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Darmstadt Aktuell

Neue Landesrichtlinie für selbstgenutztes Wohneigentum und bietet Beratung an

(DK) – Donnerstag, 25.05.2023

Die Wissenschaftsstadt Darmstadt begrüßt die vom Land Hessen neu aufgelegte und deutlich verbesserte Richtlinie zur Förderung von Wohneigentum, die in der 22. Kalenderwoche veröffentlicht werden soll. Diese wurde einst auch im Wohnungspolitischen Konzept der Stadt zur ‚Unterstützung junger Familien beim Erwerb von Wohneigentum‘ als eine der dort aufgelisteten 21 Maßnahmen-Bausteine festgelegt. Im Rahmen der neuen Richtlinie wird die Bildung von selbstgenutztem Wohneigentum durch zinsgünstige Darlehen durch die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank) gefördert. Zielgruppe der Förderung sind bevorzugt Haushalte mit Kindern sowie Haushalte, bei denen wegen einer Behinderung eines Haushaltsangehörigen oder aus sonstigen Gründen ein besonderer Bedarf besteht.

„Ich bin froh, dass die Verbesserungen des Landes Hessen so deutlich ausgefallen sind. Dies ist eine gute Hilfestellung für die anspruchsberechtigten Familien. Lassen Sie sich hierzu gerne bei unserem Amt für Wohnungswesen, Bauförderstelle, beraten, da hier jeder Vorgang individuell zu prüfen und zu berechnen ist“, erklärt dazu Bürgermeisterin und Wohnungsdezernentin Barbara Akdeniz.

Die Verbesserung der Landesrichtlinie hat zur Folge, dass die Fördersätze der aktuellen Entwicklung angepasst wurden und wesentlich erhöht wurden. Im Neubau werden gestaffelte Darlehen auf 160.000 Euro bis maximal 200.000 Euro je Antrag angehoben, die Beachtung der örtlichen Bodenpreise wurde ebenfalls geändert. Für Gebrauchtimmobilien wird das maximale Darlehen von 125.000 Euro auf 200.000 Euro erhöht.

Die bisher notwendige Eigenleistung von 15 Prozent der Gesamtkosten entfällt nun. Die Anforderung an das vorhandene Eigenkapital von mindestens 10 Prozent der Gesamtkosten ist allerdings weiterhin Voraussetzung. Auch wurden Tatbestände zu Förderausschluss klarer formuliert. Die Belastungsgrenzen wurden um 10 Prozent erhöht, so dass für die Berechnung des dem Haushalt netto zur Verfügung stehenden Betrages nun höhere Beträge zur Verfügung stehen.

Interessierte können sich zwecks genauer Beratung für selbstgenutztes Wohneigentum an das Amt für Wohnungswesen, Bauförderung, Lena Roth, Frankfurter Straße 71, in der Zeit von Montag bis Freitag von 8 bis 12 Uhr unter der Rufnummer 06151 13-2738 oder unter wohnungsamt@1sp4mdarmstadt.abde wenden. Weitere Informationen gibt es auf https://rathaus.darmstadt.de/public/index.php?l=1&mr=20&smr=200&o=84.

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