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Equal Pay Day

(ono) – Dienstag, 17.03.2020

Frauendezernentin Barbara Akdeniz: „Ein Armutszeugnis, dass wir an das Gebot gleicher Bezahlung immer noch erinnern müssen“

© Inga Haar

Deutschland nimmt beim  EU-Ranking in Sachen Lohnunterschied den Platz 26 von 28 ein. Deshalb findet auch in diesem Jahr am 17. März der Equal Pay Day statt. Bis zu diesem Datum arbeiten Frauen in Deutschland statistisch gesehen ohne Bezahlung. Der Equal Pay Day symbolisiert damit die Entgeltlücke zwischen Frau und Mann, den Gender Pay Gap.

„Es ist ein Armutszeugnis, dass wir auch im Jahre 2020 – 71 Jahre nach Verabschiedung des Grundgesetzes mit seinem Gebot der Gleichheit von Frauen und Männern – den Equal Pay Day begehen müssen. Dass Frauen im Schnitt 21 Prozent weniger verdienen als Männer, ist und bleibt ein Skandal. Daran hat auch das Entgelttransparenzgesetz nichts geändert. Frauen bekommen bei gleicher Arbeit oft einen geringeren Stundenlohn, sie arbeiten überdurchschnittlich oft in Teilzeit und in schlecht bezahlten Berufen und sie sind deutlich seltener in Führungspositionen zu finden. Daher sind sie im Alter viel öfter von Armut betroffen als Männer. Das ist ungerecht und muss sich ändern“, sagt Frauen- und Sozialdezernentin Barbara Akdeniz.

Das Entgelttransparenzgesetz trat 2017 in Deutschland in Kraft und hatte den Anspruch, Lohnungleichheiten zwischen Frauen und Männern im Betrieb aufzudecken und zu verringern. Es ermöglicht Arbeitnehmerinnen, sich über das Durchschnittsgehalt von männlichen Kollegen in vergleichbarer Stellung zu informieren. Es hat jedoch kaum Wirkung entfaltet. So gilt zum einen die Auskunftspflicht erst für Betriebe ab 200 Mitarbeitenden und nur unter bestimmten Bedingungen. Und selbst wenn eine ungleiche Bezahlung aufgedeckt wird, leitet sich daraus kein Anspruch auf Gehaltserhöhung ab. Auch deshalb haben wohl bisher nur wenige Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Gebrauch von ihrem neuen Recht auf Information gemacht. Island, so Akdeniz, habe hier ein deutlich sinnvolleres Gesetz geschaffen: das Verbot von ungleichen Löhnen von Männern und Frauen. Betroffene müssen also nicht erst nachforschen, sondern es ist Aufgabe der Unternehmen, eine faire Bezahlung zu dokumentieren und nachzuweisen.

„Frauen, die nichts fordern, werden beim Wort genommen – sie bekommen nichts.“ Dieses Zitat der französischen Schriftstellerin, Philosophin und Feministin Simone de Beauvoir gilt, wie Akdeniz betont „in weiten Teilen leider auch heute noch“. Dazu passe das Motto des aktuellen Equal Pay Days: „Auf Augenhöhe verhandeln – wir sind bereit.“ Laut verschiedener Studien verhandeln Frauen genauso erfolgreich wie Männer, wenn sie es für andere tun. Neben dem Blick auf die Verhandlungsstärke von Frauen sei der auf die gesetzlichen und tariflichen Rahmenbedingungen bedeutsam. Gemeinhin wird zum Beispiel angenommen, dass Frauen, die nach Tarif bezahlt werden, nicht von Entgeltungleichheit betroffen sind.  „Die Bewertung von Tätigkeiten in typischen Frauen- oder Männerberufen erfolgt jedoch oft nicht gemäß den tatsächlichen Qualitätsanforderungen. Zudem werden die vorhandenen Kriterien nicht immer diskriminierungsfrei angewendet“, kritisiert die Dezernentin.

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