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Darmstadt Aktuell

Stadtweit Tempo 30: OB Partsch kritisiert Ablehnung des Modellversuchs durch das Bundesverkehrsministerium

(ono/DK) – Donnerstag, 17.12.2020

Partsch: „Hier wird ein grundlegendes Interesse aus der Bürgerschaft ignoriert und eine Chance zu mehr Verkehrssicherheit und Anwohnerschutz vertan“ / Umweltdezernentin Akdeniz: „Stadt wird weiter nach Chancen für die Einführung von Tempo 30 für vielbefahrene Straßen suchen“

© Wissenschaftsstadt Darmstadt

Oberbürgermeister und Verkehrsdezernent Jochen Partsch hat die Entscheidung des Bundesverkehrsministeriums zur Ablehnung eines Modellversuchs zur flächendeckenden Einführung von Tempo 30 in der Wissenschaftsstadt Darmstadt nachdrücklich kritisiert. 

„Ich bin enttäuscht über diese aktuelle Entscheidung des Bundesverkehrsministeriums. Damit wird nicht nur ein bedeutendes Interesse zahlreicher Darmstädter Bürgerinnen und Bürger nach mehr Verkehrssicherheit und weniger Lärm ignoriert, sondern auch eine Chance vergeben, Darmstadt in Zeiten des Klimawandels als Modellstadt für flächendeckendes Tempo 30 mit Vorbildcharakter zu etablieren. Als Wissenschaftsstadt hätten wir uns eine umfassende wissenschaftliche Begleitung des Pilotprojekts vorgestellt, die die Auswirkungen einer stadtweiten Geschwindigkeitsbeschränkung auf die Verkehrsfunktion des Straßennetzes beleuchtet hätte. Wir sind nach wie vor überzeugt, dass eine gelungene Verkehrsberuhigung zu einer gleichmäßigen Fahrweise und somit zu geringeren Schadstoffemissionen und Kraftstoffverbrauch führt, was vor dem Hintergrund der derzeit geltenden Verkehrsbeschränkungen für ältere Pkw besonders zielführend gewesen wäre und werden weiter daran arbeiten Tempo-30 überall dort umzusetzen, wo es uns möglich ist“, so Oberbürgermeister Partsch.

„Die Einführung einer flächendeckenden ganztägigen Tempo-30-Regelung hätte beträchtlich zum Schutz der Anwohnerinnen und Anwohner vor Lärm und Abgasen und zu einer geordneten städtebaulichen Entwicklung durch eine bessere Integration des Verkehrs, zur Förderung des Klimaschutzes und zur Stärkung des Fuß- und Radverkehrs durch eine höhere Verkehrssicherheit beigetragen“, ergänzt Umweltdezernentin Barbara Akdeniz. Es sei wissenschaftlich erwiesen, dass die Unfallfolgen für Fußgängerinnen und Fußgänger sowie Radfahrende bei Tempo 30 wesentlich geringer sind als bei Tempo 50.

Für die Einführung von Tempo 30 steckt die Straßenverkehrsordnung nach wie vor gerade im Bereich von Hauptverkehrsstraßen einen sehr engen Rahmen. In der östlichen Hügelstraße sowie im Wilhelminentunnel gilt das Tempolimit von 30 km/h aus Gründen der Verkehrssicherheit bzw. der Verbesserung des Verkehrsflusses und der damit einhergehenden Minderung der Immissionsbelastung durch Stickoxide. Weiterhin können hierdurch aus Sicht der Luftreinhaltung ungünstige Beschleunigungsvorgänge im Steigungsbereich des östlichen Tunnelausgangs vermieden werden. Dies wurde im Rahmen des Luftreinhalteplans umgesetzt. Die Einrichtung der Geschwindigkeitsreduktion auf der Kirchstraße zwischen der Hügelstraße und der Großen Bachgasse erfolgte aus Lärmschutzgründen. Die Ausweitung des Tempolimits etwa auf Schlossgraben und Zeughausstraße – wie schon oft gefordert – ist nach Paragraf 45 der Straßenverkehrsordnung derzeit rechtlich nicht möglich – auch nicht aus Gründen des Lärmschutzes, da im weiteren Verlauf bis zur Bleichstraße keine Wohnhäuser stehen.

„Übergeordnetes Ziel bleibt der Gesundheitsschutz der Bevölkerung – und hier besonders die Entlastung besonders betroffener Anwohnerinnen und Anwohner vom Verkehrslärm“, erläutert Partsch. Dabei werden die Straßen mit den höchsten Betroffenenzahlen priorisiert behandelt, wie es zum Beispiel in der Heinrichstraße geschehen ist. Grundsätzlich problematisch hierbei sei aus Erfahrung der Stadt jedoch, dass die Wissenschaftsstadt Darmstadt nicht selbstständig Tempo 30 aufgrund von eindeutig dokumentierten Lärmgrenzwertüberschreitungen anordnen kann. Daher ist für jeden Einzelfall - auch wenn bereits im Rahmen der Lärmaktionsplanung durch das planaufstellende Regierungspräsidium Darmstadt selbst angeregt - ein Antrag bei der oberen Straßenverkehrsbehörde notwendig, die Prüfung und Genehmigung obliegt dieser Behörde. Wie im Beispiel der Kasinostraße ersichtlich kann diese Prüfung leider sehr viel Zeit in Anspruch nehmen.

Aktuell hat die Wissenschaftsstadt Darmstadt ganztags Tempo 30 für die Kasinostraße und für die Nieder-Ramstädter Straße zwischen Karl- und Heinrichstraße (dort wegen des ÖPNV in Abstimmung mit HEAG mobilo) beantragt; ein weiterer Antrag für die Landskronstraße zwischen Heidelberger Straße und Prälat-Diehl-Straße wird gerade vorbereitet. Anfang des kommenden Jahres folgen Anträge für den Rhönring und die Heinheimer Straße.

Eine flächendeckende Einführung von Tempo 40 – wie es jetzt in Frankfurt– kann in Städten über 50 000 Einwohnern nur auf Grundlage eines Luftreinhalteplans erfolgen. In Darmstadt ist dies nicht möglich, da die zugrunde liegenden Grenzwertüberschreitungen der Stickstoffdioxidwerte nur in der Hügel- und der Heinrichstraße zu verzeichnen waren. Die Anordnung der Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h in der Frankfurter Landstraße erfolgte seinerzeit als Kompromiss zwischen Tempo 50 und 30 im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens zum Ausbau und der Verlängerung der Straßenbahnlinie Arheilgen.

Hintergrund: Zulässigkeit von Tempo 30

Die StVO ermöglicht die Absenkung der innerörtlichen Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h aus folgenden Gründen:

-  Einrichtung von Tempo-30-Zonen in Wohngebieten und Gebieten mit hoher Fußgänger- und Radverkehrsdichte (in Darmstadt flächendeckend in allen Wohngebieten erfolgt);

- Wenn auf Grund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht, die um mindestens 30 Prozent über der vergleichbarer Straßen liegt. Zur Beurteilung werden u. a. Unfallzahlen herangezogen; es ist stets eine Einzelfallbetrachtung erforderlich.

- Vor besonders schutzbedürftigen Einrichtungen (Kindergärten, Schulen, Alten- und Pflegeheime sowie Krankenhäusern; begrenzt auf maximal 300 Meter Länge).
 

Wichtige Mitteilung
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