Zugang zu den Darmstädter Schwimmbädern ab 4. März wieder auf Basis der ‚3G-Regelung‘

(DK)
© Pixabay

Die Bäder der Wissenschaftsstadt Darmstadt, Nordbad, Jugendstilbad und Bezirksbad Bessungen sind ab kommenden Freitag, 4. März, wieder auf Basis der 3G-Regel (geimpft, getestet, genesen) für die Bürgerinnen und Bürger zugänglich. Ein Test darf dabei nicht älter sein als 24 Stunden und muss von einer Teststelle durchgeführt worden sein. Ein entsprechender Nachweis (Impfnachweis, Schnelltest oder Genesenennachweis) ist mit einem Lichtbildausweis beim Einlass vorzulegen. Schülerinnen und Schüler unter 18 Jahren, die regelmäßig an den Schüler- und Schülerinnentestungen teilnehmen, verfügen mit Vorzeigen des Testheftes ebenfalls über einen Negativnachweis und können Einlass ins Schwimmbad bekommen. Kinder unter 6 Jahren und Kinder, die noch nicht eingeschult sind, benötigen keinen Negativ-Nachweis.

Die Hessische Landesregierung hatte auf Basis der Beschlüsse der vergangenen Konferenz der Ministerpräsidentinnen und -präsidenten die Coronavirus-Schutzverordnung erneuert und darin schrittweise Lockerungen der Maßnahmen festgelegt. „Diesen Weg wollen wir auch in den Schwimmbädern mitgehen“, so Bürgermeisterin und Sportdezernentin Barbara Akdeniz.