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Beschleunigtes Fachkräfteverfahren

Mit dem Inkrafttreten des neuen Fachkräfteeinwanderungsgesetzes vom 01. März 2020 und des beschleunigten Fachkräfteverfahrens nach § 81a des Aufenthaltsgesetzes haben Unternehmen und Fachkräfte aus Drittstaaten die Möglichkeit, das Einreiseverfahren zu verkürzen.

Wenn ein konkretes Arbeitsplatzangebot vorliegt, können Unternehmen mit der entsprechenden Vollmacht der betroffenen Fachkraft ein beschleunigtes Fachkräfteverfahren bei der zuständigen Ausländerbehörde beantragen. Dadurch soll das Visumverfahren deutlich gekürzt werden.

Das beschleunigte Fachkräfteverfahren ist möglich für:

  • Fachkräfte mit Berufsausbildung,
  • Fachkräfte mit akademischer Ausbildung,
  • Hochqualifizierte,
  • Forscher/Wissenschaftler,
  • Führungskräfte,
  • Berufsausbildung,
  • Maßnahmen zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen.

Dieses Verfahren umfasst auch den Familiennachzug des Ehegatten und minderjähriger lediger Kinder, deren Visumanträge in zeitlichem Zusammenhang gestellt werden und die gesetzlichen Voraussetzungen für den Familiennachzug erfüllen.

Die Ausländerbehörde berät den Arbeitgeber, unterstützt beim Anerkennungsverfahren und holt die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit ein. Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, erteilt die Ausländerbehörde eine sogenannte Vorabzustimmung, die sie dem Arbeitgeber zur Weiterleitung an die Fachkraft zusendet. Anschließend beantragt die Fachkraft das Visum bei der zuständigen Auslandsvertretung. Die Auslandsvertretung hat den Termin zur Beantragung des Visums innerhalb von drei Wochen zu vergeben. Nachdem der vollständige Visumantrag von der Fachkraft gestellt wurde, wird in der Regel innerhalb von weiteren drei Wochen über diesen entschieden.

Die Gebühr für das beschleunigte Fachkräfteverfahren bei der Ausländerbehörde beträgt derzeit 411,- Euro. Hinzu kommt eine Visumgebühr sowie Gebühren für die Anerkennung der Qualifikation.

 

Ansprechpartner

Bei Fragen und Problemen wenden Sie sich gerne an

Frau Bohlen 06151 13 2241
Frau Raos    06151 13 3498

E-Mail          auslaenderbehoerde@1sp4mdarmstadt.abde   
Fax               06151 13-3589

Kontaktformular

 

Weiterführende Informationen

200608_Grafik_Fachkraefteverfahren_DE.pdf (make-it-in-germany.com)

Möglichkeiten der Fachkräfteeinwanderung. Was Arbeitgeber wissen müssen (make-it-in-germany.com)

BMI - Arbeitsmigration - Fragen und Antworten rund um das Fachkräfteeinwanderungsgesetz (bund.de)

Berufliche Anerkennung (anerkennung-in-deutschland.de)


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