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Pop-up-Radwege: Oberbürgermeister Partsch zur Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin:

(ono) – Dienstag, 08.09.2020

„Sehen uns in unserem Vorgehen bestätigt – sorgfältige Planung, stichhaltige Begründung, nachhaltige Wirkung“

© Pixabay.com

Zur Eilentscheidung des Verwaltungsgerichtes Berlin, das sogenannte Pop-Up-Radwege im Stadtgebiet als rechtlich nicht zulässig einschätzt, erklärt Jochen Partsch, Oberbürgermeister der Wissenschaftsstadt Darmstadt: „Die Stärkung des Radverkehrs ist Grundvoraussetzung für eine moderne, ökologische Mobilität, für saubere Luft und weniger Stau in den Städten. Dies muss sorgfältig geplant und realisiert werden.“

Soweit die Stadt Darmstadt den aktuellen Presseberichten entnehmen konnte, bemängelt das Verwaltungsgericht in Berlin bei der dortigen Einrichtung der Pop-up-Radwege eine nicht ausreichende Begründung zur Gefahrenlage. Der Berliner Senat hat angekündigt, gegen diese Entscheidung – die im Eilverfahren getroffen wurde und noch keine Rechtskraft hat – Beschwerde einzulegen. Eine endgültige Entscheidung steht also noch aus.

Da in Darmstadt die Bedingung einer Gefahrenlage für die Einrichtung von Verkehrsversuchen im Zuge der Ämterabstimmung und Anordnung von Beginn an thematisiert wurde, sieht Oberbürgermeister und Verkehrsdezernent Jochen Partsch derzeit keine Auswirkungen des Berliner Urteils auf die Maßnahmen in Darmstadt. Die Stadt werde, so Partsch, die weitere rechtliche Entwicklung aber sorgfältig beobachten.

„Diese erste Entscheidung zur Thematik Pop-up-Bike-Lanes unterstützt uns auf unserem Kurs“, betont Partsch. „Anders als in Berlin, wo die Stadtverwaltung aufgrund der Sorgen um eine mögliche Ansteckungsgefahr für die Dauer der Pandemie Pop-up-Radwege angeordnet hat, war unser Ziel, mit Verkehrsversuchen, die ausgewertet und wissenschaftlich begleitet werden, langfristige Verbesserungen zu erreichen und diese als nachhaltig wirksame Strukturveränderung zu begreifen. Deshalb haben wir von Beginn an – trotz teils heftiger Kritik von vielen Seiten – betont, dass temporäre Lösungen nur dann umgesetzt werden sollten, wenn sich die Chance bietet, diese auch dauerhaft beibehalten zu können, und dass es dazu ausführliche Planungen braucht, die nicht von einem Tag auf den anderen erstellt werden. Wir sehen uns daher in unserem Vorgehen bestätigt.“

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