Sie können als ausländische Fachkraft eine Aufenthaltserlaubnis zur Suche nach einem Arbeitsplatz erhalten, zu dessen Ausübung ihre Qualifikation befähigt und Sie über entsprechende Sprachkenntnisse verfügen.
Die Aufenthaltserlaubnis berechtigt bei einer Fachkraft mit Berufsausbildung und einer Fachkraft mit akademischer Ausbildung nur zur Ausübung von Probebeschäftigungen bis zu zehn Stunden je Woche, zu deren Ausübung die erworbene Qualifikation die Fachkraft befähigt.
In den anderen Fällen wird die Aufnahme jeder Erwerbstätigkeit erlaubt.
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Die anfallenden Gebühren können Sie unserer Gebührenübersicht entnehmen.