Der Magistrat der Wissenschaftsstadt Darmstadt hat in seiner Sitzung am Mittwoch (12.) die Fortschreibung ihrer Richtlinie zur Förderung des Mietwohnungsbaus und damit die Bereitstellung von Fördergeldern in Form von Darlehen und Zuschüssen für die Errichtung von sozial gefördertem Wohnungsbau bis zum 31. Dezember 2027 beschlossen. Die städtische Förderung ist nach wie vor daran geknüpft, auch die entsprechende Förderung des Landes Hessen in Anspruch zu nehmen.
Um dem städtischen Haushaltssicherungskonzept entgegenzukommen und gleichzeitig die Schaffung von gefördertem Wohnraum weiterhin zu unterstützen, soll der bisherige Zuschuss künftig hälftig als Zuschuss und hälftig als zinsfreies Darlehen gewährt werden. Die monatliche Kaltmiete von 6,91 Euro/Quadratmeter bei Wohnungen für Haushalte mit geringem Einkommen und 8,29 Euro/Quadratmeter für Haushalte mit mittlerem Einkommen bleibt unverändert.
„Es ist gut und wichtig, dass wir auch in einer haushalterisch schwierigen Zeit den geförderten Wohnungsbau unterstützen können. Durch die Gewährung hälftig als Zuschuss und hälftig als Darlehen bieten wir Investorinnen und Investoren weiterhin hervorragende Förderkonditionen und bringen dadurch den bezahlbaren Wohnungsbau als Schwerpunkt der Sozialpolitik voran. Wir bieten das Darlehen zinslos an. Ich hoffe sehr, dass sich das Land Hessen daran orientiert, um auch von Seiten der Landesförderung den Wohnungsunternehmen die Unterstützung zu geben, die sie benötigen“, so Bürgermeisterin und Wohnungsdezernentin Barbara Akdeniz.
Interessierte können sich für eine Beratung an das Amt für Wohnungswesen wenden (Frankfurter Straße 71, montags bis freitags von 8 bis 12 Uhr; E-Mail: wohnungsamt@darmstadt.de). Weitere Informationen zu persönlichen Ansprechpersonen sind auf der Webseite https://digitales-rathaus.darmstadt.de/lebensbereiche/arbeit-soziales-und-gesundheit/dienstleistungen/wohnungsvermittlungsstelle abrufbar.
