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Wissenschaftsstadt Darmstadt erhält Genehmigung des Regierungspräsidiums für Haushalt 2020 erneut ohne Auflagen

(PSD) – Donnerstag, 02.04.2020

OB Partsch und Stadtkämmerer Schellenberg: „Vereine erhalten jetzt Planungssicherheit“

© Wissenschaftsstadt Darmstadt

Die Wissenschaftsstadt Darmstadt hat zu Beginn dieser Woche die Genehmigung des Regierungspräsidiums (RP) für den Haushalt 2020 erneut ohne Auflagen zur Haushaltsführung erhalten. Das Regierungspräsidium bestätigte hierbei, dass besonders vor dem Hintergrund der erheblichen haushaltswirtschaftlichen Problemlagen in der Vergangenheit die aktuelle Haushaltsentwicklung eindeutig positiv zu bewerten ist.

Oberbürgermeister Partsch und Stadtkämmerer André Schellenberg zeigen sich zufrieden, dass die vorläufige Haushaltsführung nunmehr beendet und der Haushaltplan 2020 vollständig bewirtschaftet werden kann. „Die erfolgreiche Konsolidierung der städtischen Finanzen und unser solides Haushalten in den vergangenen Jahren haben es der Kommunalaufsicht ermöglicht, den Haushalt abermals ohne jegliche Auflagen zu genehmigen. Dass wir die volle Gestaltungshoheit über unsere Kommunalfinanzen zurückgewonnen haben, ist damit schon zur Routine geworden“, freuen sich Oberbürgermeister Jochen Partsch und Stadtkämmerer André Schellenberg. 

„Die vorliegende Haushaltsgenehmigung werden wir auch dazu nutzen, den Zuwendungsempfängern und Vereinen rasch die Zuwendungsbescheide für das laufende Jahr zukommen zu lassen und ihnen damit die notwendige Planungssicherheit zu geben“, erläutern Partsch und Schellenberg. „In diesem Zusammenhang haben wir gemeinsam entschieden, die diesjährige Haushaltssperre bei den Zuweisungen und Zuschüssen im Vergleich zum Vorjahr zu halbieren und nur auf 10 Prozent festzulegen. Damit haben die Zuwendungsempfänger und Vereine ab jetzt nicht nur Planungssicherheit, aufgrund der geringeren Haushaltssperre stehen ihnen auch mehr Mittel zur Verfügung. Hierdurch werden wir versuchen, die für das Darmstädter Gemeinwesen wichtigen und unverzichtbaren Institutionen und Vereine besser durch die Corona-Pandemie zu bringen.“

Aufgrund des im Finanzplanungszeitraums eingeplanten weiteren Anstiegs der investiven Schulden hat die Kommunalaufsicht die finanzielle Leistungsfähigkeit der Stadt nochmals als angespannt aber mit stabiler positiver Tendenz bewertet. Daher hat die Kommunalaufsicht die für 2020 vorgesehenen Investitionskredite in Höhe von 136,5 Millionen Euro in voller Höhe genehmigen können. Der Stand der investiven Schulden ist zum Jahresende 2020 mit einem Betrag von rund 643 Millionen Euro eingeplant und steigt in der Planung bis Ende 2023 auf 832 Millionen Euro. 

Dazu erläutert OB Partsch: „Für den notwendigen Ausbau unserer Infrastruktur ist die Aufnahme neuer Kredite unverzichtbar. Ohne die Entwicklung der Konversionsflächen, der Schaffung neuer und Sanierung bestehender Verkehrswege, dem weiteren Ausbau der Kinderbetreuung oder der Ausweitung des sozialen Wohnungsbaus können wir dem dynamischen Wachstum unserer Stadt nicht gerecht werden. Der Haushalt 2020 sieht zusammen mit den Investitionen der Eigenbetriebe Investitionen in Höhe von 213,1 Millionen Euro vor. Damit investieren wir weiterhin auf höchstem Niveau in die Infrastruktur unserer Stadt.“ 

„Wichtig ist, dass wir sowohl für die neuen als auch für die bestehenden Kredite die erforderlichen Zins- und Tilgungszahlungen ohne die Aufnahme neuer Liquiditätskredite selbst erwirtschaften können. Aufgrund der soliden Haushaltsentwicklung sehe ich die Voraussetzungen hierfür als gegeben an“, ergänzt Stadtkämmerer Schellenberg. „Den Hinweis der Kommunalaufsicht, die Haushaltskonsolidierung voranzutreiben und keine neuen freiwilligen Leistungen zu übernehmen, nehme ich ernst. Gerade in Zeiten wie diesen, in denen sich ein Rückgang der Steuereinnahmen abzeichnet, wird eine ausgewogene Haushaltskonsolidierung wichtig sein. Leider zeichnet sich bereits jetzt ab, dass der genehmigte Haushalt 2020 nicht in dieser Form umsetzbar sein wird. Die Corona-Pandemie wird zu Einnahmeverlusten und gleichzeitig zu unvorhergesehenen Mehrausgaben führen und damit den Haushaltsausgleich im Vollzug gefährden. Da aber zurzeit keine belastbaren Prognosen abgegeben werden können, bin ich dem Innenministerium dankbar, dass die Verpflichtung zur Aufstellung eines Nachtragshaushalts außer Kraft gesetzt wurde. Den Haushalt 2020 müssen wir bis auf weiteres auf Sicht steuern“, so Schellenberg abschließend.
 

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