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OB Partsch appelliert an Darmstädterinnen und Darmstädter zur Einhaltung des Kontaktverbots am Wochenende

(DK) – Freitag, 03.04.2020

„Trotz schönem Wetter: Halten Sie sich unbedingt an die geltenden Regelungen – dies schützt Sie und Ihre Mitbürger und hilft weiter die Pandemie einzudämmen“ / Kommunalpolizei kontrolliert / Ordnungsdezernent Reißer: „Werden konsequent vorgehen“

Innenstadt Darmstadt © Nikolaus Heiss

Mit Blick auf die guten Wetteraussichten am kommenden Wochenende (4.-5. März) appelliert Oberbürgermeister Jochen Partsch noch einmal ausdrücklich an die Bürgerinnen und Bürger in Darmstadt, sich an die nach wie vor geltenden Kontaktverbote zu halten, um die Ausbreitung der Lungenkrankheit Covid-19 weiter zu verlangsamen. 

„Wir befinden uns nach wie vor mitten in einem dynamischen Pandemiegeschehen mit steigenden Infiziertenzahlen in Europa, Deutschland und Darmstadt und müssen die schnelle Ausbreitung der Lungenkrankheit Covid-19 weiter mit allen uns zur Verfügung stehenden Mitteln verlangsamen“, erklärt Oberbürgermeister Jochen Partsch. „Dazu zählt im Moment vor allem die Aufrechterhaltung der bestehenden Kontaktverbote. Daher richte ich mit Blick auf die frühlingshaften Temperaturen am Wochenende noch einmal einen dringenden Appell an die Bürgerinnen und Bürger in Darmstadt, sich an die Beschränkungen zu halten. Wir verstehen, dass Sie das gute Wetter genießen möchten und das können Sie selbstverständlich auch tun, aber bitte im Rahmen der geltenden Regeln.“ 

Die Einhaltung der bestehenden Kontaktverbote wird durch die Kommunalpolizei kontrolliert. 
Bürgermeister und Ordnungsdezernent Rafael Reißer weißt in diesem Zusammenhang noch einmal auf die konsequente Ahndung hin: „Wir werden die Einhaltung der Kontaktverbote am Wochenende überprüfen, dabei konsequent vorgehen und bei Verstößen entsprechend des vom Land Hessen erlassenen Bußgeldkatalogs auch ahnden. Wir bitten daher bereits im Vorfeld alle Darmstädter Bürgerinnen und Bürger um Kooperation.“  

Der Bußgeldkatalog des Landes auf Basis des Infektionsschutzgesetzes sieht folgende Strafen bei Verstößen gegen das geltende Kontaktverbot vor:

Regelsatz von 200 Euro
- Zusammenkünfte und Ansammlungen in der Öffentlichkeit von mehr als zwei Personen (Ausnahme: Familien oder häusliche Gemeinschaft), pro Teilnehmer
- Teilnahme an einer Zusammenkunft oder Wahrnehmung von touristischen und kulturellen Angeboten jeglicher Art und sonstige Sportangebote
- Nichtbeachtung der Vorgaben zu Hygienemaßnahmen (zum Beispiel in Krankenhäusern oder Pflegeeinrichtungen) oder das unerlaubte Betreten solcher Einrichtungen durch Besucher

Regelsatz von 500 Euro
- Verstoß gegen die Quarantäneanordnung bei Reiserückkehrern aus Risikogebieten
- Regelsatz von 200 bis 1.000 Euro    
- Das Organisieren von Zusammenkünften, touristischen und kulturellen Angeboten jeglicher Art und sonstigen Sportangeboten
- Das Nichteinhalten der Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts und der Sicherheitsvorkehrungen in Bezug auf das Abstandsgebot oder Nichteinhaltung der vorgeschriebenen Sicherheitsvorkehrungen. Dies betrifft zum Beispiel die Geschäftsführung eines Unternehmens

Regelsatz von 500 bis 5.000 Euro
- Verstoß gegen das Gebot der Schließung und Einstellung von Einrichtungen, Betrieben, Begegnungsstätten oder entsprechende Angebote
- Verstoß gegen das Bewirtungsverbot
- Unerlaubtes Anbieten von Übernachtungen

Wichtige Mitteilung
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