Wissenschaftsstadt Darmstadt

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Offenlegung nach Seveso-III-Richtlinie

Öffentlichkeitsbeteiligung

Der Magistrat der Wissenschaftsstadt Darmstadt, Untere Bauaufsichtsbehörde, macht zur Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß Art. 15 Seveso-III-Richtlinie aktuelle Vorhaben, für die jeweils eine Baugenehmigung beantragt oder erteilt ist, öffentlich bekannt,
wenn sie sich nicht außerhalb des Sicherheitsabstandes eines Betriebes befinden, in dem mit Gefahrstoffen umgegangen wird. 


 

Seveso-III-Richtlinie
Wortlaut zum Download (pdf-Datei, 172 KB)

§ 72 Abs.2 Hessische Bauordnung (HBO)
Wortlaut zum Download (pdf-Datei, 45 KB)

§§2 und 3 Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG)
Wortlaut zum Download (pdf-Datei, 45 KB)

§ 27a Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG)
Wortlaut zum Download (pdf-Datei, 36,8 KB)

Wichtige Mitteilung
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