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Videoüberwachung auf dem Luisenplatz

(DK) – Mittwoch, 22.01.2020

Magistrat nimmt Bericht des Bürger- und Ordnungsamtes zur Kenntnis und beschließt Beauftragung der für die Einrichtung ausgewählten Unternehmen 

Luisenplatz © Nikolaus Heiss

Im Zuge der geplanten Einführung einer Videoüberwachung auf dem Darmstädter Luisenplatz hat der Magistrat der Wissenschaftsstadt Darmstadt in seiner Sitzung vom heutigen Mittwoch (22.) den dazu vorliegenden Bericht des Bürger- und Ordnungsamtes zur Kenntnis genommen und die Beauftragung der beteiligten Firmen beschlossen. Die einmaligen Kosten für die Einrichtung betragen 397.088,72 Euro, von denen das Land Hessen zwei Drittel und die Stadt Darmstadt ein Drittel übernimmt.

Zur Videoüberwachung sollen insgesamt 15 Kameras, verteilt auf vier Standorte, eingerichtet werden. Die von den Kameras erfassten Bilder werden an drei Standorten, dem 1. Polizeirevier, Bismarckstraße 16, der Stadtwache Kommunalpolizei, Wilhelminenstraße 5, und der Leitstelle Polizeipräsidium Darmstadt, Klappacher Straße 145, überwacht und ausgewertet. Der Bedien- und Auswerteplatz im 1. Polizeirevier erhält eine „Masterfunktion“. Das Videobeobachtungssystem gewährleistet es, mit der geringstmöglichen Anzahl an Kameras und Montageorten eine größtmögliche Abdeckung der Beobachtungsbereiche zu erreichen. 
Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit hatte bereits vor dem Grundsatzbeschluss über die Durchführung einer Videoüberwachung auf dem Luisenplatz verschiedene Anforderungen formuliert, die bei der Ausgestaltung der Videoüberwachung zu beachten sind. Hiernach dürfen die Bereiche der Außengastronomie von Cafés und sonstiger Gastronomie oder Bäckereiverkaufsstellen zu den jeweiligen Öffnungszeiten nicht in die Videoüberwachung einbezogen werden, soweit sie für ein mehr als kurzzeitiges Verweilen (z.B. Stehimbiss) gedacht sind. Zudem sind Privatschutzzonen in Bereichen der angrenzenden Bebauung technisch abschließend auszublenden. Die Aufnahmen werden 10 Tage gespeichert. Sie werden nach Ablauf dieser Frist vernichtet, soweit sie nicht zur Abwehr einer Gefahr, zur Verfolgung einer Straftat oder Ordnungswidrigkeit oder zur Strafvollstreckung benötigt werden.

Die Videoüberwachung wird als sogenannte „offene“ Überwachung durchgeführt. Dies bedeutet, dass jede Person, die den Luisenplatz betreten will, über die dort stattfindende Videoüberwachung informiert werden muss. Dies erfolgt über eine entsprechende Beschilderung, die an allen Zugangsbereichen zum Luisenplatz angebracht wird. Da zahlreiche Personen den Luisenplatz mit dem ÖPNV erreichen, werden zusätzlich Schilder an sämtlichen Haltestellen von Bussen und Bahnen angebracht.

In die konkrete Umsetzung ist die Datenschutzbeauftragte der Stadt Darmstadt ebenso wie die Datenschutzbeauftragte des Polizeipräsidiums Südhessens eng eingebunden. Im Zuge der Einführung der Videoüberwachung wird durch das zu beauftragende Unternehmen eine Verfahrensdokumentation erstellt werden. Auf deren Grundlage wird ein Verfahrensverzeichnis erstellt sowie eine datenschutzrechtliche Folgenabwägung vorgenommen. In den datenschutzrechtlichen Prozess wird zudem über die städtische Datenschutzbeauftragte erneut eine Beteiligung des Hessischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit erfolgen, so dass die konkrete Umsetzung der Maßnahme unter permanenter Begleitung durch die zuständigen Beauftragten für den Datenschutz erfolgt.

Durch Beschlüsse des Magistrats vom 8. Mai 2019 und der Stadtverordnetenversammlung vom 18. Juni 2019 haben sich beide Gremien dafür ausgesprochen, auf dem Luisenplatz gemeinsam mit der Polizei eine präventive Videoüberwachung durchzuführen. Zugleich wurden Herr Bürgermeister Reißer und das Bürger- und Ordnungsamt beauftragt, diesbezüglich in konkrete Abstimmungsgespräche mit der Polizei einzutreten. Im Ergebnis dieser Gespräche konnte auf diesem Weg eine Leistungsbeschreibung erstellt werden, die eine europaweite Ausschreibung der Videoüberwachung auf dem Luisenplatz ermöglichte.
 

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