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Stavo-Beschluss: Bebauungsplan ‚S 26 Ludwigshöhviertel‘ geht in die zweite Offenlage

(DK) – Montag, 04.10.2021

OB Partsch und Planungsdezernent Kolmer: „Weiterer Schritt zur Schaffung von Planungs- und Baurecht bei diesem herausragenden Beispiel nachhaltiger Quartiersentwicklung zur Schaffung von dringend benötigtem Wohnraum“

© Pixabay

Der Bebauungsplans S 26 Ludwigshöhviertel geht in die zweite Offenlage. Das hat die Stadtverordnetenversammlung in ihrer Sitzung vom Donnerstag, 30. September beschlossen. Die erneute Offenlage des Bebauungsplanentwurfes beginnt, da gesetzlich vorgeschriebene Fristen eingehalten werden müssen, etwa 14 Tage nach Stavo-Beschluss. Eine gesonderte Bekanntmachung der genauen Termine erfolgt kurzfristig in der Tagespresse. Die Beteiligung wird aufgrund von Corona-Vorgaben im Internet stattfinden. Darüber hinaus wird die Möglichkeit zur persönlichen Einsicht in die Planunterlagen nach vorheriger Anmeldung und unter Einhaltung eines Hygienekonzeptes im Stadtplanungsamt gegeben sein.

Weitere Informationen sowie alle Planunterlagen gibt es auf: www.darmstadt.de/bauleitplan

OB Jochen Partsch sieht die Entwicklung des neuen Stadtquartiers auf einem sehr guten Weg: „Das Ludwigshöhviertel ist ein herausragendes Beispiel für nachhaltige Quartiersentwicklung in der gesamten Bundesrepublik. Wie bereits bei der Lincoln-Siedlung investieren Stadt und unsere Partnerin aus der Stadtwirtschaft, die BVD New Living, hier in zukunfts- und klimaschutzorientierte Wohn- und Mobilitätsformen. Ich bin froh, dass wir mit der 2. Offenlage des Bebauungsplans diesem Ziel für die neuen und alten Bürgerinnen und Bürger unserer Stadt wieder einen Schritt näher kommen.“  

Auch Planungsdezernent Michael Kolmer begrüßt den Beschluss. „Mit der Offenlage wurde ein weiterer Schritt zur Schaffung von Planungs- und Baurecht für das neue Stadtquartier im Süden von Bessungen in die Wege geleitet“, so Kolmer. „Das Ludwigshöhviertel ist ein wichtiger Baustein zur Schaffung von dringend benötigtem Wohnraum mit den dazugehörenden Bildungs- und Sozialeinrichtungen in Darmstadt. Rund 3.000 Menschen werden künftig hier in einem lebendigen, sozial ausgewogenen und generationenübergreifenden Zukunftsquartier ihr neues Zuhause finden. Die Ausstattung mit öffentlichen und privaten Grünflächen ist ebenso vorbildlich, wie die Vorgaben zur Begrünung von Fassaden und Dächern der Gebäude und das Energieversorgungskonzept für die künftigen Gebäude.“

Dazu wurden verschiedene Ziele formuliert, die in die Planungen und Festsetzungen des Bebauungsplanes und dem bereits durch die Stadtverordnetenversammlung beschlossenen städtebaulichen Vertrag zwischen Stadt und BVD/New Living, einer Tochtergesellschaft der bauverein AG, eingeflossen sind. Ebenso wurden alle Anregungen aus der frühzeitigen Beteiligung und der 1. Offenlage, welche im Dezember 2018 bzw. September 2020 durchgeführt wurden, im Planungsprozess bearbeitet und so weit wie möglich aufgegriffen.

„Gemeinsam mit der BVD New Living als starke Partnerin soll auch mit dem Ludwigshöhviertel ein beispielhaftes Projekt entwickelt werden, das – ähnlich wie die Lincoln-Siedlung – zeigt, wie nachhaltige Mobilitäts- und Siedlungsentwicklung in einer schnell wachsenden Stadt wie der unseren gelebt und die urbane, ökologische Verkehrswende mit ÖPNV-, Fuß-, Radverkehrs- und Sharing-Angeboten umgesetzt werden kann“, erläutert Kolmer weiter. 

Sowohl die während der Offenlage eingegangenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, als auch die Ergebnisse der zeitgleich  fortschreitenden Fachplanungen und den konkurrierenden Verfahren für die Hochbauplanung führten zu Änderungen des Planentwurfs, die eine erneute Offenlage erforderlich machen.
Als zusätzliche Information für die Öffentlichkeit wurden die Änderungen in den zeichnerischen und textlichen Festsetzungen als gesonderte Anlage nachvollziehbar zusammengefasst und übersichtlich dokumentiert. 

Vorrangiges Ziel des Bebauungsplans ist die Entwicklung eines lebendigen und sozial ausgewogenen Stadtquartiers mit dem Nutzungsschwerpunkt „Wohnen“.

Im Entwurf des Rechtsplanes werden die vorgesehenen Festsetzungen zu Art und Maß der baulichen Nutzungen und die geplanten Festsetzungen der öffentlichen Freiflächen, der Artenschutz- und Waldflächen etc. und die privaten Freiflächen dargestellt. Darüber hinaus werden die Festlegungen der erforderlichen Erschließungsflächen aufgezeigt.

Ein breites Netz aus Fuß- und Radwegen innerhalb des Quartiers bindet das neue Wohngebiet an die bestehenden Siedlungsbereiche Bessungen und Eberstadt an. Die Durchfahrt mit Kraftfahrzeugen in Nord-Süd-Richtung ist nur auf Umwegen in Schrittgeschwindigkeit  möglich. Die Verbindung zur Heinrich-Delp-Straße im Süden wird lediglich für den Fuß- und Radverkehr geöffnet. Da das Gebiet als ein autoarmes Quartier mit hoher Aufenthaltsqualität für die dort lebenden Menschen, insbesondere die Kinder entwickelt werden soll, werden die öffentlichen Straßen als verkehrsberuhigte Bereiche (Schrittgeschwindigkeit) ausgebildet. Das Parken für Bewohnerinnen und Bewohner soll  in drei dezentralen Quartiersgaragen gebündelt werden. Nur eine geringe Anzahl an Stellplätzen wird – vor allem für mobilitätseingeschränkte Bewohnerinnen und Bewohner – auf den Baugrundstücken selbst bereitgestellt. „Für eine optimale Anbindung an die Verkehrsmittel des Umweltverbundes sorgt der geplante Lückenschluss durch die Verlängerung der Straßenbahnlinie 3 von der derzeitigen Endhaltestelle Lichtenbergschule in der Ludwigshöhstraße durch das Quartier über die Cooperstraße bis zur Heidelberger Straße; hierzu wird ein eigenständiges Planfeststellungsverfahren durchgeführt“, erklärt Kolmer. 

In der von West nach Ost verlaufenden „aktiven“ Grünachse (Landschaftstreppe), auf den Nachbarschaftsplätzen und in der südlichen Grünspange sind neben Freiraumbereichen auch Bewegungs- und Spielangebote sowie Treffpunkte für Kinder und Jugendliche vorgesehen; auch Versickerungsflächen als Bestandteil des lokalen Regenwassermanagements sowie Flächen zur Geothermie-Nutzung sind integriert. Im Norden und Süden des Quartiers sind ausgedehnte Artenschutzflächen ausgewiesen; diese waren erforderlich, um den gesetzlich geschützten Mauer- und Zauneidechsen ebenfalls ein neues Zuhause zu geben. Eine Gefährdung von Populationen der im Geltungsbereich nachgewiesenen streng geschützten Arten ist unter Berücksichtigung der definierten Vorsorgemaßnahmen nicht zu erwarten. Auch für die Baufelder selbst wurden differenzierte Festsetzungen getroffen, die es ermöglichen sollen, dass - auch im Hinblick auf die terrassierte Hanglage des Quartiers- eine hohe räumliche Qualität insbesondere bei der Gestaltung des unmittelbaren Wohnumfeldes erreicht werden kann. 

Durch die geplante bauliche Entwicklung werden einerseits großflächig neue klimaökologisch wirksame Ausgleichsflächen in Form von Grün- und Freiflächen (z.B. Landschaftstreppe, Nachbarschaftsgärten, Grundstücksfreiflächen, extensive Dachbegrünung) geschaffen, andererseits gehen durch Versiegelung thermisch und hydrologisch wirksame Flächen verloren. Durch das Flächenrecycling im Zuge dieser Planung wird der bisherige Versiegelungsgrad des Plangebietes jedoch um 5,5 Prozent gemindert.

Mit den großzügigen Grünzäsuren, den weiteren grünordnerischen Festsetzungen und einer weitgehend offenen Bauweise werden klimawirksame Vegetationsflächen und -strukturen, die Beschattung von Freiflächen und Verkehrswegen, die Oberflächenentsiegelung und somit auch eine gute Durchlüftung des Gebiets gefördert und sichergestellt.
Festsetzungen zu Dach- und Fassadenbegrünung sollen den Klimaschutzbelangen zusätzlich Rechnung tragen.

Insgesamt sind durch das Vorhaben, trotz der vielen positiven Wirkungen der Planung, Eingriffe in Natur und Landschaft unvermeidlich, die nicht innerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplans ausgeglichen werden können. Das zu erwartende Ausgleichsdefizit wird durch Aufwertungsmaßnahmen im Bereich von geeigneten, außerhalb des Geltungsbereichs gelegenen Stadtwaldflächen ausgeglichen: Durch Aufgabe der Bewirtschaftung der Stadtwaldflächen Darmbachaue (ca. 16,5 ha) und Böllenfalltor (9,4 ha) im Darmstädter Süden innerhalb des FFH-Gebiets „Dommersberg, Dachsberg und Darmbachaue von Darmstadt“ (Gebiets-Nr. 6118-304) wird ein Aufwertungspotential erreicht, mit dem das Ausgleichsdefizit im Bebauungsplan S 26 vollumfänglich kompensiert werden kann.

Die denkmalgeschützten Gebäude in der Quartiersmitte werden erhalten und einer urbanen Nutzung zugeführt. Hier können soziale Infrastruktur, Büro- und Dienstleistungen, Gastronomie, Einzelhandel aber auch Wohnungen entwickelt werden. Im östlichen Baukörper werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Ansiedlung eines Einzelhandelsbetriebes zur Versorgung des Gebietes geschaffen. Weitere konkrete Festlegungen zur Schaffung von gefördertem Wohnraum bzw. gemeinschaftlichen Wohnformen, zum Mobilitätskonzept, zur Energieversorgung, zur Solarenergienutzung, zur Qualität der Grün- und Freiflächen wurden im bereits beschlossenen städtebaulichen Vertrag verbindlich getroffen.
 

Wichtige Mitteilung
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