Wissenschaftsstadt Darmstadt

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Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche für Fachkräfte

Sie können als ausländische Fachkraft eine Aufenthaltserlaubnis zur Suche nach einem Arbeitsplatz erhalten, zu dessen Ausübung ihre Qualifikation befähigt und Sie über entsprechende Sprachkenntnisse verfügen.

Erwerbstätigkeit

Die Aufenthaltserlaubnis berechtigt bei einer Fachkraft mit Berufsausbildung und einer Fachkraft mit akademischer Ausbildung nur zur Ausübung von Probebeschäftigungen bis zu zehn Stunden je Woche, zu deren Ausübung die erworbene Qualifikation die Fachkraft befähigt.

In den anderen Fällen wird die Aufnahme jeder Erwerbstätigkeit erlaubt.

Voraussetzungen

  • Hauptwohnsitz in Darmstadt
  • Sie sind eine Fachkraft mit Berufsausbildung, die neu eingereist ist oder bisher einen Aufenthaltstitel zur Erwerbstätigkeit oder nach § 16e Aufenthaltsgesetz (Studienbezogenes Praktikum EU) besessen hat und verfügen über deutsche Sprachkenntnisse, die für die angestrebte Tätigkeit ausreichend sind.

oder

  • Sie sind eine Fachkraft mit akademischer Ausbildung, die neu eingereist ist oder bisher einen Aufenthaltstitel zur Erwerbstätigkeit oder nach § 16e Aufenthaltsgesetz (Studienbezogenes Praktikum EU) besessen hat

oder

  • Sie haben Studium in Deutschland mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 16b oder § 16c Aufenthaltsgesetz erfolgreich abgeschlossen

oder

  • Sie haben eine Forschungstätigkeit mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 18d oder § 18f Aufenthaltsgesetz abgeschlossen

oder

  • Sie haben einen Abschluss einer qualifizierten Berufsausbildung im Bundesgebiet mit einem Aufenthaltstitel nach § 16a Aufenthaltsgesetz

oder

  • Bei Ihnen wurde die Gleichwertigkeit der Berufsqualifikation oder der Erteilung der Berufsausübungserlaubnis im Bundesgebiet mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 16d Aufenthaltsgesetz festgestellt

Erforderliche Unterlagen

  • Gültiger Pass
  • Gültiges Visum oder bisheriger Aufenthaltstitel und ggf. Fiktionsbescheinigung
  • Formular Antrag auf Erteilung/Verlängerung eines Aufenthaltstitels
  • 1 aktuelles biometrisches Foto:
    35mm x 45mm, Frontalaufnahme mit neutralem Gesichtsausdruck und geschlossenem Mund gerade in die Kamera blickend, heller Hintergrund
  • Nachweis über gesicherten Lebensunterhalt
    • Aktueller Arbeitsvertrag im Original. Im Original. Es muss ein Beschäftigungsverhältnis in Deutschland begründet werden. Es ist eine Betriebsstätte in Deutschland erforderlich.
    • Gehaltsnachweise der letzten drei Monate
  • Krankenversicherungsnachweis
    • wenn Sie gesetzlich krankenversichert sind: eine aktuelle Bestätigung Ihrer Krankenversicherung über den Versicherungsschutz oder Ihre Krankenversicherungskarte
    • wenn Sie privat krankenversichert sind: Versicherungs-Police
  • Nachweis der Qualifikation als Fachkraft mit Berufsausbildung (im Original) über
    • eine abgeschlossene deutsche Berufsausbildung, Mindestdauer 2 Jahre, oder
    • eine als gleichwertig anerkannte ausländische Berufsqualifikation (Anerkennungsbescheid)
  • Nach der Qualifikation als akademisch Fachkraft (im Original) über
    • einen deutschen Hochschulabschluss oder
    •  einen anerkannten ausländischen Hochschulabschluss oder
    • einen einem deutschen Hochschulabschluss vergleichbaren ausländischen Hochschulabschluss
  • Wenn Ihre Forschungstätigkeit in Deutschland abgeschlossen ist:
    • Unterlagen über die beendete Beschäftigung
  • Wenn Sie in Deutschland eine qualifizierte Berufsausbildung erfolgreich abgeschlossen haben:
    • Deutsches Ausbildungszeugnis
  • Nach einem Aufenthalt in Deutschland zur Anerkennung Ihrer ausländischen Berufs-Qualifikation:
    • Bescheid der zuständigen Stelle über die erfolgreiche Anerkennung
  • Bei reglementierten Berufen: auch Berufsausübungserlaubnis
  • Mietvertrag oder Formular Mietbescheinigung (vom Vermieter auszufüllen)

Gebühren

Die anfallenden Gebühren können Sie unserer Gebührenübersicht entnehmen.


Wichtige Mitteilung
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