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Jahresprogramm: 3 Millionen Euro für die Sanierung von Straßen und Radwegen

(ono) – Freitag, 27.03.2020

OB Partsch: „Wichtiger Beitrag zur Schonung der Ressourcen“

© Rainer Sturm / pixelio.de

Das Straßenverkehrs- und Tiefbauamt der Wissenschaftsstadt Darmstadt hat auch für 2020 ein Jahresprogramm zur Beseitigung von Straßenschäden aufgelegt. So wird eine Reihe von Straßen abschnittsweise eine neue Fahrbahndecke erhalten, außerdem wird bei Radwegen die Asphaltschicht erneuert werden. „Diese Einzelmaßnahmen summieren sich zu einer wichtigen Investition in die Infrastruktur“, erklärt Oberbürgermeister Jochen Partsch. „Denn durch die Fahrbahnsanierungen kann die Nutzungsdauer dieser Verkehrswege um sieben bis zehn Jahre verlängert werden – ein Beitrag zur Schonung von Ressourcen.“

Bei der Sanierung der Fahrbahndecken werden verschiedene Verfahren angewandt: entweder die klassische Deckenerneuerung, bei der sämtliche Asphaltschichten entfernt und anschließend Trag-, Binder- und Deckschicht aufgetragen werden. Oder das DSK-Verfahren (Dünne Asphaltdeckschichten in Kaltbauweise), das als eines der effizientesten Verfahren zur Sanierung von Straßen und Wegen gilt, aber nicht überall geeignet.

Insgesamt werden 47 282 Quadratmeter Verkehrsfläche erneuert – eine Investition von 3 Millionen Euro, davon rund 600 000 Euro aus dem Sonderinvestitionsprogramm Radmobilität 4x4. Darunter Erhaltungsmaßnahmen in der Straße Am Kavalleriesand, zwischen Mina-Rees-Straße und Rheinstraße (3500 Quadratmeter, 227 000 Euro), in der Erbacher Straße zwischen Pützerstraße und Beckstraße  (2270 Quadratmeter, 148 000 Euro), ein Streckenabschnitt in der Kasinostraße von Frankfurter Straße bis Liebigstraße (2700 Quadratmeter, 175 500 Euro), der Radweg zwischen Merckstraße und Am Schloßgraben auf der Nordseite der Landgraf-Georg-Straße (530 Quadratmeter, 79 500 Euro) und der Radweg entlang der Heidelberger Straße von der Cooperstraße bis Hinter der Rennbahn (2400 Quadratmeter, 360 000 Euro).

Bei allen Maßnahmen handelt es sich um Maßnahmen im Rahmen der Straßen- und Radwegeunterhaltung, für die keine Straßenbaubeiträge erhoben werden. Die betroffenen Anlieger und die Verkehrsteilnehmenden werden vom Straßenverkehrs- und Tiefbauamt über Zeitpunkt der Durchführung und etwaige Auswirkungen informiert.

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