Wissenschaftsstadt Darmstadt

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Warum wir?

13 gute Gründe, warum Sie sich für uns entscheiden sollten:

Tätigkeit für die Gemeinschaft

Ein Beruf im öffentlichen Dienst hilft der Gemeinschaft. Egal ob als Erzieher/in in einer Kindertagesstätte, als Rettungsschwimmer/in, als Standesbeamt/in oder als Gärtner/in – Beschäftigte im Staatsdienst leisten viel für die Einwohner/innen in Darmstadt. Eine Tätigkeit im Sinne der Stadtgemeinschaft genießt auch immer ein hohes Ansehen in der Bevölkerung.

Sicheres Arbeitsverhältnis

Unabhängig davon, ob Sie im Beamtenverhältnis oder im Tarifbereich beschäftigt sind – als Arbeitgeberin des Öffentlichen Dienstes bieten wir Ihnen ein sicheres Arbeitsverhältnis mit guten Aufstiegsmöglichkeiten. Dadurch haben Sie Planungssicherheit für Ihre Zukunft. Eine betriebliche Zusatzversicherung für Tarifbeschäftigte bietet Ihnen auch nach Ausscheiden aus dem Arbeitsleben eine Absicherung im Rentenalter.

Im Beamtenverhältnis erhalten Sie bei Eintreten in den Ruhestand eine Pension; in Krankheits-, Geburts- oder Todesfällen bekommen Sie finanzielle Unterstützung in Form einer Beihilfe. Ihre Angehörigen haben im Falle Ihres Todes Anspruch auf eine Hinterbliebenenversorgung.

Faires Gehalt

Bei uns erhalten Sie ein solides Einkommen und klare Arbeitsbedingungen. Grund dafür ist die im Vergleich zu anderen Branchen bestehende Tarifbindung. Wir sind an den Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (PDF 1.53 MB) im Bereich des Verbandes der Kommunalen Arbeitgeberverbände (TVöD-VKA) gebunden. Deshalb erhalten Sie ein festes Entgelt (PDF 76 KB) mit regelmäßigen Tariferhöhungen sowie einem tariflichen Urlaubsanspruch und vielen weiteren Privilegien wie beispielsweise einer Jahressonderzahlung ("Weihnachtsgeld").

Die Besoldung im Beamtenverhältnis ist im Hessischen Besoldungsgesetz (HBesG) geregelt. Hier beziehen Sie neben dem Grundgehalt (PDF 206 KB) je nach Besoldungsgruppe auch eine allgemeine Amts- und Stellenzulage (PDF 244 KB), eine anteilige Jahressonderzahlung sowie ggf. einen Familienzuschlag (PDF 123 KB).

Mit der Gewährung von Vermögenswirksamen Leistungen unterstützen wir außerdem Ihren privaten Vermögensaufbau.

Urlaubsanspruch, gleitende Arbeitszeiten und andere Formen der bezahlten Freistellung

Ihr jährlicher Urlaubsanspruch beträgt 30 Tage bei einer Fünf-Tage-Woche. Wir bieten Ihnen Voll- und Teilzeitstellen mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von bis zu 39 Stunden im Tarifbereich und 41 Stunden im Beamtenverhältnis.

Im Sozial- und Erziehungsdienst erhalten Sie zusätzlich jährlich bis zu zwei Regenerationstage pauschal sowie die Option zur Umwandlung von Entgeltbestandteilen in bis zu zwei weitere Regenerationstage, d. h. Arbeitsbefreiung unter Fortzahlung des Entgelts.

Im Beamtenverhältnis wird bei Vollzeitbeschäftigung pro Woche eine Stunde auf einem sogenannten "Lebensarbeitszeitkonto" gutgeschrieben. Das angesparte Guthaben kann unter bestimmten Voraussetzungen in Form einer bezahlten Freistellung in Anspruch genommen werden.

Je nach Einsatzbereich und Servicezeiten haben Sie darüber hinaus flexible Arbeitszeiten innerhalb des bestehenden Gleitzeitrahmens (06:00 Uhr bis 19:00 Uhr). Dadurch haben Sie die Möglichkeit, durch die Ansammlung von Gleitzeitguthaben zusätzlichen Freizeitausgleich in Anspruch zu nehmen.

Zum jährlichen traditionellen Heinerfest, eines der größten Innenstadtfeste Deutschlands, werden Sie aktuell jedes Jahr am "Heinerfestmontag" von der Arbeit freigestellt.

Homeoffice / mobiles Arbeiten

Die Wissenschaftsstadt Darmstadt verfolgt die Leitlinie einer familienbewussten Unternehmenskultur. Um Sie bei der flexiblen Gestaltung Ihrer Arbeitszeit noch intensiver zu unterstützen, bieten wir Homeoffice bzw. mobiles Arbeiten an. 

Homeoffice bedeutet, dass Beschäftigte ihre jeweilige Arbeitsleistung an einem fest eingerichteten Arbeitsplatz außerhalb des Betriebes, typischerweise in den eigenen vier Wänden (häusliche Arbeitsstätte) zusätzlich zu der Arbeit in der Dienst-/ Betriebsstätte erbringen. Mobiles Arbeiten ist als eine Möglichkeit zu verstehen, die Arbeitsleistung an typischerweise wechselnden Orten außerhalb des Dienstes/Betriebes zu erbringen (etwa auf Reisen, im Zug, im Hotel). 

Ziel dieses Arbeitsmodells ist es,

  • unseren Mitarbeitenden eine bessere Vereinbarkeit von Familie bzw. Pflege & Beruf zu ermöglichen,
  • durch mehr Selbstverantwortung bei der Gestaltung und Durchführung der Arbeit eine gesteigerte Motivation und damit eine höhere Arbeits- und Ergebniszufriedenheit für unsere Mitarbeitenden zu erreichen und so
  • die Arbeitsqualität und -produktivität der Verwaltung insgesamt zu verbessern.

Folgendes ist hierbei zu beachten:

  1. Das Aufgabengebiet muss dafür geeignet sein, um im Homeoffice bzw. ortsungebunden ausgeführt zu werden.
  2. Das Arbeiten in mobilen Arbeitsformen setzt bei den Beschäftigten ein hohes Maß an Eigenverantwortung und Selbstständigkeit voraus.
  3. Bei den Führungskräften kommt es besonders auf Organisationsgeschick und Urteilsvermögen an, um die Interessen der Beschäftigten mit denen des Dienstherrn/der Arbeitgeberin in Einklang zu bringen und zu halten.
  4. Unabhängig davon, welche mobile Arbeitsform vorliegt, hat der Dienstherr/die Arbeitgeberin ebenso wie die/der Beschäftigte die Anforderungen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes zu beachten.
  5. Der häusliche sowie mobile Arbeitsplatz muss den Anforderungen des Datenschutzes und der Informationssicherheit genügen.
  6. Wird im Homeoffice gearbeitet, darf der Anteil im Homeoffice grundsätzlich nicht mehr als 50% der persönlichen wöchentlichen Regelarbeitszeit betragen. Wird mobil gearbeitet, darf der Anteil der mobilen Arbeit grundsätzlich nicht mehr als 20% der persönlichen wöchentlichen Regelarbeitszeit betragen.

Vereinbarkeit von Familie bzw. Pflege & Beruf

Als Mitglied im „Erfolgsfaktor Familie" (PDF 328 KB) wird bei uns eine familienbewusste Personalpolitik nicht nur beworben sondern auch nachhaltig gelebt. Flexible Arbeitszeiten und die Möglichkeit von Homeoffice bzw. mobilem Arbeiten bieten Ihnen einen gewissen Gestaltungsspielraum, Ihre tägliche Arbeit in Einklang mit Ihrem Familienleben zu bringen.

Seit vielen Jahren leistet „Fluggis-Abenteuer-Land“ professionelle Kinderbetreuung in den Situationen, in denen die Regelbetreuung nicht zur Verfügung steht. Als Beschäftigte/r der Stadtverwaltung haben Sie die Möglichkeit, Ihr Kind bei Betreuungsengpässen im "Fluggi-Land" unterzubringen.

Tarifbeschäftigte und Beamte/innen haben nach dem Familienpflegezeitgesetz sowie dem Pflegezeitgesetz in Verbindung mit dem Gesetz zur besseren Vereinbarkeit von Familie bzw. Pflege & Beruf verschiedene Möglichkeiten, sich für einen begrenzten Zeitraum zur Pflege von Angehörigen freistellen zu lassen. Dies ist für Beamte/innen auch in den §§ 64a und 64b des Hessischen Beamtengesetzes geregelt.

Fort- und Weiterbildung / Cross-Mentoring

Ihre Zukunft ist auch unsere Zukunft! Durch die demografische Entwicklung verändern sich unsere Gesellschaft und deren Ansprüche, was uns vor die Aufgabe stellt, unsere Mitarbeiter/innen gezielt auf die künftigen Anforderungen vorzubereiten. Daher unterstützen umfangreiche interne Fort- und Weiterbildungsangebote Ihre berufliche Entwicklung. Hierzu gibt es regelmäßige Fortbildungsangebote speziell für die Mitarbeiter/innen der Wissenschaftsstadt Darmstadt, bei dem jede/r Mitarbeiter/in an drei städtischen Fortbildungen im Jahr teilnehmen kann. Wollen Sie darüber hinaus weitere Fortbildungen aus dem Fortbildungsprogramm besuchen, ist dies von Ihrem jeweiligen Einsatzbereich zu genehmigen.

Das Fortbildungsangebot umfasst beispielsweise die Bereiche „Organisation/EDV“, „Gesundheit“, „Vereinbarkeit von Familie und Beruf“, „Personalführung“ sowie „Rhetorik und Kommunikation“. Selbstverständlich werden Sie während der Fortbildung von der Arbeit freigestellt.

Das Cross-Mentoring ist ein Projekt zwischen Stadtverwaltung, Stadtwirtschaft und Darmstädter privatwirtschaftlichen Unternehmen oder wissenschaftliche Einrichtungen. Ziele sind hierbei die Förderung von Nachwuchsführungskräften, die Unterstützung derer Entwicklung und den Austausch zwischen Stadtverwaltung und Stadtwirtschaft voranzubringen. Während des ca. einjährigen Programms unterstützt, fördert und berät eine erfahrene Führungskraft (Mentor/in) eine Nachwuchsführungskraft (Mentee) und gibt ihr/sein Wissen oder persönliche Erfahrungen an sie weiter. Für die Mentees und Mentoren werden verschiedene Veranstaltungen angeboten, im Vordergrund steht jedoch die Förderung der Mentees.

Aufstiegsmöglichkeiten

Es besteht die Möglichkeit je nach persönlicher Eignung Führungspositionen (z. B. Abteilungsleitung, Amtsleitung) zu übernehmen. Parallel bieten wir einen Vorbereitungslehrgang auf die Fortbildungsprüfung zum/zur Verwaltungsfachwirt/in an.

Im Beamtenverhältnis können Sie einen internen Aufstiegslehrgang vom mittleren Dienst in der allgemeinen Verwaltung in die Laufbahn des gehobenen Dienstes in der allgemeinen Verwaltung in Kooperation mit der Hessischen Hochschule für öffentliches Management und Sicherheit (HöMS) absolvieren.

Vielseitige Einsatzmöglichkeiten

Als Kommune bieten wir Ihnen spannende und vielfältige Einsatzmöglichkeiten in über 40 Ämtern, fünf Eigenbetrieben und mehreren Verwaltungsstellen. Ob in sozialen Bereichen, im Finanzwesen oder in technischen Ämtern - abhängig von Ihrer Qualifikation sind Sie vielseitig einsetzbar und können sich in mehr als 40 verschiedenen Berufsfeldern einbringen.

Zentrale Standorte

Wir sind im gesamten Stadtgebiet Darmstadt vertreten. Jeder unserer Standorte ist sowohl zu Fuß, mit dem Fahrrad als auch mit öffentlichen Verkehrsmitteln und dem Kraftfahrzeug gut zu erreichen.

Hier finden Sie unseren Stadtatlas. Wenn Sie in der interaktiven Karte das Feld "Städtische Dienststellen" auswählen, erhalten Sie eine Übersicht über nahezu alle städtischen Dienststellen. Wählen Sie nun die gewünschte Dienststelle in der tabellarischen Übersicht aus, wird Ihnen der konkrete Standort angezeigt.

Alternativ können Sie auch im oberen Abschnitt die gewünschte Adresse eingeben und der entsprechende Standort wird Ihnen angezeigt.

Auch weitere interessante Inhalte wie beispielsweise Einkaufsmöglichkeiten oder Parks und Grünanlagen für eine bewegte Mittagspause finden Sie in unserem interaktiven Stadtatlas.

Kostenfreies Jobticket

Damit Sie für den täglichen Weg zur Arbeit und in Ihrer Freizeit den gut ausgebauten öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) flexibel nutzen können, stellen wir Ihnen ein kostenloses Jobticket Premium (PDF 863 KB) für das gesamte Rhein-Main-Verbundgebiet (RMV) zur Verfügung.

Das Jobticket Premium ist an 365 Tagen im Jahr und 24 Stunden am Tag gültig – also auch in der Freizeit und im Urlaub nutzbar! An Samstagen, Sonn- und Feiertagen sowie werktags ab 19.00 Uhr können jeweils ein Erwachsener sowie beliebig viele Kinder (bis 15 Jahre) kostenlos mitfahren!

Betriebliches Gesundheitsmanagement

Damit Sie gesund und fit an Ihrem Arbeitsplatz bleiben, zählt ein betriebliches Gesundheitsmanagement zu unserem Portfolio. Regelmäßige Gesundheitstage, ein Betriebssportangebot (PDF 120 KB) und verschiedene Präventionsmaßnahmen (z. B. Hautkrebsscreening) verhelfen Ihnen zum Erhalt Ihrer Gesundheit.

Mit FIT @ BUSINESS können wir Ihnen im Rahmen der Gesundheitsförderung exklusive Konditionen bei Fitnessstudios anbieten, die Ihnen mit nur einer Mitgliedschaft den Besuch von wahlweise bis zu neun Studios des Anbieters "Body Culture Group" (Amanusa, Fitnessfabrik & Body Culture) oder bis zu sieben Studios des Anbieters "Killer Sports" im Rhein-Main-Gebiet ermöglichen.

Hier können Sie sich über die Leistungen des BGM informieren: betriebliches Gesundheitsmanagement (PDF 1.94 MB)

Besonderheiten für schwerbehinderte und gleichgestellte Personen

Schwerbehinderte sowie gleichgestellte Bewerber/innen werden bei entsprechender Eignung bevorzugt eingestellt.

Im Tarifbereich: Als schwerbehinderte/r Mitarbeiter/in stehen Ihnen jährlich zusätzlich fünf weitere Urlaubstage zu.

Im Beamtenbereich: Mitarbeiter/innen, die in einem Beamtenverhältnis stehen, haben bei einem Grad der Behinderung von 30 bis 49 einen zusätzlichen Urlaubsanspruch von drei Tagen. Ab einem Grad der Behinderung von 50 stehen Ihnen jährlich zusätzlich fünf weitere Urlaubstage zu und Ihre durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit reduziert sich auf 40 Stunden.

Hinweis: Alle Angaben beziehen sich auf eine Fünf-Tage-Woche.

Wichtige Mitteilung
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