaufzeiten. Sollten Ihnen die Briefwahlunterlagen innerhalb einer Woche nach Antragstellung nicht zugegangen sein, setzen Sie sich bitte unverzüglich mit dem Wahlamt, Tel. 06151 13-3007 in Verbindung.
  • Die Wählerin/Der Wähler trägt das Risiko des rechtzeitigen Eingangs bei der Wahlbehörde.
  • Verlorene und nicht rechtzeitig zugegangene Wahlscheine werden nicht ersetzt.

Anschrift, Öffnungszeiten, Kontakt

Wahlamt / Briefwahlbüro:
Bürger- und Ordnungsamt
Abt. Einwohnerwesen und Wahlen
Luisenplatz 5, 64283 Darmstadt
(Luisencenter)
2. OG, Schalter 15 und 16

Tel.:  06151 13-3007
Fax:  06151 13-2049
E-Mail: briefwahl@1sp4mdarmstadt.abde

Unser Briefwahlbüro ist ab dem 29.04.2024 zu folgenden Zeiten für Sie geöffnet:

Montag              8:00 – 15:30 Uhr
Dienstag           8:00 – 18:00 Uhr
Mittwoch           7:00 – 12:30 Uhr
Donnerstag       8:00 – 19:00 Uhr
Freitag               7:00 – 12:30 Uhr
 
Freitag, 07.06.2024,
7:00 – 18:00 Uhr

Wichtige Mitteilung
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